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Die aktuelle Fatwa: Januar 2019

29.01.2019

Darul Ifta Birmingham: Women working in non-segregated office.

Diese Fatwa befasst sich mit der Geschlechtertrennung im öffentlichen Raum. Aus der Frage ist nicht ersichlich, ob sie von einer Frau oder einem Mann gestellt wurde, denn sie ist abstrakt formuliert. Möglicherweise unter dem Einfluss, dass in der Frage mitgeteilt wird, dass die Mehrheit der bisher befragten Gelehrten Frauen erlaubt habe im westlichen Ausland in Firmen ohne Geschlechtertrennung zu arbeiten, lässt auch diese Antwort etwas Raum zu. So fällt unter die erlaubten Möglichkeiten sogar ein schlichter Spaziergang zur Erholung.
Gleichwohl werden von dem Mufti auch einige zu beachtende Regeln formuliert. Insbesondere hält er gleich am Anfang eine klassische Rollenverteilung fest nach der der Mann verpflichtet sei die Familie zu ernähren und die Frau sich um die Kinder und den Haushalt zu kümmern hat.
Häufig wird in diesem Zusammenhang und so auch hier die Überlieferung von Muhammad zitiert nach der, wenn eine Frau und ein Mann alleine in einem Raum seien, der Dritte der Teufel sei. Der Blick soll kontrolliert werden und körperlicher Kontakt soll auf das absolut professionell Notwendige reduziert werden. Entsprechendes gilt für Gespräche.
Schließlich zitiert der Mufti aus einem klassischen Korankommentar, dass die Frauen vor dem Islam mit losen Kopftüchern in der Öffentlichkeit gelaufen seien, so dass man ihre Halsketten und Ohrringe gesehen habe. Dadurch wird klar, dass eine eher weitgehende Verhüllung verlangt wird.

Schlagworte: Geschlechtertrennung, Öffentlichkeit, Beruf, Rollenverteilung, Deobandis

22.01.2019

About Islam: Can a Mosque Accept Stolen Money?

Der Fragesteller möchte wissen wie eine Moschee mit einer Spende umzugehen hat, bei der es sich um gestohlenes Geld handelt. Der Vorfall soll in Deutschland geschehen sein. Der Mufti meint zwar, dass das Geld nicht an eine Moschee, aber an einen gemeinnützigen Verein gespendet werden könne. Erschwerend kommt hinzu, dass das Geld aus einer Spielhalle stammt. Gerade solches Geld müsse sofort weggegeben werden. Hier schwingt das nicht ausdrücklich ausgesprochene Verbot des Glücksspiels mit.
Für den Dieb sei wichtig zu bereuen. Dafür sei erforderlich das ganze geraubte Geld wegzugeben. Das Geld muss danach gerade nicht dem Bestohlenen zurückgegeben werden. Das widerspricht u. a. dem Täter-Opfer-Ausgleich nach dem deutschen staatlichen Strafrecht. Ferner besteht für die Moscheebetreiber die Gefahr sich selbst strafbar zu machen, z. B. wegen Strafvereitelung, wenn der Spender wegen der Vortat noch nicht bestraft wurde.

Schlagworte: Strafrecht, Diebstahl, Glücksspiel, Reue, Moschee, Spende

09.01.2019

Islamweb: A Female Doctor Practicing In Ultrasound

Diese Fatwa befasst sich mit der Frage, ob Ärztinnen männliche Patienten behandeln dürfen. Der wahhabitische Fatwa-Online-Dienst lehnt das in der Tat ab, genauso wie die Behandlung von Patientinnen durch Ärzte. Als Ausnahmen werden einzig Notwendigkeit (Darura) und Bedürfnis (Hadscha) zugelassen. Zum Beleg dieser Auffassung werden sowohl Koranverse als auch Überlieferungen von Muhammad herangezogen.
Angelegenheiten würden so gemäß der Realität behandelt und nicht gemäß eines hypothetischen Idealismus. Das kann man durchaus gerade umgekehrt sehen. So definiert die hier behauptete Regel ein zu erreichendes religiöses Ideal. Ob dieses Ideal erreichbar ist, hängt nun wiederrum mit der Realität zusammen, bzw. wie sie beschaffen ist. Insbesondere hängt es damit zusammen, ob diese Regel von den religiösen Laien angenommen wird.

Schlagworte: Geschlechtertrennung, Medizin, Notwendigkeit, Bedürfnis, Wahhabiten

01.01.2019

The National: Iraqis in uproar after Grand Mufti issues anti-Christmas fatwa

Unvermeidlich sind jedes Jahr die sogenannten Weihnachtsfatwas. Gerade in zahlreichen Presseartikeln präsent ist eine Fatwa eines bedeutenden sunnitischen Geistlichen aus dem Irak. Er meint es sei nicht erlaubt an Weihnachts- und Sylvesterfeiern teilzunehmen, da das bedeuten würde an das Christentum zu glauben. Das ist eine gängige islamistische Argumentation. Diese Ansicht hat erheblichen Widerspruch erfahren. Der Chef der sunnitischen Stiftungsverwaltung bezeichnete die Äußerung als beleidigend, irrational und nicht akzeptabel. Interessant ist, dass ein paar Tage vorher das irakische Kabinett beschlossen hatte den 25.12. zu einem nationalen Feiertag zu erklären.

Schlagworte: Weihnachten, Sylvester, Feiertag, Apostasie, Irak