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Die aktuelle Fatwa: Januar 2020

17.01.2020

Arab News: Turkey issues fatwa allowing government loans for housing projects

Laut eines Berichtes einer saudischen Zeitung hat die oberste türkische Religionsbehörde dem türkischen Staat per Fatwa die Aufnahme verzinster Darlehen erlaubt. Das sei durch das Ziel von dem Geld Wohnungen für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen zu bauen, gerechtfertigt. Außerdem gelte es nur für öffentliche Banken. In allen anderen Fällen sei die Aufnahme verzinster Darlehen allerdings immer noch eine Sünde.
Der Zweck soll also das Mittel heiligen. Das ist in der Tat aus der Perspektive des islamischen Rechts so nicht nachvollziehbar. Eine nachvollziehbare Argumentation wäre etwa, wenn der Bau öffentlicher Wohnungen eine dringende Notwendigkeit (Darura) darstellen würde und die dafür notwendigen Gelder nicht zinslos beschafft werden können. Das würde dann den Verstoß gegen das islamische Zins- bzw. Wucherverbot (Riba) rechtfertigen. Ob diese Argumentation in der Fatwa nicht enthalten ist oder in der Wiedergabe der saudischen Zeitung verkürzt wurde, muss offen bleiben. Ohne eine solche Begründung ist allerdings in der Tat die Kritik gerechtfertigt, dass dem Staat etwas erlaubt werden soll, was normalen Bürgern nicht erlaubt sein soll. Was ebenso bedeuten würde, dass sich ein Zinsverbot auch in der Allgmeinheit nicht mehr aufrecht erhalten lassen würde.

Schlagworte: Zins, Wucher, Wohnungsbau, Staat, Sünde, Religionsbehörde, Türkei