Sie können die aktuelle Fatwa auch als Newsletter auf Ihre E-Mailadresse beziehen. Senden Sie dazu einfach eine E-Mail an:
fatwa@matthias-brueckner.com.
Sie können sich jederzeit vom Fatwa-Newsletter abmelden, indem Sie eine E-Mail an dieselbe Adresse schicken.
Archiv ab November 2011 | Das Jahr 2012 in Fatwas | Das Jahr 2013 in Fatwas | Das Jahr 2014 in Fatwas | Das Jahr 2015 in Fatwas |
Libyan Express: Libya’s Grand Mufti Condemns UN Advisory Committee Plan heirs
Kaum hat die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen für Libyen (UNSMIL) die Bildung eines beratenden Komitees mit libyschen Persönlichkeiten zur Lösung der Zersplitterung des Landes bekannt gegeben, gibt es schon Kritik seitens des Staatsmuftis. Es sei unter anderem deshalb absurd, da die Auswahl der Mitglieder unklar sei. Die Vereinten Nationen haben allerdings die Kriterien genannt, nach denen sie die Mitglieder ausgewählt haben, nämlich: Erfahrung, Fähigkeiten, Professionalität, Kompetenz in verfassungs- und wahlrechtlichen Fragen, die Fähigkeit, Vergleiche zu verhandeln, und Verständnis für die politischen Herausforderungen in Libyen (vgl. ReliefWeb: UNSMIL announces the establishment of the Advisory Committee). Die Kriterien sind durchaus nachvollziehbar, insbesondere im Hinblick darauf, dass es in Libyen seit geraumer Zeit zwei Parlamente gibt.Schlagworte: Komitee, Mitglieder, Regierung, Wahlrechtsreform, Verfassungsreferendum, UNSMIL, Staatsmufti, Libyen
Council of Ulama Eastern Cape: Guidelines for managing inherited property amongst multiple heirs
In dieser Fatwa geht es um die weitere Nutzung eines vererbten Hauses. Ein Problem im islamischen Erbrecht ist, dass es häufig zu einer Aufteilung eines Erbes in zahlreiche Quoten bzw. Erben kommt. Hier wird in der Frage angedeutet, dass die Mutter, ein Sohn und eine Tochter des Erblassers erben könnten. Allerdings lebt die Ehefrau des Erblassers noch in dem Haus. Immerhin ist sie laut der Frage Miteigentümerin. Das würde aber nichts nützen, wenn das Haus zur Aufteilung der Erbteile verkauft werden müsste.Schlagworte: Erbrecht, Erbengemeinschaft, Erbteile, Immobilie, Abtretung, Schriftform, Zeugen, Kaufvertrag, Rechtsgestaltung, Südafrika