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Die aktuelle Fatwa: Juni 2019

23.06.2019

The Guardian: Senior Islamic cleric issues fatwa against child marriage

Nach mehreren Pressemeldungen hat der stellvertretende Großimam der Azhar Universität beim ersten afrikanischen Gipfel über Kinderheiraten und Mädchenbeschneidung in Dakar eine bemerkenswerte Fatwa erlassen. Die Fatwa betont die Zustimmung der Frau zu der Hochzeit. Dazu sei das Erreichen des Alters der Reife und der Vernunft erforderlich und dieses setzt er auf 18 Jahre fest. Das ist bemerkenswert, da die Reife von islamischen Juristen oft bereits bei einem niedrigeren Alter angenommen wird. Mit der Betonung der Zustimmung der Frau wird zwar nicht ausdrücklich der Vormund (Wali) abgeschafft, aber auch durch das höhere Alter der Frau dessen Einfluss zurückgedrängt.
Lesenswert ist ferner die Entstehung der Fatwa im Konferenzhotel. Schließlich hat die gambianische Organisatorin der Konferenz ihren Vater mitgebracht, der ein einflussreicher Imam in Gambia ist. Er ließ sich bereits durch die Fatwa überzeugen. Es bleibt zu hoffen, dass das Ansehen der Azhar so groß ist, dass sich Weitere von diesem Schritt in die richtige Richtung überzeugen lassen.

Schlagworte: Familienrecht, Eherecht, Heirat, Minderjährige, Zustimmung, Volljährigkeit, Beschneidung, Azhar, Ägypten, Sengal

16.06.2019

Welt: Die dubiose Fatwa-App, mit der Apple und Google kein Problem haben

Mehrfache Erwähnung findet derzeit die kostenfreie Euro Fatwa App des European Council for Fatwa and Research (ECFR), der der Muslimbruderschaft zugerechnet wird. Auf Missmut stößt dabei, dass Apple und Google die App freigeschaltet haben, obwohl das Bundesamt für Verfassungschutz vor ihr warnt.
In der App hieße es u. a. europäische Gesetze müssten nicht eingehalten werden, wenn sie gegen klare islamische Vorschriften verstießen. Selbstverständlich genießen deutsche und europäische Gesetze in Deutschland und der EU Vorrang vor anderen Regeln. Das Problem hat hier zwei Richtungen, nämlich die Regeln islamischer Organisationen und internationaler Konzerne, die nicht in allen Punkten mit der europäischen und deutschen Rechtsordnung deckungsgleich sind. Schon das deutsche (Straf)Recht stellt ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung gegen etwaige verfassungswidrige Inhalte vorzugehen.
Andererseits beantworten viele Fatwas auch islamistischer Organisationen alltägliche Fragen ohne gleich verfassungwidrig zu sein, wenngleich sehr konservative Haltungen immer wieder mehr oder weniger deutlich zu erkennen sind. Insofern ist es in der Tat möglich, dass solche harmloseren Fatwas Menschen an islamistische Organistionen und Ideologien heranführen können, wie der Verfassungschutz befürchtet.

Schlagworte: Euro Fatwa App, European Council for Fatwa and Research, islamisches Recht, staatliches Recht, Bundesamt für Verfassungsschutz, Deutschland