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Die aktuelle Fatwa: April 2020

26.04.2020

Gulf News: Ramadan in UAE: Pray and observe the fast at home in times of coronavirus

Der Corona Virus führt selbstverständlich auch zu Fragen in Bezug auf den jetzt begonnenen islamischen Fastenmonat Ramadan. In verschiedenen Fatwas wird darauf hingewiesen, dass die allgemeine Regel, dass Kranke nicht fasten müssten selbstversändlich auch für Corona-Infizierte gilt.
Mit dem Thema hat sich auch der Rat islamischer Gelehrter in der Abteilung islamischer Angelegenheiten und für Wohltätigkeit der Vereinigten Arabischen Emirate auseinandergesetzt und angeblich gleich drei Fatwas erlassen. Danach müssen Gesunde fasten. Aus verlässlichen medizinischen Berichten ergäbe sich, dass Fasten sogar das Immunsystem stärke. Unregelmäßiges Fasten würde nicht zu mehr Virusinfektionen führen. In der Tat wird im Ramadan nur tagsüber (bei Helligkeit) gefastet. Ferner sollen Ramadangebete und Koranrezitationen zuhause stattfinden. Man würde dafür dieselbe spirituelle Belohnung erhalten wie für ein Gemeinschaftsgebet. Schließlich soll das abendliche Fastenbrechen ebenfalls nicht gemeinsam mit Anderen stattfinden. Diese Meinungen werden auch von anderen hochrangigen Muftis geteilt, beispielsweise in Indien.

Schlagworte: Corona, Virus, Ramadan, Fasten, Infizierte, Immunsystem, Gebet, Koranrezitation, Fastenbrechen, IACAD, VAE

19.04.2020

Times of India: Farangi Mahal fatwa in Lucknow: Fatwa to bury Muslim coronavirus patients in graveyards

Eine weitere Fatwa einer bedeutenden islamische Lehranstalt in Indien befasst sich mit der Beerdigung von Corona-Toten. Die Fatwa ist eine Reaktion auf die Verweigerung eines Begräbnisses eines Muslims, der an Corona gestorben war. Die vier Geistlichen, die die Fatwa erteilten, bezeichneten den Vorfall als unmenschlich, unislamisch und beschämend.
Eine zentrale Frage der Fatwa neben der Beerdigung auf einem islamischen Friedhof an sich dreht sich um die Totenwaschung. Die Gelehrten erlauben die Totenwaschung vorzunehmen ohne die Plastikhülle zu öffnen, in die der Tote von den Medizinern gehüllt wurde. Es geht hier darum nicht den Virus zu übertragen. Die Frage erinnert an eine andere Frage, die zumindest in den letzten Jahren immer wieder gestellt wurde, nämlich ob eine Waschung vor dem Gebet auch gültig ist, wenn man Socken trägt. Diese Vorgehensweise wurde von den Fragestellern mit Fußkrankheiten begründet. Die Muftis haben das überwiegend erlaubt. Man kann hier also möglicherweise eine Rechtsentwicklung erkennen, die von eher kleinen persönlichen Problemen zum konstruktiven Umgang mit einer Pandemie reicht und dabei eine neue Regel herausbildet, nämlich dass eine Waschung bei Krankheit auch über Bekleidung u. Ä. gültig ist.

Schlagworte: Corona, Virus, Beerdigung, Friedhof, Totenwaschung, Plastikhülle, Darul Uloom Farangi Mahal, Indien

12.04.2020

AMJA: Hoarding Essential Items During The COVID-19 Crisis

Dieser sunnitische Fatwa-Online-Dienst mit Sitz in den Vereinigten Staaten befasst sich mit dem Horten während der Corona Pandemie. Dazu nimmt er Bezug auf zahlreiche Überlieferungen von Muhammad (Hadithe).
Muhammad selbst habe Vorräte für ein Jahr angelegt, allerdings in einer Zeit des Überflusses. In Krisenzeiten sei das nicht erlaubt. Dabei wird aber noch unterschieden zwischen dem, was die Menschen auf ihrem Land anbauen und dem was sie auf dem Markt kaufen. Begrenzungen gelten nur für auf dem Markt erworbene Lebensmittel, wenn auf dem Markt Mangel herrscht. Dann solle man nur kaufen, was die Versorgung der Muslime nicht weiter erschöpfe.
Selbst das Anlegen von Vorräten in Zeiten des Überflusses ist zwischen den muslimischen Juristen umstritten. Ein Teil möchte es nur unter der Bedingung erlauben, dass man dadurch nicht Andere schädige. Das kommt der praktischen Konkordanz im deutschen Verfassungsrecht recht nahe. Danach werden Grundrechte durch die Grundrechte der Anderen begrenzt und das Verfassungsgericht versucht mit dieser Methode die Grundrechte aller streitender Parteien in größtmöglichem Maße zu verwirklichen.
Ferner besteht Streit unter den muslimischen Juristen, ob diese Regeln auf Lebensmittel begrenzt sind oder für alles gelten, was Menschen brauchen. Letzteres sei die Meinung der malikitischen und der hanbalitischen Rechtsschule. Jedenfalls würde das schädigende Horten nach regionalen Standards bestimmt werden. Mithin kann sich auch die Frage der Systemrelevanz von Toilettenpapier stellen.

Schlagworte: Corona, Pandemie, Krise, Versorgung, Horten, Vorrat, Lebensmittel, Malikiten, Hanbaliten, USA

05.04.2020

Times of India: Farangi Mahal fatwa in Lucknow: Screening must for any corona suspect

Weiterhin befassen sich diverse Muftis mit dem Corona Virus. Nachdem zuletzt über Freitagsgebete und Moscheeschließungen diskutiert wurde, rücken nun langsam andere Aspekte in den Vordergrund. So hat eine bedeutende islamische Lehranstalt in Indien eine Fatwa erlassen, nach der es verpflichtend ist sich behandeln zu lassen, wenn man erkrankt ist. Es sei laut Koran und den Überlieferungen von Muhammad verboten das eigene Leben oder das Leben Anderer zu gefährden.
Es sei verboten (haram) sich nicht testen zu lassen, wenn man den Verdacht habe, sich angesteckt zu haben. Zur Begründung wird weiterhin Bezug genommen auf einen berühmten Koranvers wonach jemand, der einen Menschen rettet, die ganze Menschheit gerettet habe. Außerdem wird mit der herrschenden Meinung im islamischen Recht darauf verwiesen, dass Selbstmord verboten ist.
Der Verweis auf das Verbot des Selbstmords trägt allerdings nicht sehr weit, denn nach allem was bisher bekannt ist, verläuft die Erkrankung in den weitaus überwiegenden Fällen gerade nicht tödlich. Damit dieses Verbot greifen kann, müsste also hinreichendes Wissen über den tödlichen Verlauf der Krankheit im konkreten Einzelfall vorliegen. Die übrigen Argumente hinsichtlich des Lebensschutzes sind durchaus nachvollziehbar, es sei allerdings betont, dass aus ihnen neue Pflichten hergeleitet werden, also gewichtigere Argumente erforderlich sind als wenn es sich z. B. nur um eine Empfehlung handeln würde.

Schlagworte: Corona, Virus, Behandlung, Test, Pflicht, Darul Uloom Farangi Mahal, Indien