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Die aktuelle Fatwa: Mai 2019

26.05.2019

Darul Ifta Birmingham: How to deal with bad neighbors.

Diese Fatwa befasst sich mit Störungen durch Nachbarn. Bei dem Störenfried handelt es sich um einen religiös gebildeten Nachbarn. Hinzu kommen sehr dünne Wände.
Der Mufti führt in seiner Antwort einige Zitate Muhammads an. So werde jemand, der unbefugt fremden Unterhaltungen zuhört, am Tag der Auferstehung geschmolzenes Blei in den Ohren haben. Wenn er das Gehörte weiter gibt, werde er nicht in das Paradies kommen. Wer über Nachbarn lästert, würde in die Hölle kommen. Damit wird der Schutz der Privatsphäre bekräftigt. Nach deutschem staatlichen Recht würde es wohl auch unter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung fallen.
Zum Abschluss empfiehlt der Mufti noch zwei Bittgebete zum Schutz gegen böse Nachbarn. Der Mufti beantwortet die Frage insgesamt mit den Aussprüchen Muhammads und den Bittgebeten rein theologisch. Bei diesem religiös gebildeten Nachbarn könnte es eventuell sogar wirken ihn mit den zitieren Aussprüchen Muhammads zu konfrontieren, aber vielleicht bleibt es auch ein frommer Wunsch. Ein rechtsförmliches Verfahren zur Lösung des Problems im Diesseits bietet der Mufti jedenfalls nicht an.

Schlagworte: Nachbarschaftsrecht, Störung, Privatsphäre, informationelle Selbstbestimmung, Paradies, Hölle, Bittgebet, Deobandi

12.05.2019

Ascharq Al-Awsat: Egypt's Dar Al Ifta: ISIS Issued Controversial Fatwas in Ramadan

Auch der Ramadan gibt die Möglichkeit sich mit dem IS auseinander zu setzen. Das macht hier die saudische Zeitung Ascharq Al-Awsat. Sie zitiert eine ungenannte Quelle aus dem ägyptischen Staatsmuftiamt. Aus welchem Grund die Quelle nicht genannt wird, wird nicht genannt. Es überrascht auch, da sie die Fatwas des IS mit ziemlichen Allgemeinplätzen aus dem (konservativen) islamischen Spektrum zurückweist. Muhammad habe danach Mitgefühl gelehrt. Er hätte nicht befohlen zu töten und Verderben über die Erde zu bringen.
Interessant sind die Inhalte der Fatwas des IS, so sie zutreffend wiedergegeben werden. Verboten ist danach u. A. Frauen im Ramadan tagsüber das Haus zu verlassen, das Haus zu schmücken und Läden an den letzten 10 Tagen des Ramadans zu öffnen. Mit letzterem Verbot wird nach Ansicht des IS versucht das Fest des Fastenbrechens zu reinigen. Andererseits sind Kämpfer vom Fasten ausgenommen. Schließlich wird auch das Fasten von Muslimen, die nicht der Lehre des IS anhängen, abgelehnt. Das bedeutet, dass Muslime, die fasten, vom IS bestraft werden könnten.
Schließlich ist interessant, dass diese Auseinandersetzung in einer saudischen Zeitung stattfindet. Es kann also ein Versuch sein die saudisch-wahhabitische Lehre von der Lehre des IS abzugrenzen.

Schlagworte: Ramadan, Fasten, IS, Verderben, Mitgefühl, Staatsmuftiamt, Ägypten, Saudi-Arabien

05.05.2019

Morocco World News: Libya’s Grand Mufti Calls On Muslims to Boycott Hajj and Umrah

Der libysche Staatsmufti hat in einem libyschen Fernsehsender dazu aufgerufen die große verpflichtende (Hadschdsch) und die kleine freiwillige Pilgerfahrt (Umra) kein zweites Mal durchzuführen. Das sei eine Sünde. Er begründet diesen Aufruf, der in dieser und einer weiteren Pressemeldung als Fatwa bezeichnet wird, damit, dass das Geld den saudischen Machthabern helfen würde Verbrechen gegen Muslime zu begehen. Dann soll er ausdrücklich die Massaker an Muslimen im Jemen, Libyen, Sudan, Tunesien und Algerien aufgezählt haben.
Das überrascht zunächst, ist doch Ghariani selbst keineswegs für gemäßigte theologische Auffassungen bekannt. Er ist allerdings Staatsmufti der Einheitsregierung, während der gegnerische General Haftar von Saudi-Arabien unterstützt wird. Die Fatwa dürfte also mehr politisch als theologisch motiviert sein.

Schlagworte: Pilgerfahrt, Sünde, Staatsmufti, Einheitsregierung, General Haftar, Libyen, Saudi-Arabien