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Das Jahr 2013 in Fatwas


Der arabische Frühling:

Der arabische Frühlung löste auch 2013 noch diverse Fatwas aus. Schon am 29.01.2013 habe ich eine Fatwa besprochen, in der sich Yusuf Qaradawi mit dem aktiven und passiven Wahlrecht von Frauen befasst. Seit März gibt es einen neuen Staatsmufti in Ägypten: Shawki Ibrahim Abdel-Karim. Er tritt sein Amt in bewegten Zeiten an.
Am 16.05. besprach ich eine Fatwa, die die Kriegsverbrechen in Syrien missbilligt.
Eine hitzige Debatte hat eine weitere Fatwa des aus Ägypten stammenden Yusuf Qaradawi entfacht, in der er den entmachteten ägyptischen Präsidenten Muhammad Mursi unterstützt. Dagegen wandte sich nicht nur die Azhar-Universität in Kairo, sondern auch Qaradawis Sohn. Diesen Streit besprach ich am 18.07.

Geschlechterfragen:

Fatwas zu Geschlechterfragen zählten auch 2013 zu den wichtigen Themen. Nach einer Meldung vom 05.02. richtete der Großmufti von Kaschmir eine Fatwa gegen eine Girlsband. Inhaltlich entscheidend waren Fragen der Geschlechtertrennung und nicht Musik an sich.
Am 17.10. besprach ich eine Fatwa des libyschen Großfmuftis, der die Verschleierung von Lehrerinnen gefordert hatte. Grund war die Koedukation von Mädchen und Jungen.
Einen sehr komplexen, in Pakistan spielenden Fall, besprach ich am 24.10. Ehemann und Ehefrau hatten eine Ehenichtigkeits- bzw. eine Unterhaltsklage vor staatlichen Gerichten eingereicht. Im weiteren Verlauf wurden von den Verwandten islamische Geistliche mobilisiert. Das führte zu zumindest einer Fatwa, die zu dem Ergebnis kam, dass das weitere Zusammenleben des wieder versöhnten Paares Unzucht darstelle und entsprechend zu bestrafen sei.

Todesfatwas:

Die erste bekanntere Todesfatwa in 2013 betraf eine tunesische Femen-Aktivistin. Ich besprach sie am 25.03. Es ist schon sehr zweifelhaft, ob die Aktion den Tatbestand der Unzucht erfüllt hat. Somit wäre selbst nach islamischem Recht keine Todesstrafe verwirkt.
Im Juni war dann der Publizist Hamed Abdel-Samad von einer Todesfatwa betroffen. Auslöser war ein Vortrag von ihm in Kairo.

Gewaltanwendung:

Eine Fatwa zur brutalen Ermordung eines Soldaten in London, die ich am 30.05. beprach, richtet sich ganz allgemein gegen Gewaltanwendung im Namen des Islam.
Im September wird die Gewaltanwendung der Schabab-Bewegung in Somalia zweimal per Fatwa missbilligt. Dabei geht es auch um die Frage, ob sich die Bewegung außerhalb des Islams bewegt, also um Unglaube.
In einer Meldung vom 12.11. wird eine Fatwa von Taqi Usmani im Wortlaut zitiert. Danach richtet er sich sowohl gegen die Unterstützung der Intervention der USA in Afghanistan durch Pakistan als auch gegen Terrorismus im Namen des Islam.
Auch bei den Fatwas zur Schluckimpfung gegen Polio, die ich im Dezember besprochen habe, geht es mittelbar um Gewaltanwendung. Die Taliban opponieren dagegen, weil sie u. a. eine amerikanische Unterwanderung befürchten. Der Konflikt forderte bereits Tote.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass sich die Mehrheit bzw. die Bedeutenderen der islamischen Rechtsgelehrten gegen Gewaltanwendung wenden.

Palästina:

Auch der Streit ob Muslime nun Jerusalem besuchen sollen wird per Fatwa fortgeführt. Die entscheidende Frage ist, ob die Muslime dadurch die Palästinenser oder die Israelis unterstützen.
Am 25.04. besprach ich eine Fatwa des palästinensischen hohen Fatwarates, die die künstliche Befruchtung von Frauen palästinensischer Häftlinge in Israel erlaubt. Nach meinen Informationen wird mit ähnlicher Begründung die Samenspende israelischer Soldaten nach jüdischem Recht erlaubt, bevor sie eingezogen werden. Im Oktober führte der Fatwarat seine Begutachtung fort und erlaubte online Dating unter bestimmten Bedingungen.

Malaysia:

Eine Sonderrolle im Fatwawesen spielte auch 2013 Malaysia. Entscheidend ist, dass die staatliche Gesetzgebung den Fatwas teilweise allgemeine Bindungswirkung verleiht. Das ist höchst problematisch, da die Muftis nicht demokratisch legitimiert sind.
Durch das ganze Jahr zog sich der Versuch in Malaysia das Wort Allah für Muslime zu monopolisieren. Ich habe es das erste Mal am 09.01. und das letzte Mal am 15.10 besprochen.
Am 04.07. besprach ich Fatwas zu der Frage, ob malaysische Handelsgesellschaften Almosensteuer nach islamischem Recht zahlen müssen. Am 31.07. besprach ich dann eine Fatwa, die Musliminnen in Malaysia die Teilnahme an Schönheitswettberwerben verbietet. Schließlich besprach ich am 17.12. eine Fatwa, die die sunnitische Konfession zum Nachteil der Schiiten zu monopolisieren versucht.
Insgesamt treten deutlich ausgrenzende Tendenzen hervor, u. a. gegen Nichtmuslime, Frauen und Schiiten.

Neue Medien:

Gegen die Möglichkeiten der Videtelefonie richtete sich u. a. eine Fatwa von Großayatollah Makarem-Shirazi, die ich am 26.02. besprach.