Die aktuelle Fatwa Cyberfatwa Publikationen zum Fatwawesen Personenverzeichnis Statistik zu Fatwas über Alkohol und neue Medien Verzeichnis der Signaturen der Fatwaanbieter Cyberislam News Impressum, Haftungshinweis und Datenschutzerklärung

Die aktuelle Fatwa: Februar 2018

25.02.2018

Egypttoday: Military operations against terrorism deemed Jihad: Al-Azhar E-Fatwas Center

Die Fatwaabteilung der Azhar-Universität hat in einer Erklärung den Einsatz des ägyptischen Militärs auf dem Sinai zum Dschihad erklärt. Die Armee bekämpft dort Islamisten. Dabei geht die herrschende Meinung, die auch das ägyptische Staatsmuftiamt vertritt, dahin nur noch einen defensiven Dschihad zu erlauben. Es liegt nahe, dass die Fatwaabteilung der Azhar das auch so sieht. Aus den Pressemeldungen geht allerdings nicht hervor, ob die Azhar explizit den Eintritt des Verteidigungsfalles angenommen hat.
Nach klassischer sunnitischer Lehre ist der Khalif berechtigt den Dschihad auszurufen. Das ägyptische Staatsmuftiamt hat diese Befugnis auf den ägyptischen Präsidenten übertragen. Auch dem schließt sich die Azhar wohl an. Der Staatsmufti wird seit dem arabischen Frühling von einem Ältestenrat der Azhar gewählt. Vorher wurder er vom Staatspräsidenten bestimmt.

Schlagworte: Dschihad, Sinai, Azhar, Ägypten

04.02.2018

Darul Ifta Birmingham: Marriage in doubt due to breast feeding issue

Mindestens seit einigen Jahren sehr virulent sind sogenannte Säugefatwas. Bei diesen geht die Tendenz allerdings hauptsächlich dahin durch das Trinken von Muttermilch ein Verwandtschaftsverhältnis zu etablieren, das den betreffenden Frauen erlaubt gegenüber den neuen männlichen Verwandten ohne Kopftuch aufzutreten oder überhaupt erst mit ihnen in Kontakt zu kommen.
Geradezu in die entgegengesetzte Richtung geht diese Fatwa, denn mit einer etwaig hergestellten Verwandtschaft geht auch ein Heiratsverbot einher. In diesem Fall gibt es ein Gerücht dahingehend, dass der Cousin und Ehemann der Fragestellerin ebenso von ihrer Mutter gesäugt worden sei. Zeugen gäbe es allerdings nicht. Auch hat die Mutter der Fragestellerin auf Frage gesagt, sie könne sich nicht daran erinnern.
Die Antwort basiert vor allem auf Zweifelsregeln, die es auch im islamischen Recht gibt. So führt der Mufti zunächst die Regel an, dass, wenn Zweifel über die Vornahme einer Handlung bestehen, diese als nicht vorgenommen gilt. Danach wäre der Cousin nicht gesäugt worden und es gibt somit auch kein Heiratsverbot.
Danach führt der Mufti allerdings eine Überlieferung von Muhammad an, nach der dieser ein Ehepaar auf die Aussage einer Frau, sie habe beide Ehepartner gesäugt, geschieden hat. Nach der herrschenden Meinung der Gelehrten habe Muhammad das aus Vorsicht gemacht. Abschließend bestätigt der Mufti nochmal, das eine Ehe nicht durch die Aussage einer einzigen Person nichtig wird. Denn das widerspricht den vorher angeführten Regeln des islamischen Rechts zum Zeugenbeweis. Danach sind die Aussagen zweier Männer oder eines Mannes und zweier Frauen erforderlich.

Schlagworte: Familienrecht, Heirat, Nichtigkeit, Säugen, Verwandtschaft, Beweisrecht, Zweifel, Deobandis