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Die aktuelle Fatwa: April 2022

24.04.2022

Rappler: BARMM religious leader issues fatwa to urge people to get vaccinated during Ramadan

Der Großmufti der autonomen muslimischen Region im Süden der Philippinen hat nach dieser Meldung eine Fatwa erlassen, die erlaubt sich im Ramadan gegen Corona impfen zu lassen. Die Impfung würde Leben retten und nicht das Fasten ungültig machen. Das Problem ist nämlich, dass dem Körper durch die Impfung Stoffe zugeführt werden, was im Ramadan zumindest tagsüber verboten ist. Mit der Lebensrettung führt der Mufti ein überragendes Ziel an, das die Impfung wohl auch tagsüber erlaubt macht.
Ergänzend führt der Mufti an, dass die Impfstoffe getestet seien und sich als effektiv erwiesen haben. Der Mufti hat also vermutlich eine Abwägung durchgeführt und mit diesem Argument festgestellt, dass die Impfstoffe die geeigneten Mittel sind und ihr Einsatz daher verhältnismäßig ist. Schließlich meint der Großmufti, dass Gemeinschaftsgebete genutzt werden sollten, um die Menschen danach zu impfen.

Schlagworte: Ramadan, Fasten, Tageszeit, Corona, Impfung, Lebensrettung, BARMM, Philippinen

15.04.2022

AboutIslam: Can I Apply a Patch on My Arm While Fasting?

Bezüglich des Fastens im Ramadan stellen sich alle möglichen Fragen was eine (verbotene) Nahrungsaufnahme sein könnte. In dieser Fatwa geht es um Pflaster, die Nährstoffe oder Medizin abgeben. Der Mufti meint dass solche Pflaster das Fasten brechen. Wenn die Pflaster allerdings nur auf der Haut angewendet werden, sei es wie eine Massage mit Öl und das Fasten würde nicht gebrochen.
Unter Bezug auf einen bekannten Koranvers erlaubt der Mufti aber nun Kranken, die solche Pflaster benötigen, nicht zu fasten und die Tage später nachzuholen. Damit ist der Mufti allerdings nicht am Ende seiner Auslegung. Wenn es möglich sei, das Pflaster nur nachts anzuwenden, solle man sie nutzen. Im Ramadan wird nämlich nur tagsüber gefastet.
Nikotinpflaster solle man allerdings gänzlich meiden, denn sie seien das Gleiche wie Rauchen. Und Rauchen sei eine Sünde meint der streng sunnitische Mufti. Der Fastenmonat Ramadan sei eine gute Gelegenheit das Rauchen zu beenden.

Schlagworte: Ramadan, Fasten, Tageszeit, Pflaster, Nährstoffe, Medizin, Nikotinpflaster, Rauchen, Tabak, Sünde

06.04.2022

The Times of India: UP cleric held for 'issuing' death fatwa against doctor

Todesfatwas sind leider ein (in Abständen) wiederkehrendes Problem. In diesem Fall hatte ein muslimischer Inder wohl im Rahmen einer Parade Blüten auf Mitglieder einer hindu-nationalistischen Kaderorganisation geworfen.
Daraufhin verbot ein islamischer Geistlicher in der angeblichen Fatwa dem Muslim den Besuch von Moscheen und lobte ein Kopfgeld in Höhe von etwa 1.200 Euro nach derzeitigem Wechselkurs für seine Tötung aus.
Der Geistliche wurde dann nach einer Strafanzeige des Muslims verhaftet. Er verteidigte sich damit, dass er kein Mufti sei und deshalb keine Fatwa erteilen könne. Das ist eine interessante Verteidigung, denn wenn es zutreffend wäre, könnte er in der Tat keine Fatwas erlassen. Bloß dürfte die Verteidigung fehl gehen, da ein Aufruf zum Mord ungeachtet seiner Form nach staatlichem indischen Strafrecht strafbar sein dürfte. In der Tat erkennt man, dass die Polizei als staatliches Organ bereits tätig geworden ist.
Andererseits ist auffällig, dass ein Muslim hier zugunsten einer hindu-nationalistischen Organisation agiert hat. Das steht ihm grundsätzlich frei, allerdings kann er sich damit aus Sicht des islamischen Rechts in den Bereich der Nachahmung von Ungläubigen begeben haben. Das kann schließlich auch zu eigenem Unglauben und damit zu einer strafbaren Apostasie führen. Ein einmaliges Werfen von Blüten dürfte nach der herrschenden Meinung im islamischen Recht dafür allerdings noch nicht ausreichen. Schließlich ist eine Fatwa lediglich ein nicht bindendes Rechtsgutachten und kein bindendes Urteil. Die mit Todesfatwas einhergehende Gefahr steigt allerdings mit der Bedeutung des Muftis und der Zahl seiner Anhängerschaft.

Schlagworte: Strafrecht, Apostasie, Mord, Anstiftung, Blüten, Nachahmung der Ungläubigen, Nationale Freiwilligenorganisation, Indien