The Hindu: Deoband: talaq given in a state of drunkenness valid
Aus denselben Quellen wie die vorangegangene Fatwa, stammt auch diese Fatwa. Wiederrum ist vor allem die Nachrichtenmeldung aktuell, aber auch die Fatwa ist diesmal näher an der Aktualität.
Sie ist vor allem wegen Formfragen interessant. So wird vom Darul Ifta der Deobandis die Scheidung am Telefon ohne gleichzeitige persönliche Anwesenheit als ausreichend erachtet. Nicht beanstandet wird auch, dass die Scheidung in einem Moment dreimal hintereinander ausgesprochen wurde. Schließlich wird nicht beanstandet, dass der Mann betrunken war als er die Scheidung aussprach. Das sehen jedenfalls die Wahhabiten anders (vgl. Matthias Brückner: Fatwas zum Alkohol unter dem Einfluss neuer Medien im 20. Jhdt., Würzburg 2001, S. 95).
Schlagworte: Familienrecht, Scheidung, Alkohol, Mobiltelefon, Deobandis
The Indian Express: Deoband issues fatwa on equity market
Auch hinter dieser Meldung steht eine Fatwa, die gar nicht so aktuell ist. Man sieht allerdings gut, wie eine Meldung, die aktuell ist, gemacht wird. Denn das Darul Ifta der Deobandis hat diese Fatwa zuvor auf seiner Eingangsseite mittig in der Rubrik Special Fatwas & Articles aktuell herausgestellt. Dort sieht man auch noch die ebenfalls nicht mehr ganz aktuelle, aber interessante Fatwa zu Body Scannern, die zuletzt schon zu einer Meldung geführt hatte. Der politische Hintergrund lässt sich der Meldung ebenso entnehmen.
Inhaltlich ist die Übersetzung mit Zins schon eine Interpretation. Interessant sind die Handlungsanweisungen unter Punkt (3) und (4). Vor allem letzterer Punkt impliziert, dass nach Auffassung der von den Deobandis vertretenen Richtung der hanafitischen Rechtsschule durch Zins die Beteiligung nicht grundsätzlich verboten ist, sondern nur der Zins selber. Unter (5) werden sogenannte Leerverkäufe u. Ä. verboten. Punkt (6) macht ein Grundprizip der Islamic Finance, nämlich die tatsächliche Teilhaberschaft an Gewinn- und Verlust noch deutlicher.
Schlagworte: Islamic Finance, Zins, Leerverkauf, Gewinn, Wertpapier, Deobandis
Gulf News: Egyptian cleric issues death fatwa against Al Assad
Wie politisch einflussreich Fatwas sein können, zeigt auch dieser Bericht. Nach Hejazis Angaben fand sie Beachtung bei anderen islamischen Geistlichen. Möglicherweise löst er mit seinem Gutachten einen "Fatwasturm" gegen Assad aus. Ein Beispiel kann man dieser Quelle entnehmen: Yemen Politics: Sheikh Zindani calls Yemenis for Jihad. Letzteres ist zudem ein schönes Beispiel für die Nutzung neuer Medien. Leider ließen sich zu beiden Fatwas keine Originaltexte finden, auch nicht in Facebook.
Schlagworte: Assad, Syrien, Ägypten, Jemen, Jihad, Facebook
Badische Zeitung: Fatwa zur Zerstörung aller Kirchen
Die Wahhabiten liefern eine nicht nur von der politischen Wirkung, sondern wohl auch von den rechtlichen Grundlagen her problematische Fatwa. Den Originaltext konnte ich bislang nicht finden. Allerdings stellen sich schon anhand der Sekundärquellen verschiedene Fragen. So folgen die Kuwaitis einer kurzen Internetrecherche zufolge mehrheitlich der malikitischen Rechtsschule. Die Fatwa könnte also nicht ohne Weiteres übertragen werden. Alternativ stellt sich die Frage um welche parlamentarische Gruppierung es sich handelt. Der genannte Hadith ist mir nicht bekannt. Jedenfalls wäre zu klären wie stark oder schwach er ist. Bei dem bekannten wahhabitischen Internetmufti al-Munajjid lässt sich keine entsprechende Fatwa finden. Am nächsten kommt dem noch folgende Fatwa: Islam - Q & A: Buying a church to make it into a mosque.
Schlagworte: Christentum, Kirche, Hadith, Staatsmufti, Saudi-Arabien, Kuwait, Malikiten
F. A. Z.: Saudi-Arabien sucht die Alibifrau für London
Es gibt auch positive Nachrichten im Zusammenhang mit Fatwas. Da kein Mensch nur als Alibi herhalten will, bleibt zu hoffen, dass damit eine Entwicklung eingeleitet wird, die zu mehr weiblicher sportlicher Substanz in Saudi-Arabien führt. Wie diese Quelle darlegt, gibt es allerdings durchaus Meinungsverschiedenheiten innerhalb der wahhabitischen Strömung: LiveLeak: Saudi Mufti Declares Women's Sports To Be Against allah's Will.... Ferner fällt eine Ausdifferenzierung der Kriterien auf. Leider enthält der Text keine Quellen. Auch das Pseudonym des Autors (THE_HAMMER_OF_POITIERS) lässt eine gewisse Tendenz vermuten.
Schlagworte: Sport, Olympia, Staatsmufti, Saudi-Arabien
heise online: Massenmord an mutmaßlichen Homosexuellen im Irak
Heise online verbreitet eine grausige Meldung über die Verfolgung Homosexueller im Irak, die sich u. a. auf eine Fatwa von Großayatollah Ali Sistani bezieht. Quelle ist das Blog eines Irakers in dem eine englische Übersetzung der 2006 erteilten Fatwa zu finden ist. Die Fatwa ist tatsächlich mittlerweile aus der entsprechenden Rubrik der Website von Sistani verschwunden. Verfolgt man die vom Blogger gegebene Internetadresse allerdings im Internet Archiv nach, so findet man unter dem Datum 19.02.2006 die Rubrik mit der Fatwa an fünfter Stelle. Die Übersetzung des Bloggers kann insoweit als sprachlich zutreffend bezeichnet werden. Schließlich erweist sich hier ein stehen gelassener broken link des Bloggers als äußerst nützlich. Eine Fatwa zur Homosexualität, die man aktuell auf der Website von Sistani findet, ist in der Formulierung jedenfalls in der englischen Fassung schon vorsichtiger. Er verzichtet nun zumindest auf die Nennung einer Rechtsfolge. Im Grundsatz sanktioniert auch das islamische Recht Lynchjustiz, was Sistani als hochrangigem Rechtsgelehrten bewusst sein dürfte.
Schlagworte: Strafrecht, Homosexualität, Sistani, Irak
Ask Imam: I love a girl what should I do?
Hier ein aktuelles Beispiel der oft stark lebensberatenden Fatwas des bekannten Internetmuftis Ebrahim Desai. Schon die Frage ist überaus offen formuliert. Das gibt ihm die Gelegenheit grundsätzliche Ausführungen zum hanafitischen Familienrecht nach seinem Verständnis zu machen.
Schlagworte: Familienrecht, Heirat, Schleier, Selbstbefriedigung, Mobiltelefon, Hanafiten, Desai
eurasiareview: PA Urges Top Cleric To Annul Jerusalem Fatwa
Schlagzeilen verursacht derzeit ein Disput zwischen dem bekannten Mufti Yusuf Qaradawi und der Palästinensischen Autonomiebehörde. Wie der Artikel verdeutlicht, sind politische Fatwas regelmäßig heikle Angelegenheiten. Der palästinensische Minister für Stiftungen und religiöse Angelegenheiten führt hier gerade religiöse Gründe an, die gegen die Fatwa von Qaradawi sprechen können. In Betracht zu ziehen sind ferner wirtschaftliche Interessen.
Schlagworte: Palästina, Israel, Jerusalem, Qaradawi