Die aktuelle Fatwa Cyberfatwa Publikationen zum Fatwawesen Personenverzeichnis Statistik zu Fatwas über Alkohol und neue Medien Verzeichnis der Signaturen der Fatwaanbieter Cyberislam News Impressum, Haftungshinweis und Datenschutzerklärung

Die aktuelle Fatwa: Mai 2024

19.05.2024

Islamweb: Ruling on a technician or business owner working with banks, temples, hotels, etc.

Der Fragesteller möchte wissen, ob er als Techniker in einer Firma arbeiten darf, die Aufträge von Banken, Tempeln und Hotels bekommt. Der streng sunnitische Mufti hält das für verboten, wenn der ursprünglich beabsichtigte Nutzen verboten sei, wie das bei zinserhebenden Banken und heidnischen Anbetungsstätten der Fall sei. Dann würde man an der Sünde teilnehmen, was der Mufti dem Koran entnommen hat (Sure 5, 2). Der Mufti fährt weiterhin mit kurzen und vielleicht auch inhaltlich verkürzten Zitaten fort. So habe Muhammad denjenigen verflucht, der die Zinsen bzw. den Wucher (Riba) niedergeschrieben habe. Außerdem habe er die beiden Zeugen des Vertrages verflucht. Alle seien gleich in der Sünde. Ein bekannter mittelalterlicher schafiitischer Gelehrter habe daraus geschlossen, dass es verboten sei Menschen in Falschheit zu helfen.
Schon für den Arbeitgeber sei es verboten, solche Aufträge anzunehmen. Der Arbeitnehmer dürfe weiterhin für diese Firma arbeiten. Aus dem Wortlaut der Antwort ergibt sich, dass das selbst dann gilt, wenn der Arbeitgeber verbotene Aufträge annimmt. Nur diese darf der Arbeitnehmer dann nicht ausführen. Zum Schluss erklärt der Mufti noch, dass der ursprünglich beabsichtigte Nutzen von Hotels erlaubt sei, weshalb man sie auch mit Elektrizität und Computersystemen ausstatten darf.

Schlagworte: Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Bank, Tempel, Hotel, Technik, Zins, Wucher, Heiden, Sünde

04.05.2024

The Straits Time: Wrong to boycott KK Mart as no intent or motive to insult Islam proven over sock issue: Malaysian Mufti

Der Mufti eines malaysischen Bundesstaates hat eine interessante Äußerung, keine Fatwa, zu Boykotten von Firmen und Produkten gemacht. Die Geschichte nahm ihren Anfang im März, als in drei Filialen einer Supermarktkette Socken auftauchten, auf denen „Allah“ stand. Daraufhin gab es in den sozialen Medien Boykottaufrufe.
Der Mufti meint nun, dass das islamische Recht diesen Boykottaufruf wegen des heiligen Prinzips der universalen Gerechtigkeit nicht billigen würde. Das ist deutlich und undeutlich zugleich, deutlich in der Ablehnung des Boykotts, undeutlich in dessen Begründung, weil Gerechtigkeit ein sehr weiter Begriff ist. Bekanntlich können schon Recht und Gerechtigkeit auseinanderfallen. Der Mufti führt allerdings weiter aus, dass sich aus koranischen Prinzipien zu den Motiven und Absichten ergebe, dass eine Beleidigung des Islam nicht bewiesen sei. In der Tat war es wohl so, dass es eine mangelhafte Eingangskontrolle bei den aus China importierten Socken, auf denen unterschiedliche Motive abgebildet waren, gab. Die Kette hatte sich dafür auch entschuldigt und eine Erklärung gegenüber einer staatlichen Stelle abgegeben.
Es gibt aber anscheinend noch andere Boykottaufrufe in Malaysia, denen gefolgt wird, denn ein Mufti eines anderen Bundesstaates sagte, dass man zwar Produkte und Dienste bestimmter Marken im Hinblick auf den Gazakonflikt boykottieren dürfe, aber nicht das Eigentum dieser Firmen beschädigen oder zerstören dürfe. Ein weiterer Mufti eines dritten Bundesstaates rief die Muslime dazu auf, ihren Boykott ausländischer Firmen zu mäßigen. Vandalismus und die Beschädigung von Eigentum Dritter seien im Islam strikt verboten und seien eine Sünde. Es drängt sich der Eindruck auf, dass sich die drei Muftis abgestimmt haben, um zu versuchen zu verhindern, dass diverse Boykotte aus dem Ruder laufen.

Schlagworte: Blasphemie, Allah, Socken, Boykott, Gerechtigkeit, Vorsatz, Gazakonflikt, Sachbeschädigung, Muftis, Perak, Perlis, Penang, Malaysia