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Die aktuelle Fatwa: September 2018

16.09.2018

Ask Imam: Should i take a Second Wife?

Der Fragesteller denkt darüber nach eine zweite Ehe zu schließen. Seine Mutter, sein Bruder und seine erste Ehefrau würden das allerdings ablehnen, da es der soziale Brauch in Bangladesch schlecht ansehen würde.
In der Tat rät auch der hanafitische Mufti von einer zweiten Ehe ab, obwohl er die Mehrehe grundsätzlich für erlaubt hält. Der Mufti bezweifelt, dass der Fragesteller beide Frauen tatsächlich gleich behandeln könne. Der Mufti bezieht sich damit auf den Koranvers, der die Erlaubnis zur Mehrehe enthält, aber eben auch die Bedingung alle Frauen gleich bzw. gerecht zu behandeln. Wenn man diesen Gleichbehandlungsgrundsatz anpruchsvoll definiert, kann man (nahezu) zu einem Verbot der Mehrehe kommen.
Interessant ist auch, dass der Fragesteller den lokalen Brauch schildert, der die Ehe missbilige. Denn das islamische Recht sieht die Möglichkeit vor, dass auch lokale Bräuche rechtliche Wirkungen entfalten können, worauf der Mufti hier allerdings nicht näher eingeht.

Schlagworte: Familienrecht, Eherecht, Mehrehe, Gleichbehandlung, Brauch, Hanafiten

09.09.2018

Times of India: Uttarakhand HC ban on fatwas: Darul Uloom cites 2014 SC order

Derzeit sorgt ein Urteil des obersten Gerichtshof des indischen Bundesstaates Uttarakhand für viel Aufmerksamkeit. Seinen Anfang nahm es mit einer Fatwa eines Dorfrates durch die die Familie einer Vergewaltigten aus dem Dorf verbannt wurde. Der Gerichtshof forderte die Familie zu schützen und den Dorfrat zur Verantwortung zu ziehen. Allerdings verbot der Gerichtshof auch die Erteilung von Fatwas im gesamten Bundesstaat. Und daran entzündet sich nun der Streit.
Die Islamische Universität in Deoband im benachbarten Bundesstaat Uttar Pradesh protestiert heftig gegen dieses Verbot. Sie verweist u. a. auf ein Urteil des indischen Verfassungsgerichts von 2014, in dem dieses die Erteilung von Fatwas erlaubt habe. Zutreffend wird ausgeführt, dass es sich bei Fatwas um nicht bindende religiös-rechtliche Auskünfte handelt.
In der Tat ist der Gerichtshof mit diesem Urteil möglicherweise über das Ziel hinaus geschossen. Denn eine einzelne gegen staatliches indisches Recht verstoßende Fatwa wird kaum ein allgemeines Verbot rechtfertigen können. Insofern ist das Argument, dass Fatwas grundsätzlich nicht bindend sind, durchaus stichhaltig. Das Problem liegt nicht bei Fatwas an sich. Das Problem ist, dass Fatwas durch entsprechend mit Macht ausgestatteten Personen missbraucht werden können und faktisch verbindlich werden können. Das Problem liegt daher hier meines Erachtens in dem mit Macht ausgestatteten Dorfrat und dem Missbrauch dieser Macht.

Schlagworte: Strafrecht, Vergewaltigung, Dorfrat, staatliches Recht, islamisches Recht, Islamische Universität Deoband, Oberster Gerichtshof Uttarakhand, Verfassungsgericht, Indien