Schlagworte: Erbrecht, Aufteilung, Fläche, Wert, Haftung, Verzeihen, Reue, Schenkung
Ask Imam: Is it permissible to seek a spouse on Online matrimonial websites?
In dieser Fatwa geht es um die Bedingungen für eine online Heiratsvermittlung. Dafür stellt der hanafitische Mufti einige Bedingungen auf. Die Betreiber der Website müssen von einem islamischen Gelehrten bestimmt werden. Und obwohl die Datenbank nur für die Betreiber einsehbar sein soll, dürfen in ihr keine Fotos enthalten sein. Gemeint sind wohl Fotos, die nicht den islamischen Kleidungsvorschriften entsprechen, denn grundlegende körperliche Merkmale dürfen erhoben werden. So werden die Betreiber zu Heiratsvermittlern. Da bleibt nicht mehr viel von den Vorteilen übrig, die das Internet in Form von schneller Datenverarbeitung und Kommunikation bietet.Schlagworte: Heiratsvermittlung, Internet, Gelehrter, Fotos, Familie, Hanafiten
The Times of India: Darul Uloom allows use of alcohol-based sanitizers on mosque
Als Reaktion auf solche Fatwas wie die zuletzt Besprochene hat nun eine sehr bedeutende islamische Universität in der nordindischen Stadt Deoband eine deutlich abweichende Fatwa zu alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln erteilt. Wie bereits geschildert, dürfte es sich bei der Meinung, dass Alkohol zwar rechtlich verboten (haram), aber rituell rein (tahir) ist um die wohl überwiegende, jedenfalls um eine stark vertretene Meinung handeln. Während aus dieser rechtlich theologischen Unterscheidung üblicherweise gefolgert wird, dass das Tragen eines alkoholbasierten Parfüms in der Moschee erlaubt ist, geht diese Fatwa noch einen Schritt weiter. In ihr wird ausdrücklich erlaubt alkoholhaltige Desinfektionsmittel zur Reinigung von Moscheen zu nutzen. Das ist an und für sich nur folgerichtig, wenn man eben beschriebene Differenzierung zwischen rechtlich verboten und rituell rein macht, aber wurde bisher meines Wissens so nicht ausgesprochen. Dass alkoholhaltiges Desinfektionsmittel auch nach (!) der rituellen Waschung benutzt werden kann, versteht sich bei dieser Argumentation fast von selbst. Corona treibt die Rechtsentwicklung so weiter voran und das Fatwawesen ist der Motor dieser Entwicklung, da es neue Fragen und somit auch neue Antworten ermöglicht. Nur nebenbei sei erwähnt, dass sich aus der nach dem Ort der Universität Deobandi genannten Strömung auch die Taliban speisen, wobei sich die islamische Lehranstalt schon gegen eine Gleichsetzung mit den Taliban verwahrt hat.Schlagworte: Corona, Moschee, Desinfektionsmittel, Alkohol, Verbot, Reinheit, Waschung, Darul Uloom, Deoband, Indien
The Times of India: Telangana: Namaz can be offered with mask, says Jamia Nizami
Corona fordert die islamischen Juristen und Theologen heraus Regeln in zentralen religiösen Bereichen zu überdenken. So hat eine wichtige südindische islamische Universität zwei Fatwas zu den täglichen Pflichtgebeten erlassen. Darin wird erlaubt beim Gebet eine Maske zu tragen. Das dürfte für Muslime auch nicht so problematisch sein wie für Christen. Denn Christen singen, Muslime tragen allenfalls rezitativ vor. Dabei ist der Nutzen von Masken nach wie vor umstritten. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt gerade nicht das Tragen von Masken für die Allgemeinheit, sondern nur für Menschen mit Symptomen und zählt ferner die Risiken beim Umgang mit Masken auf (vgl. WHO: Advice on the use of masks in the context of COVID-19, Interim guidance 6 April 2020, S. 1f.)Schlagworte: Corona, Gebet, Maske, Desinfektionsmittel, Alkohol, Jamia Nizamia, Indien
Islam - Q & A: Can a woman compare between more than one suitor before rejecting the first one?
Diese geschiedene Frau möchte wissen, ob sie gleichzweitig mehrere Bewerber für eine erneute Heirat prüfen darf, was der wahhabitische Mufti grunsätzlich bejaht. Dafür bezieht er sich auf eine Überlieferung von Muhammad, der einer Frau, die ihm von zwei Bewerbern berichtet hatte, von beiden abriet und dringend zu einem Dritten riet.Schlagworte: Familienrecht, Heirat, Verlobung, Bewerber, Kenntnis, Erlaubnis, Wahhabiten