Die aktuelle Fatwa Cyberfatwa Publikationen zum Fatwawesen Personenverzeichnis Statistik zu Fatwas über Alkohol und neue Medien Verzeichnis der Signaturen der Fatwaanbieter Cyberislam News Impressum, Haftungshinweis und Datenschutzerklärung

Die aktuelle Fatwa: Februar 2021

28.02.2021

AMJA: Issues Related To Serving Pork At Corrections Facilities (prisons)

In dieser Fatwa geht es um Schweinefleisch im Mittagessen in Korrekturanstalten (Gefängnissen) in Florida. Fragesteller dieser Fatwa scheint eine islamische Organisation zu sein, die mit der zuständigen Abteilung zu tun hat. Schweinefleisch war zunächst wegen schlechter Qualität von der Speisekarte abgesetzt worden. Nun ist Schweinefleisch wieder eingeführt worden. Es gibt aber ein alternatives Menü ohne Schweinefleisch. Die nicht genannte islamische Organisation bündelt nun die Fragen muslimischer Gefangener. Dabei geht es nicht nur um das Essen an sich, sondern auch darum, dass Muslime in der Küche arbeiten.
Die sunnitischen Muftis stellen zunächst fest, dass nicht nur das Essen, sondern auch das Kochen und Berühren von Schweinefleisch verboten ist. Aber immerhin erlauben sie am selben Tisch und neben jemandem zu sitzen, der Schweinefleisch isst, solange man nicht vom selben Teller isst. Man darf auch denselben Ofen benutzen in dem bereits Schweinefleisch zubereitet wurde. Man dürfe sogar dieselbe Ofenpfanne benutzen, da Feuer Unreinheit reinige. Ein geringer verbleibender Anteil an Unreinheit falle nicht ins Gewicht. Ansonsten reiche schon das einfache Spülen mit Wasser aus um die Unreinheit zu beseitigen. Bei Schneidewerkzeugen (Messern) reiche sogar sie einfach abzuwischen. Wenn es üblich sei sie nicht abzuwischen und es schwierig sei ihre Benutzung zu vermeiden, sei auch diese Benutzung erlaubt, da kleine Reste an Unreinheit nicht ins Gewicht fallen würden.
Abgesehen vom grundsätzlichen Verbot von Schweinefleisch an dem die Muftis festhalten, ist ihre Antwort erfrischend pragmatisch. Vielleicht ist das auch der Tatsache geschuldet, dass hier zwei Rechtsordnungen sehr intensiv aufeinanderprallen. Das staatliche Gewaltmonopol ist kaum anderswo ausgeprägter als im Gefängnis. Dem steht religiöses Recht mit ebenso hohem Anspruch gegenüber. Man kann sich ohne weiteres vorstellen, dass sich daraus gerade in Gefängnissen ein hohes Konfliktpotential ergeben kann.

Schlagworte: Gefängnis, Schweinefleisch, Essen, Kochen, Unreinheit, Feuer, Wasser

21.02.2021

Darul Iftaa wal Irshaad: Is buying apple products haram

Der Fragesteller möchte wissen, ob es verboten (haram) ist Produkte eines amerikanischen Technologiekonzerns zu kaufen, weil dessen chinesischer Zulieferer in uigurische Sklavenarbeit verwickelt sei. Nicht nur die Produktion von Technologie ist international, auch die Fatwaproduktion, denn die Frage wurde aus den Niederlanden an einen kanadischen Mufti gestellt.
Der Mufti widersteht zunächst der Versuchung eine politische Fatwa zu erteilen und meint, dass die Transaktion an sich erlaubt und nicht verwerflich sei. Dieser kurzen rechtlichen Erlaubnis fügt er allerdings einen längeren Text an wonach Muslime von Gott belohnt würden, wenn sie Länder oder Konzerne boykottieren würden, die Muslime schädigen würden.
Er mahnt insbesondere Konsistenz im Handeln an, was bedeute, dass man nicht nur Waren aus Israel, sondern auch aus Indien, Burma und China boykottieren solle. Schließlich würde das auch Firmen beinhalten, die diesen Ländern in ihrem Angriff auf Muslime helfen würden. Diese pauschale Herleitung wird dann nicht mehr auf den konkreten Fall angewandt. Es wird nicht herausgearbeitet und subsumiert, ob dieses vorsätzliche (!) Helfen auf diesen amerikanischen Konzern und seinen chinesischen Zulieferer zutrifft, aber vielleicht will der Mufti das auch gar nicht. Es bleibt bei der Differenzierung zwischen dem rechtlich Erlaubten und dem theologisch stark Empfohlenen.

Schlagworte: Uiguren, Apple, Boykott, China, Hanafiten

14.02.2021

Bloomberg: Iran Drops the Fig Leaf of Its Nuclear Fatwa

Derzeit kann man große Überraschung und Empörung in westlichen Medien über die Korrektur oder gar Rücknahme der iranischen Atomfatwa lesen, denn der iranische Minister für Nachrichtenwesen hatte geäußert, dass Iran Atomwaffen entwickeln würde, wenn der westliche Druck auf Iran aufrecht erhalten würde. Er hatte allerdings auch wiederholt, dass die Herstellung von Atomwaffen religiös verboten (haram) sei.
Solche Wendungen waren durchaus vorhersehbar, denn Khamenei hat die Fatwa lediglich mündlich erteilt. Fatwas können auch mündlich wirksam erteilt werden. Allerdings ruft man dadurch Probleme der Beweisbarkeit des genauen Inhalts hervor. Genau das verwirklicht sich jetzt. Darüber hinaus kann wohl sogar dahingestellt bleiben, ob die jetzige Wendung in der ursprünglichen mündlichen Fatwa überhaupt enthalten war. Denn der Formulierung des Ministers kann man wohl die Berufung auf einen Notstand (Darura) entnehmen. Beim Notstand handelt es sich um ein geläufiges Konzept, das islamischen Juristen nutzen um Verbotenes für erlaubt zu erklären. Auch im deutschen Recht ist in einer Notwehrsituation mehr erlaubt.
Das Problem ist wer diese Notwehrsituation wie definiert und feststellt. Das wird wenig überraschend von den Beteiligten unterschiedlich gesehen, also parteiisch. Wie es scheint, fehlt in diesem Streit nicht nur die Schriftlichkeit, sondern es fehlen jedenfalls derzeit übergeordnete Normen und eine übergeordnete Instanz wie ein Gericht.

Schlagworte: Iran, Atomwaffen, Fatwa, Form, Khamenei, Minister für Nachrichtenwesen, Notstand, USA

07.02.2021

Anadolu Agency: 200 Mauritanian scholars ban normalization with Israel

Die von dem letzten amerikanischen Präsidenten geförderte bzw. geforderte Normalisierung der Beziehungen zwischen arabischen Staaten und Israel, die die Vereinigten Arabischen Emirate als Erste eingeleitet haben, hat nicht nur Freunde. Immer wieder stellen sich islamische Staaten oder Gelehrte dem entgegen.
So soll es dazu nach Meldung mehrere Medien eine Fatwa geben, die von 200 mauretanischen Gelehrten getragen wird. Danach seien Beziehungen mit der Palästina und Jerusalem besetzenden Organisation verboten. Dabei würde es sich um eine Unterstützung von Zionisten und der von ihnen verursachten Tötungen und Zerstörungen handeln. Den in den Medien wiedergegebenen Auszügen aus der Fatwa lässt sich noch nicht einmal entnehmen, dass Israel in der Fatwa mit Namen genannt wird. Es handelt sich offensichtlich um eine politisch motivierte Fatwa. Den wiedergegebenen Auszügen lässt sich jedenfalls keine darüber hinausgehende Begründung entnehmen.

Schlagworte: Beziehungen, Israel, Mauretanien, Palästina