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14.12.2024

muftisays: Traveling without mahrams

Die Fragestellerin möchte wissen, ob sie für einen Studienaufenthalt die Begleitung eines Mahrams, also eines Verwandten zu dem ein Heiratsverbot besteht, benötigt. Sie studiert Medizin in Saudi-Arabien. Sie möchte nun gerne mit anderen Studentinnen in Kliniken in Nordamerika forschen. Diese internationalen Forschungserfahrungen müssten sie sammeln. Außerdem bekämen nur saudische Studierende einen dauerhaften Aufenthalt in Saudi-Arabien, sie müsse also ohnehin reisen. Sie habe weder einen Bruder noch sonst jemanden, der sie begleiten könne.
Der Mufti meint, dass es nach hanafitischer Meinung einer Frau nicht erlaubt sei, mehr als 48 Meilen ohne Mahram zu reisen. Es sei selbst nicht erlaubt, mit einer Gruppe Frauen zu reisen. Dazu verweist er auf eine Überlieferung von Muhammad. Der der strengen hanafitischen Richtung der Deobandis angehörende Mufti macht hier keine Ausnahme, obwohl die Frage manches nahegelegt hat. Denn der Schutzzweck der Begleitung durch einen Mahram könnte auch durch eine Gruppe von Frauen erfüllt werden. Außerdem hatte die Fragestellerin mitgeteilt, dass ihr kein Mahram zur Verfügung steht und sie Saudi-Arabien ohnehin verlassen muss. Der Mufti belässt die Fragestellerin durch seine kurze, strenge Antwort in einem Dilemma. An keiner Stelle thematisiert er einen etwaigen Notstand.

Schlagworte: Mahram, Studium, Reisen, Gruppe, Schutzzweck, Saudi-Arabien, Hanafiten, Deobandis

07.12.2024

Egypt's Dar Al-Ifta: Congratulating Non-Muslims on Christmas

Dieses Jahr ist das ägyptische Staatsmuftiamt bei den ersten Fatwas zu Weihnachten dabei. Es geht darum, ob Muslime Weihnachtsgrüße an Christen senden dürfen. Der Mufti antwortet, dass der Islam die Religion der Gnade, der Frömmigkeit und des Aufrechterhaltens von Beziehungen sei. Eine der wichtigsten Pflichten der Muslime sei die Schönheit des Islam zu zeigen und ihre besten Repräsentanten zu sein. Der Islam würde nicht verlangen Bindungen mit der Familie und Freunden aufzugeben. Es sei ein großer Unterschied zwischen dem Hass auf den Unglauben und dem Hass auf Menschen, indem man sie als Feinde behandele, weil sie keine Muslime seien. Man solle sich nicht mit einem Telefonanruf begnügen, sondern an der Freude und den Feierlichkeiten der Christen teilnehmen, vorausgesetzt, sie enthielten keine religiösen Riten oder Praktiken, die dem Islam widersprechen.
Der Grund, dass das ägyptische Staatsmuftiamt dieses Jahr so früh und proaktiv die eigene Lehrmeinung kundtut, könnte darin liegen, dass in den vergangenen Jahren sehr restriktive Meinungen starke Verbreitung, u. a. über das Internet gefunden haben. Islamisten sehen eventuell schon in Weihnachtsgrüßen, aber umso mehr in der Teilnahme an Weihnachtsfeierlichkeiten eine Nachahmung der Ungläubigen, die zu eigenem Unglauben führen kann. Das bedeutet, dass es die Todesstrafe wegen Apostasie nach sich ziehen kann. Solche Meinungen führen zu Spaltungen, wogegen das ägyptische Staatsmuftiamt mit dieser Fatwa ein deutliches Zeichen setzt. So erklärt sich auch die Auflistung der guten Seiten des Islam und dass Muslime sie demonstrieren sollen (im Unterschied zu den unschönen Seiten der Islamisten). Sehr prägnant ist ferner die Unterscheidung zwischen dem Hass auf den Unglauben und dem Hass auf Menschen. Genau das ist bei Islamisten zu beobachten: ein entfesselter Hass auf Menschen. Den Kontrapunkt zu islamistischen Auffassungen, setzt das Staatsmuftiamt dann auch relativ konsequent in der praktischen Umsetzung, indem es ausdrücklich erlaubt an Weihnachtsfeiern teilzunehmen. Auf Weihnachtsfeiern dürften schließlich kaum religiöse Riten oder Praktiken vollzogen werden, die dem Islam widersprechen. Ausgeschlossen dürften damit lediglich Weihnachtsgottesdienste sein.

Schlagworte: Weihnachtsgrüße, Weihnachtsfeier, Beziehung, Menschen, Christen, Muslime, Unglaube, Apostasie, Hass, Ritus, Staatsmuftiamt, Ägypten