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Die aktuelle Fatwa: Februar 2024

03.02.2024

Aaj News: Kohistan fatwa bars women from election canvassing but their is a twist

In Kohistan in der Provinz Khyber Pakhtunkhwa in Pakistan haben mehreren Meldungen zufolge einige islamische Geistliche eine Fatwa erlassen, nach der Frauen keinen Wahlkampf betreiben dürfen. Angeblich gehören die Geistlichen einer islamistischen Partei an. Gesicherter ist wohl, dass sie der Strömung der Deobandis angehören. Die Deobandis sind eine strenge Richtung der hanafitischen Rechtsschule im indischen Subkontinent, der u. a. die Taliban angehören.
Die Fatwa ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass am 8. Februar Parlamentswahlen in Pakistan stattfinden. In der Region kandidieren erstmals drei Frauen.
Nach der Fatwa sei es insbesondere gegen die Scharia, Frauen für Wahlwerbung zu den Häusern der Wähler zu bringen. Es sei auch gegen die Scharia Wähler zu zwingen, ihre Unterstützung durch einen Schwur auf den Koran zu versprechen. Das sei angeblich durch eine jahrhundertealte Stammestradition in dieser Region zu erklären. Danach müsse die gegnerische Familie der Bitte einer Frau nachgeben, wenn sie bei ihr erscheine und um Verzeihung für eine Tötung oder um einen anderen Gefallen bitte. Üblicherweise hätten die Frauen ein Koranexemplar dabei. Es ist in der Tat nicht von der Hand zu weisen, dass diese Tradition für die Gewinnung von Wählerstimmen missbraucht werden kann. Das setzt aber voraus, dass sich die Menschen noch an diese Tradition gebunden fühlen.
Ferner sei es nach der Fatwa eine schwere Sünde, eine Kandidatin zu unterstützen, die gegen das islamische Regierungssystem sei. Wie das islamische Regierungssystem von den Geistlichen definiert wird, ist entweder nicht in der Fatwa enthalten oder wird in den Medienberichten nicht wiedergegeben. Da sie sich nur gegen die Wahlwerbung von Frauen wenden, scheint es ihrer Ansicht nach nicht grundsätzlich verboten zu sein, dass Frauen kandidieren und gewählt werden.
Bei der Stimmabgabe zwischen dem nationalen und Provinzparlamenten zu unterscheiden, sei gegen die Ideologie der islamischen Geistlichen. Der Hintergrund dieser Wendung ist schwer verständlich. Letztlich handelt es sich um ein Autoritätsargument, das die Wähler dazu bewegen soll einheitlich abzustimmen. Dass mehrere Stimmen unterschiedlich abgegeben werden können, ist im Grunde eine demokratische Selbstverständlichkeit. Insgesamt versuchen die Geistlichen genau das, was sie den Frauen vorhalten, nämlich die Wahl in ihrem Sinne zu beeinflussen, und das womöglich auch noch unzulässig. Insgesamt bleiben die Geistlichen islamrechtlich allerdings sehr vage. In den in der Presse wiedergegebenen Aussagen findet sich nicht der Begriff des Verbots. Stattdessen bezeichnen sie etwas als gegen die Scharia, mithin gegen den Geist der Scharia, oder gegen die Ideenlehre der islamischen Geistlichen oder als Sünde. Rechtsfolgen oder theologische Folgen (der Sünde) werden in den in der Presse wiedergegebenen Ausschnitten jedenfalls nicht genannt.

Schlagworte: Parlamentswahlen, Frauen, Wahlkampf, Haustürwahlkampf, Koran, Schwur, Scharia, Regierungssystem, Sünde, Provinzparlament, Pakistan, Deobandis