Die aktuelle Fatwa Cyberfatwa Publikationen zum Fatwawesen Personenverzeichnis Statistik zu Fatwas über Alkohol und neue Medien Verzeichnis der Signaturen der Fatwaanbieter Cyberislam News Impressum, Haftungshinweis und Datenschutzerklärung

Die aktuelle Fatwa: Juni 2023

25.06.2023

Islam - Q & A: Making money by clicking on ads when it is stipulated that one must deposit money on the website

Um ein zweifelhaftes Geschäftsmodell geht es in dieser Fatwa, nämlich um gekaufte Klicks. Dabei sind die Fragesteller weder Käufer noch Verkäufer der Klicks, sondern sie werden gegen Entlohnung für den Verkäufer tätig, indem sie Werbeanzeigen anklicken. Jedenfalls hält der wahhabitische Mufti die Tätigkeit für grundsätzlich erlaubt, allerdings unter Bedingungen. So muss der Lohn vorher bekannt sein, was laut Angaben der Fragesteller der Fall ist. Außerdem muss der Inhalt der Werbung erlaubt sein, denn das Klicken würde bedeuten die Inhalte zu unterstützen und Böses dürfe man nicht unterstützen, was der Mufti mit einem Koranvers und einer Überlieferung von Muhammad belegt. Verboten sind u. a. Websites von zinsbasierten Banken, Spieleseiten und Alkoholverkauf.
Probleme bereitet ferner eine andere Komponente des konkreten Geschäftsmodells. Die Zahl der täglich anklickbaren Werbungen ist nämlich begrenzt. Gegen eine Einlage, die nach zwei Monaten zurückgezahlt wird, bekommt man mehr Werbung angezeigt, die man anklicken kann. Das hält der Mufti für nicht erlaubt. Er beruft sich hier auf eine Überlieferung von Muhammad, nach der man einen Kredit nicht mit einem Kauf kombinieren dürfe. Die Einlage sei ein solcher Kredit für den Verkäufer der Klicks. Und was für den Kauf gelte, gelte auch für alle anderen Geschäfte. Jeder Kredit, der Vorteile bringe, falle unter den verbotenen Wucher (Riba). Das kommt etwas überraschend, denn es fallen hier gerade keine Zinsen an, die auch verboten sein können. Andererseits könnten gerade Zinsen, die an die Fragesteller gezahlt würden, den Vorteil des Klickverkäufers ausgleichen.

Schlagworte: Klickkauf, Werbung, Lohn, Einlage, Kredit, Wahhabiten

18.06.2023

Darul Iftaa Canada: Is a Credit Repair Business Permissible?

Der Fragesteller möchte wissen, ob eine Schuldnerberatung erlaubt ist, auch wenn sie dazu führt, dass Leute verzinste Kredite aufnehmen. Der hanafitische Mufti meint, dass eine Unternehmung erlaubt sei, wenn ihre Waren und Dienste erlaubt seien. Bei der Tätigkeit geht es auch um die Kontaktaufnahme mit Wirtschaftsauskunfteien (wie es in Deutschland z. B. die Schufa ist), um inakurate Informationen zu ändern. Sowohl diese Tätigkeit als auch die Schuldnerberatung seien erlaubt. Dass Kunden dann verzinste Kredite aufnähmen, würde das Einkommen der Schuldnerberatung nicht berühren. Das sei die willentliche Entscheidung des Kunden, weshalb er die Sünde trage. Das ist voraussichtlich nicht einhellige Meinung unter islamischen Juristen und kann im wahhabitischen Spektrum gut anders gesehen werden, vor allem wenn es in großen Maße um verzinste Kredite geht.

Schlagworte: Schuldnerberatung, Einkommen, Kreditwürdigkeit, Kredit, Zinsen, Sünde, Hanafiten