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Die aktuelle Fatwa: Juni 2022

26.06.2022

IslamicCoin: The Islamic Shariah view on establishing the “Haqq Chain” network and the issuance of its own currency “Islamic Coin”

Mehrere wortgleiche Meldungen berichten von der angeblich ersten islamischen Kryptowährung namens IslamicCoin. Entscheidend ist die Erlaubnis dieser digitalen Währung, die per Fatwa durch ein Scharia-Gremium (Sharia Board) erteilt wurde und die man auf der Website des Finanzinstituts findet.
Das Gremium hat einen äußerst weiten Währungsbegriff und definiert vier Arten von Währungen, worunter auch die begutachtete digitale Währung fällt. Die Frage, ob nur Staaten Währungen ausgeben können und ob es sich damit überhaupt um eine Währung im engeren Sinne handelt, wird gar nicht gestellt.
Weiterhin sei aus dem Wert des digitalen Geldes die verpflichtende Almosenabgabe (Zakat) zu leisten. Dabei werden schon vorab 10 Prozent des geschaffenen digitalen Geldes in einen Stiftungsfonds gezahlt, der der islamischen Gemeinschaft zugute kommen soll. Ob der einzelne Eigentümer der Kryptowährung damit bereits seiner Verpflichtung zur Zakat nachgekommen ist, wird nicht beantwortet.
Schließlich werden die Risiken, die mit einem Investment in die Kryptowährung einhergehen, nur am Rande erwähnt. Ob hier verbotene Unsicherheit (Gharar) vorliegt, wird nicht problematisiert. Dabei gibt es zumindest was die Schaffung neuer Geldeinheiten, also das sogenannte Mining angeht, durchaus Argumente gegen das Vorliegen verbotener Unsicherheit. Neue Geldeinheiten gibt es gegen das Zurverfügungstellen von Rechenleistung und Rechenleistung ist durchaus bestimmbar.
Insgesamt lässt die Fatwa im Hinblick auf ihre Länge erstaunlich viele Fragen offen.

Schlagworte: Kryptowährung, Währung, Zakat, Unsicherheit, Risiko

15.06.2022

Al-Monitor: Egypt launches first women's fatwa councils

Mehrere Meldungen berichten von den ersten weiblichen Fatwaräten in Ägypten. Dabei müsste das gar nicht so neu sein, denn es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass eine Frau Muftiya wird. Genauso wie ein Mann muss sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Tatsächlich sind die Frauen in diesem Fall durch das ägyptische Ministerium für religiöse Stiftungen geprüft worden. Prüfungsinhalte waren unter Anderem der Koran, die Überlieferungen von Muhammad (Sunna) und das islamische Recht. Die Vorbereitung darauf habe bereits 2017 begonnen. Das bedeutet, dass man diese Ausbildung durchaus als Studium bezeichnen kann. Seit 2017 sind die Frauen auch bereits Imaminnen.
Weibliche Muftis können für Frauen die Hemmschwelle senken (manche) Fragen zu stellen. Denn wie dieser Presseartikel berichtet, kämen ungefähr drei Viertel der online an das Staatsmuftiamt gestellten Fragen von Frauen.

Schlagworte: Fatwawesen, Muftiya, Fatwaräte, Ministerium für religiöse Stiftungen, Ägypten