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11.01.2025
Darul Ifta Birmingham: Aircraft Maintenance And The Permissibility Of Alarm Sounds That Contain Music
Der Fragesteller möchte in der Flugzeugwartung arbeiten. Dabei müsse er Sicherheitsalarme durchgehen, die Musik enthalten würden. Darin seien Flöte und Klavier enthalten, die verboten (haram) seien. Er möchte nun wissen, ob sein Einkommen verboten (haram) sei. Der Fragesteller wendet sich mit seiner Frage an einen der strengen Richtung der Deobandis folgenden Mufti.
Von orthodoxen Muslimen wird Musik in der Tat für verboten gehalten. Der Mufti bestätigt auch, dass Musik zur Unterhaltung und wenn sie von religiösen Pflichten ablenkt, verboten sei. Die Alarme im Cockpit eines Flugzeuges seien aber nicht zur Unterhaltung gedacht, sondern dazu die Piloten vor Risiken zu warnen. Der Mufti unterscheidet hier also nach dem Zweck der Musik. Nach der hanafitischen Rechtsschule, der die Deobandis angehören, würde die Notwendigkeit (Darura) das Verbotene erlaubt machen. Die Sicherheit der Menschen sei notwendig. Außerdem müsse Schaden entfernt werden. Das sei auf Alarmsysteme in Cockpits auch anwendbar. Der Fragesteller dürfe also diese Alarme prüfen und sein Einkommen sei nicht verboten (haram).
Schlagworte: Arbeitsrecht, Flugzeugwartung, Sicherheit, Alarm, Musik, Einkommen, Zweck, Notwendigkeit, Schaden, Hanafiten, Deobandis