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Die aktuelle Fatwa: Januar 2018

28.01.2018

Voice of America: Afghan President Criticizes Pakistan’s Anti-Terror Islamic ‘Fatwa’

Eine Fatwa, die auf den ersten Blick erfreulich erscheint, sorgt für Streit zwischen Afghanistan und Pakistan. Die Fatwa verbietet nämlich Selbstmordattentate. Diese Fatwa wurde in einer Konferenz, die am Amtssitz des pakistanischen Präsidenten stattfand, offiziell vorgestellt. Sie wird angeblich von mehr als 1.800 Muftis unterstützt. Darunter befinden sich wohl mindestens zwei Unterzeichner, die Beziehungen zu Islamisten haben, Einer von ihnen zu den afghanischen Taliban. Zumindest insofern kann man die u. A. vom afghanischen Präsidenten geäußerte Kritik als gerechtfertigt bezeichnen. Dieser hatte zudem kritisiert, dass sich die Fatwa nur auf Pakistan beziehe und nicht auf Afghanistan, obwohl islamische Werte universal seien. Dass die Fatwa ihre Anwendung ausdrücklich nur auf das pakistanische Staatsgebiet begrenzt, lässt sich freilich den bislang in der Presse veröffentlichten Auszügen nicht entnehmen, auch wenn die Beteiligung mancher Muftis diese Vermutung nahe legt. Dass Selbstmordattentate verboten sind, entspricht ohnehin der länderübergreifenden herrschenden Meinung im islamischen Recht. Die Veröffentlichung entsprechender Fatwas mag hilfreich sein, das nochmal zu verdeutlichen, ist aber rechtlich nicht erforderlich bzw. bringt insoweit keinen rechtlichen Erkenntnissgewinn. Entscheidend wird sein, dass diese Auffassung von den Muftis auch gelebt wird und das bedeutet insbesondere an die ihnen folgenden Laien weiter gegeben wird. Daran bestehen bei manchen Unterzeichnern berechtigte Zweifel.

Schlagworte: Selbstmordattentate, kollektive Fatwa, Anwendungsbereich, Taliban, Afghanistan, Pakistan

07.01.2018

eShaykh.com: Bitcoin

Gerade wird das Finanzwesen von einigen prominenten Muftis in das Visier genommen. So hat angeblich das ägyptische Staatsmuftiamt eine Fatwa gegen Bitcoins erlassen (vgl. Quartz: Egypt’s top Islamic cleric has issued a fatwa against bitcoin). Es ist allerdings nicht sicher, ob diese Fatwa vom Staatsmufti selbst stammt (vgl. bento: Islamischer Gelehrter verbietet Bitcoin). Das Staatsmuftiamt stützt nach diesen Presseberichten seine Rechtsauffasung hauptsächlich darauf, dass mit Bitcoins Kriminalität finanziert werden könne. Demgegenüber argumentiert diese Fatwa eines sufisch orientierten Fawa-Online-Dienstes, der u. a. vom Vorgänger des jetzigen ägyptischen Staatsmuftis, Ali Gomaa, getragen wird, näher am islamischen Recht. So ist Vermögen/Eigentum nach islamischer Rechtsauffassung mit einem konkreten Sachwert verbunden. Gemeint ist wohl die Kategorie der Unsicherheit (Gharar), die einen gewissen Grad nicht überschreiten darf. Das problematisiert der Mufti unmittelbar am Papiergeld, dessen Sicherung durch Gold und Silber weggefallen sei. Bei Papiergeld bestünde ein langer Konsens (Idschma). Das ist wichtig, denn der Konsens ist eine Quelle des islamischen Rechts und macht von ihm umfasste Regelungen verbindlich. Bezüglich Bitcoins gäbe es keinen Konsens.
Eine großes Presseecho hat auch eine Fatwa der islamischen Hochschule in Deoband in Nordindien erhalten. In ihr wird davon abgeraten in eine Familie einzuheiraten, deren Mitglieder ihr Geld in Banken verdienen, denn dieses Einkommen sei verboten (vgl. Darul Uloom Deoband: Nikah (Marriage)).

Schlagworte: Bitcoin, Unsicherheit, Kriminalität, Konsens, Papiergeld, Staatsmuftiamt, Ägypten, Familienrecht, Heirat, Bank, Einkommen, Islamische Hochschule Deoband, Indien, Hanafiten