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07.06.2025

Enab Baladi: Syrian Fatwa Council prohibits revenge killings outside judicial framework

Der Syrische hohe Fatwarat hat in einer Stellungnahme Blutrache und Selbstjustiz verboten. Der Rat bezieht sich dabei auf Muhammad, nach dem Blut, Ehre und Eigentum unverletzlich seien. Die Unterdrückten hätten das Recht, die Bestrafung ihrer Unterdrücker und ihre Rechte in ordentlichen Gerichtsverfahren einzufordern, die Beweise erforderten. Gerüchte und Selbstjustiz würden zu Zwietracht führen. Selbstjustiz werde bestraft. Es sei notwendig Gesetze zu erlassen und ungerechte Richter, die zur Unterdrückung der Menschen beigetragen hätten, zu entfernen.
Gerichtsverfahren mit Beweiserhebung entsprechen islamischem Recht. Die Botschaft, die der Fatwarat mit dieser Stellungnahme sendet, dürfte weniger in einer Sachauskunft über das islamische Recht liegen, als darin die syrischen Bürger und Bürgerinnen zu Frieden untereinander und zu Vertrauen in die im (Wieder)Aufbau befindliche syrische Justiz zu bewegen. Insofern ist es bedeutend, dass der Rat die Rechte der Unterdrückten bekräftigt. Aber auch der Hinweis auf erforderliche Beweise ist wichtig, da u. a. durch Beweise Willkür ausgeschlossen wird. Ebenso ist der Hinweis auf die Bestrafung von Selbstjustiz wichtig, um Chaos zu vermeiden. Allein der Erlass neuer Gesetze führt allerdings nicht hinreichend weit zur Gerechtigkeit hin. Die Gesetze müssen mit Leben gefüllt werden. Insofern ist folgerichtig ungerechte Richter, die zur Unterdrückung der Menschen beigetragen haben, aus dem Justizdienst zu entfernen. Sowohl bei der Besetzung der Richterposten als auch bei dem Inhalt neuer Gesetze wird sich zeigen, ob der Vertrauensvorschuss, den der Fatwarat beansprucht, gerechtfertigt ist. Denn es besteht die Gefahr in ein anderes Extrem zu verfallen. Es werden gute Richter benötigt, denn Rechtsprechung ist eine anspruchsvolle Tätigkeit.

Schlagworte: Blutrache, Selbstjustiz, Unterdrückung, Strafe, Gerichtsverfahren, Beweise, Gesetze, Richter, Hoher Fatwarat, Syrien