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Die aktuelle Fatwa: Mai 2022

29.05.2022

eShaykh: career guidance

Immer wieder gibt es lebensberatende Fatwas, auch wenn diese Fatwa zunächst nach Studienberatung aussieht. In diesem Fall kommt hinzu, dass die Frage ausführlicher ist als die Antwort, was bedeutet, dass die Fragestellerin einiges über ihr Problem mitteilt.
Die Fragestellerin sei im zweiten Jahr eines Ingenieursstudiums. Sie stamme aus einer kalten Region und an ihrem Studienort werde es bis zu 48 Grad Celsius heiß, was ihr gesundheitliche Beschwerden verursache. Sie sei die einzige Muslimin im Wohnheim. Ihre Eltern seien ein bißchen älter.
Nun überlege sie einen Bachelor-Abschluss in einem Fernstudium zu erwerben, denn im Wohnheim habe sie nicht ausreichend Zeit um ihre Gebete und andere Riten zu vollziehen, da sie in ihrem Zimmer von anderen Studierenden gestört werde. Zuhause könne sie ihren spirituellen und weltlichen Pflichten nachkommen.
Der Mufti muss dieser Beschreibung nicht mehr viel hinzufügen. Erwartbar empfiehlt er den Bachelor im Fernstudium zu erwerben. Dabei erwähnt er auch, dass sie dann fern von nicht-muslimischem Einfluss sei, was über die reine Beseitigung der Störung bei den rituellen Pflichten hinausgeht.

Schlagworte: Lebensberatung, Studienberatung, Fernstudium, Gebet, Gesundheit, Eltern

22.05.2022

The Libya Observer: Fatwa House calls Bashagha's move 'a coup' says elections are the right way forward

In Tripolis kam es am Dienstag zu Toten und Verletzten als der vom Parlament in Bengasi ernannte Ministerpräsident Fatih Al Baschagha nach Tripolis reisen wollte, um dort seine Regierungsgeschäfte weiterzuführen. Allerdings hat in Tripolis bereits ein anderer Regierungschef seinen Sitz. Abdul Hamid Dbeibah wollte bereits im Dezember Wahlen durchführen lassen, die aber bislang nicht stattgefunden haben. Deshalb wird mittlerweile seine Legitimität als Regierungschef bestritten.
Ein weiterer Akteur in Libyen ist das Staatsmuftiamt, das die versuchte Einreise Baschaghas als bewaffneten Putschversuch bezeichnet. Die von Dbeibah geführte Einheitsregierung solle alle Beteiligten an den Kämpfen am Dienstag zur Verantwortung ziehen. Sich mit Aggressoren zu verbinden sei eine Sünde im Islam. Damit stellt sich das Staatsmuftiamt eindeutig auf die Seite der Einheitsregierung, die freilich nicht mehr ganz einheitlich zu sein scheint. Das Staatsmuftiamt unterstreicht allerdings auch die Bedeutung der Durchführung verschiedener Wahlen und wirft den bisherigen Mitgliedern des Parlaments und des Staatrates sogar vor sich auf Kosten der Libyer zu bereichern und Krimminellen Macht zu verschaffen.

Schlagworte: Tripolis, Baschagha, Dbeibah, Einheitsregierung, Sünde, Parlament, Staatsrat, Wahlen, Staatsmuftiamt Libyen

15.05.2022

Islam - Q & A: He said to his wife at night: “If you don’t leave and come home with me, then it’s valid,” and they left together in the morning

Die Möglichkeit des Ehemannes im islamischen Recht eine Scheidung einseitig erklären zu können (Talaq), führt zu einer Vielzahl an Erklärungen, die möglicherweise eine Scheidung darstellen. Hier waren die Eheleute bei ihren Eltern. Dann hatte der Mann zu seiner Ehefrau gesagt, dass, wenn sie nicht mit ihm aufbricht und mit ihm nach Hause kommt, dann sei sie/es gültig.
Der wahhabitische Mufti erklärt zunächst, dass die Frage, ob es sich überhaupt um eine Scheidungserklärung handelt davon abhängig ist, ob der Ehemann eine Scheidung beabsichtigt hat. Diese Absicht in Verbindung mit der daran geknüpften Bedingung führt zu verschiedenen Ergebnissen.
Wenn keine Scheidung beabsichtigt war und die Bedingung nicht erfüllt wurde, also die Frau nicht mit ihm aufgebrochen ist, würde es sich um einen gebrochenen Eid handeln. Der Ehemann muss dann Sühne leisten. In dieser Variante hat es also letztlich die Ehefrau in der Hand eine negative Rechtsfolge für ihren Mann herbeizuführen. Wenn der Ehemann hingegen die Scheidung beabsichtigte, ist eine Scheidung bewirkt, wenn die Frau nicht mit ihm aufgebrochen ist.
Aber auch der genaue Inhalt der Bedingung ist noch auslegungsfähig. Die Fragestellerin teilte nämlich mit, dass die fraglichen Worte um 10 Uhr abends geäußert wurden, sie das Haus ihrer Eltern aber erst am nächsten Morgen verlassen haben. Der Mufti wirft hier die Möglichkeiten auf, dass der Ehemann gemeint haben könnte, dass seine Frau sofort mit ihm aufbrechen soll oder im Laufe der Nacht oder dass es ihm darauf ankam, dass sie ihr Elternhaus nur mit ihm zusammen verlassen sollte. Je nachdem was gemeint war, tritt die Bedingung durch unterschiedliches Verhalten der Frau ein.
Sicher ist sich der Mufti einzig in einem Punkt, nämlich dass die Erklärung des Ehemannes nur für den konkreten Besuch bei ihren Eltern gilt und nicht generell für alle zukünftigen Besuche. Auch dieser Fall zeigt wieder einmal, dass die Möglichkeit der einseitigen Scheidungserklärung durch den Ehemann zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führt.

Schlagworte: Familienrecht, Scheidung, Erklärung, Absicht, Eid, Bedingung, Wahhabiten

08.05.2022

MEMRI: Chief Mufti of Russia Talgat Tadzhuddin: A Fatwa Has Been Issued Obligating Muslims to Fight Alongside Russia in Ukraine; This Is a Holy Jihad, Those Who Die Fighting Are Martyrs

Die Zentrale geistliche Verwaltung der Muslime Russlands hat eine Fatwa erlassen, die den Krieg in der Ukraine zum heiligen Krieg erklärt. Das vom vorsitzenden Mufti gebrauchte Word Dschihad bedeutet zwar wörtlich Mühe und kann auch anders verstanden werden, hier kommt aber das Adjektiv muqaddas (heilig) hinzu, woraus sich ergibt, dass in diesem Fall eindeutig ein kämpferischer Dschihad gemeint ist. Folgerichtig werden Teilnehmer an diesem Krieg, die sterben, zu Märtyrern erklärt.
Der Großmufti, der die Fatwa nochmal vorträgt, bezeichnet diesen Krieg als Verteidigung des Heimatlandes, d. h. er definiert den Dschihad als defensiven Dschihad. Damit möchte er an die herrschende Meinung unter islamischen Juristen anschließen, die nur noch einen defensiven Dschihad zulassen, und folgt zugleich Putins Propaganda. Interessant ist allerdings, dass er auch das arabische Wort für Krieg (Harb) gebraucht und nicht von einer Spezialoperation spricht wie Putin. Islamrechtlich problematisch kann ferner noch sein, dass das Heimatland verteidigt werden soll, denn es könnte gefordert werden, dass es sich um ein islamisches Land handeln muss.
Interessant ist noch die Angabe, dass 20% des russischen Militärs aus Muslimen bestehen würde. Das unterstreicht die Bedeutung dieser Fatwa. Die spätestens am 30.04.2022 erteilte Fatwa ist zudem vielleicht der Versuch mit einer Mobilisierung von Muslimen einer Generalmobilmachung in Russland zu entgehen.

Schlagworte: Ukraine, Russland, Krieg, Dschihad, Märtyrer, Verteidigung, Heimatland, Zentrale geistliche Verwaltung der Muslime Russlands