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Die aktuelle Fatwa: April 2021

25.04.2021

Dar al-Ifta al-misriyyah: Symptomatic COVID-19 Carriers evading Quarantine

Das ägyptische Staatsmuftiamt beschäftigt sich mit der Frage wie mit COVID-19-Überträgern zu verfahren ist, die ihre Infektion verheimlichen. Zunächst wird kurz die Quarantäne aus einem Spruch Muhammads hergeleitet Leprakranke unbedingt zu meiden. Die Erkrankung zu verheimlichen um die Quarantäne zu vermeiden sei ein schweres Vergehen. Überträger, die die Quarantäne vermeiden würden, würden die Konsequenzen tragen, da sie der Grund für viele Tote sein könnten. Die Fatwa bleibt an der Stelle sehr unbestimmt. Man hätte sich gewünscht zu erfahren um welche Konsequenzen es sich konkret handeln soll. Das islamische Recht verfügt als religiöses Recht insofern über viele Möglichkeiten. Würde die Tat als Sünde qualifiziert, ist an jenseitige Folgen zu denken. Denkt man eher an eine kausale Verursachung von Toden, könnten sogar strafrechtliche Folgen in Frage kommen.
An dieser Stelle verweist die Fatwa allerdings darauf, dass man den Anweisungen der staatlichen Autoritäten und der Experten folgen solle, was u. a. damit begründet wird, dass das Allgemeininteresse im islamischen Recht Vorrang vor dem Individualinteresse genießt. Dabei ist der Verweis auf die staatlichen Autoritäten nicht auf islamischen Staaten beschränkt.

Schlagworte: Corona, Quarantäne, Allgemeininteresse, Individualinteresse, Staat, Experten, Staatsmuftiamt, Ägypten

18.04.2021

The Times of India: Vax can be taken during Ramzan: Fatwa

Bereits vor dem Beginn des jetzigen Ramadans tauchten einige Fatwas zu der Frage auf, ob eine Impfung gegen Corona während des Fastens erlaubt sei. Die Muftis bejahen das mehrheitlich, so wie auch in der Fatwa von der dieser Artikel berichtet. Hintergrund der Frage ist, dass Muslime nach den Fastenregeln solange es hell ist im Ramadan nichts zu sich nehmen dürfen. Das bezieht sich ursprünglich auf Essen und Trinken. Es ist aber nicht ganz fernliegend eine Impfung als Einnahme des Impfstoffs zu betrachten.
Wie viele argumentiert auch dieser indische Mufti, dass der Impfstoff intramuskulär gespritzt wird und nicht verdaut wird. In anderen Fatwas wurde noch weiter ausgeführt, dass der Impfstoff eben nicht durch den zur Nahrungsaufnahme bestimmten Mund aufgenommen wird und es sich um keine gezielte Nahrungsaufnahme handelt. Das Fasten wird also durch eine Impfung nicht unwirksam. Auch Menschen, die Symptome einer Coronaerkrankung bemerken, ist erlaubt nicht zu fasten bis sie (negativ) getestet worden sind.

Schlagworte: Ramadan, Fasten, Corona, Impfung, Symptome, Test, Indien

11.04.2021

The Canberra Times: Surprise over Australia's two Grand Muftis

Eine auf den ersten Blick kuriose Meldung kommt gerade aus Australien. Das Land verfügt nun über zwei Großmuftis. Das ist allerdings möglich, wenn solche höchsten Positionen nicht durch staatliche Gesetzgebung geregelt sind. Bei einer staatlichen Regelung würde es sich dann um einen Staatsmufti handeln. Möglich ist auch ein oberstes Fatwagremium zu schaffen, wie es beispielsweise in Saudi-Arabien der Fall ist. Vielleicht wäre das auch hier - unabhängig von einer staatlichen Regelung - eine Lösung.
Die älteste islamische Organisation Australiens hatte zunächst seit 1989 diese Position vergeben, sie aber 2007 aufgegeben. Seitdem hatte eine andere islamische Organisation diese Position vergeben. Sie ist folglich aktuell durch einen von ihr bestimmten Geistlichen besetzt. Gleichwohl hat erstere Organisation nun wieder die Praxis aufgenommen einen Großmufti zu bestimmen, so dass es nun zwei Großmuftis in Australien gibt.
In der Auseinandersetzung führen die Organisationen nun die Qualifikationen der Geistlichen, die Anzahl der zu ihnen gehörenden Imame, der ihnen folgenden Muslime und Indizien mit wem die Regierung zusammenarbeiten werde an. Das kann in der Tat noch zu Verwirrung bei Gläubigen und Problemen bei der Regierung den richtigen Ansprechpartner zu finden führen.

Schlagworte: Großmufti, Australien, AFIC, ANIC

04.04.2021

Darul Ifta Birmingham: Why in Islam Men Cannot Pray Behind a Female Imam

Immer mal wieder taucht die Frage auf aus welchem Grund Frauen nicht Vorbeterinnen für Männer sein dürfen. Der Mufti verweist in seiner Antwort zunächst auf einen Ausspruch Muhammads dahingehend. Frauen dürften zwar das Gebet anderer Frauen leiten, das werde aber von der hanafitischen Rechtschule stark missbilligt.
Dann führt der Mufti einen weiteren Ausspruch Muhammads an wonach die besten Reihen im Gebet für die Frauen die hinteren Reihen seien und die Schlechtesten die Vorderen. Den Ausspruch deutet der Mufti so, dass die schlechten Reihen u. A. weniger (spirituellen) Lohn bringen. Demnach könnten Frauen als Vorbeter kaum den größten Lohn erhalten.
Nach einem dritten Ausspruch Muhammads sei die mündliche Lobpreisung Gottes Sache der Männer und das Klatschen Sache der Frauen. Diesen Ausspruch deutet der Mufti so, dass die Frauen und Männer auf diese Weisen die Aufmerksamkeit des Vorbeters auf etwas während des Gebetes lenken können, z. B. einen Fehler. Daraus schließt der Mufti, dass es Frauen verboten sei den Imam durch ihre Stimme auf etwas aufmerksam zu machen. Sie dürften also erst Recht nicht Männer im Gebet leiten.
Die Schlüsse, die der Mufti zieht sind keineswegs zwingend, bzw. selbst wenn man seinen Deutungen folgt, ergeben sich seine Schlüsse nicht zwingend, insbesondere ergibt sich aus den schlechten Reihen kein vollkommener Ausschluss für Frauen. Den ersten angeführten Ausspruch könnte man auch historisch deuten, da dort als weiteres Beispiel Beduinen verboten wird Gläubige, die mit Muhammad aus Mekka ausgereist sind, im Gebet zu leiten. Gläubige Beduinen werden sicher nicht mehr als Vorbeter ausgeschlossen.

Schlagworte: Frauen, Vorbeterinnen, Männer, Deobandis