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Die aktuelle Fatwa: April 2018

29.04.2018

Islamweb: Implementing the Hadd is not a Condition for a Valid Repentance

Der Fragesteller möchte wissen, ob im Bereich des Gottes-Rechts (Hadd), die Strafe vollstreckt werden muss, oder ob die aufrichtige Reue (Tauba) ausreichend ist. Der sunnitische Mufti antwortet zutreffend, dass die Reue ohne die Vollstreckung der Strafe wirksam ist. Sind von der Straftat auch Menschen betroffen, fordert der Mufti zusätzlich allerdings noch Wiedergutmachung. Der Mufti beruft sich darauf, dass schon Muhammad empfohlen habe aufrichtig zu bereuen und zu verbergen, was Gott verborgen habe, da anderenfalls die Strafe vollstreckt werden müsse. Das ist wichtig, da bei diesen Delikten Leibestrafen bis hin zur Todesstrafe drohen. Zwar müsste auch in einem Gerichtsverfahren die Reue des Angeklagten geprüft werden, der Mufti empfiehlt hier allerdings einen für den Betroffenen einfacheren zulässigen Weg.

Schlagworte: Strafrecht, Strafe, Vollstreckung, Reue, Wirksamkeit