Die aktuelle Fatwa: Mai 2020
24.05.2020
AboutIslam: Is It Permissible to Offer Drive-thru Eid Prayer?
Das Autokino erlebt durch Corona eine Renaissance. In dieser Fatwa eines sunnitischen Fatwa-Online-Dienstes geht es um die Durchführung des Gebets zum Fest des Fastenbrechens am Ende des Ramadan in Form eines Autokinos.
Der Mufti meint, da es sich um ein neuartiges Ereignis (Nazila) handelt, sei nach dem Geist, den Zielen und den Zwecken der Scharia die Durchführung von Gemeinschaftsgebeten in Form eines Autokinos zum Fest des Fastenbrechens erlaubt.
Um zu diesem Schluss zu kommen, handelt der Mufti zwei Probleme ab. Das Erste ist, dass das Gebet im Auto zwingend sitzend erfolgt, während beim Beten grundsätzlich erforderlich ist zu stehen. Die Lösung ist, dass das Gebet zum Fest des Fastenbrechens ein freiwilliges Gebet sei und bereits Muhammad freiwillige Gebete auf einem Kamel oder Maultier sitzend verrichtet habe.
Das zweite Problem ist, dass bei einem Gebet in Autos Frauen vor und neben Männern sitzen. Zur Lösung dieses Problems führt der Mufti sehr interessante Argumente an. Zum Einen verweist er auf die Pilgerfahrt nach Mekka, wo es durch Überfüllung ebenfalls zu einer Unordnung der Gebetsreihen komme, was die Gelehrten tolerieren würden. Zum Anderen führt er Ibn Taymiyya, regelmäßiger Stichwortgeber für die Wahhabiten, an, der die Meinung vertreten habe, wenn eine Bedingung nicht erfüllt werden könne, sollten religiöse Rituale (Ibadat) ohne diese Bedingung ausgeführt werden.
Schließlich widerlegt der Mufti selbst den Einwand, dass man dann gleich zuhause beten könne, denn das Gebet zum Fest des Fastenbrechens sei ein Gemeinschaftsgebet. Deshalb sei ein Gemeinschaftsgebet im Auto immer noch einem Gebet alleine zuhause vorzuziehen. Mit einem beeindruckenden argumentativen Aufwand kommt der Mufti so über zum Teil für ehern gehaltene Regeln wie die Mischung von Geschlechtern während des Gebets hinweg und schließlich sogar noch zu einer Stärkung des Gemeinschaftsgedankens hin.
Schlagworte: Corona, Fest des Fastenbrechens, Gebet, Gemeinschaft, freiwillig, Auto, Sitzen, Stehen, Geschlechtertrennung
17.05.2020
Tempo.co: MUI Issues Fatwa on Eid Prayer at Home as Mosques Off Limits
Das Corona Virus ist immer noch da und der Ramadan endet bald. Da stellt sich die Frage nach dem Fest des Fastenbrechens (Eid al-Fitr). Dazu hat der Rat islamischer Gelehrter Indonesiens eine Fatwa erlassen. Er erlaubt das Gebet zum Fastenbrechen allein oder gemeinsam mit der Familie zuhause zu sprechen, insbesondere in stark vom Virus betroffenen Gebieten. Empfohlen wird allerdings eine Versammlung von wenigstens vier Personen, von denen Einer der Vorbeter (Imam) ist.
Die Predigt kann entfallen, wenn weniger als vier Personen zusammen sind oder keiner der Anwesenden in der Lage ist eine Predigt zu halten. Ähnliche Fatwas wurden zumindest auch von bedeutenden Gelehrten in Indien erteilt.
Schlagworte: Corona, Fest des Fastenbrechens, Gebet, Predigt, Ramadan, Rat islamischer Gelehrter, Indonesien
10.05.2020
Islamweb: Marrying a Woman Whilst She observes Her ‘Iddah
Der Fragesteller berichtet von einer interessanten Meinung der malikitischen Rechtsschule zur Wiederheirat. Danach sei eine Frau dauerhaft für einen Mann verboten, wenn er sie in der Wartezeit (Idda) heirate. In der Wartezeit, die üblicherweise drei Perioden beträgt, darf die Frau nach einer Scheidung nicht erneut heiraten. Wie man bereits an der Frage erkennt, hat diese Regelung auch Auswirkungen auf Männer. Der Fragesteller möchte nun die Meinung der hanbalitischen Rechtsschule zu einer Wiederheirat in der Wartezeit wissen.
Diese Meinung weicht in der Tat von der malikitischen Rechtsschule ab. Nach hanbalitischer Meinung sei die Frau dem Mann nicht dauerhaft verboten. Er könne sie heiraten, wenn die Wartezeit der vorherigen Ehe und die Wartezeit der Ehe mit ihm abgelaufen sei. Diese zweite Ehe ist nämlich nichtig, weil sie in der Wartezeit geschlossen wurde. Leider teilt der Mufti nicht mit ab wann die Wartezeit dieser zweiten Ehe zu laufen beginnt. Man kann hier zumindest an zwei Zeitpunkte denken, nämlich an den Abschluss des nichtigen Ehevertrags und an die Kenntnis der Nichtigkeit. Jedenfalls sieht man an diesem Fall, dass sich Ungeduld nicht auszahlt, wobei die hanbalitische Rechtsschule im Vergleich zur Malikitischen noch die milderen Konsequenzen zieht.
Schlagworte: Familienrecht, Wiederheirat, Wartezeit, Nichtigkeit, Malikiten, Hanbaliten
03.05.2020
Ask Imam: My parents do not approve of the man I want to marry, what should I do?
Es sei daran erinnert, dass Fragen zu Heirat und Scheidung sowohl in den islamischen Ländern als auch in Deutschland zu den häufigsten rechtlichen Fragen gehören. Dabei gehen viele Fragen und Antworten über das rein Rechtliche deutlich hinaus. Sehr typisch ist insbesondere die hier gestellte Frage, nämlich dass die Eltern der Braut den Bräutigam missbilligen.
Der hanafitische Mufti stellt klar, dass eine Ehe von Erwachsenen auch ohne Zustimmung der Eltern wirksam geschlossen ist. Er rät allerdings aus verschiedenen Gründen dazu die Zustimmung der Eltern herbeizuführen. Es würden nämlich zwei Familien heiraten, was zu Spannungen in der Ehe führen könne. Das könne widerrum zur Missachtung der Rechte der Eltern führen. Sodann gibt der Mufti methodische Empfehlungen wie die Zustimmung der Eltern zu erlangen sei, wozu er auch Bittgebete und die Einbeziehung lokaler Geistlicher zählt.
Schlagworte: Familienrecht, Heirat, Form, Vormund, Hanafiten