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Dawat-e Islami: Performing Sorcery to Counter Sorcery
In dieser Fatwa geht es um Zauberei bzw. Hexerei. Der Mufti bezeichnet es gleich ganz klar als satanischen Akt. Zauberei würde grundsätzlich Unglauben beinhalten (Kufr). Beispielhaft zählt er den Glauben an die Kraft der Sterne, die Missachtung des Korans und die Suche um Hilfe durch Teufel auf. Nur sehr selten sei Zauberei frei von Unglauben, aber selbst dann sei es ein abscheulicher, verdammenswerter, illegaler Akt. Zauberei sei strikt verboten (haram), selbst wenn es als Gegenzauber eingesetzt würde. Es sei ein sündiger Akt und würde in vielen Fällen auf Unglauben hinauslaufen. Die Erlaubnis, die manche Gelehrte ausgesprochen hätten, würde nur einzelne seltene Formen betreffen.Schlagworte: Strafrecht, Apostasie, Zauberei, Koran, Sterne, Teufel, Gegenzauber, Pakistan, Barelwis