Die aktuelle Fatwa Cyberfatwa Publikationen zum Fatwawesen Personenverzeichnis Statistik zu Fatwas über Alkohol und neue Medien Verzeichnis der Signaturen der Fatwaanbieter Cyberislam News Impressum, Haftungshinweis und Datenschutzerklärung

Die aktuelle Fatwa: Juli 2021

25.07.2021

eShaykh: Migration to Pakistan.

Mit erstaunlich klaren Worten wird in einer Fatwa dieses sufisch orientierten Fatwa-Online-Dienst ein familiäres Problem beschrieben. Eine Engländerin teilt mit, dass das Visum ihres pakistanischen Ehemannes zweimal abgelehnt worden sei. Ihr Ehemann will nun, dass sie nach Pakistan kommt, was ihre Eltern ablehnen.
Der Mufti fügt dem noch folgende Analyse bei. Eltern wollten nicht von ihren Gebärmüttern abgeschnitten werden, also von ihren potentiellen Enkeln. Deswegen würden sie es hassen ihre Töchter Ausländern zu geben. Ehemänner würden es hassen von denen getrennt zu sein, die sie lieben und für die sie sorgen. Gott würde die Scheidung hassen. Er hätte den Gehorsam gegenüber Ehemännern zum Schlüssel zum Paradies gemacht. Und er hätte das Brechen des Herzens eines Elternteils zum Grund für Bestrafung gemacht. Schließlich regt der Mufti an diese Fakten abzuwägen und zu beten. Der Mufti kann das offen lassen, da es sich um eine lebensberatende und nicht eine rechtliche Frage handelt, und da er bereits wichtige Wertungen mitgegeben hat, die er freilich als Fakten bezeichnet. Konstruktiver wäre villeicht gewesen auf die Möglichkeit von Besuchen hinzuweisen, vor allem statt zu behaupten die Eltern würden der Aussicht gegenüberstehen ihre Tochter nie wieder zu sehen.

Schlagworte: Pakistan, England, Ehe, Auswanderung, Scheidung

18.07.2021

AboutIslam: Is The Hajj Ban a Sign of The Day of Judgment?

Gerade ist die Zeit der islamischen Pilgerfahrt nach Mekka. Saudi-Arabien hat also ein Großereignis religiöser Art zu organisieren. Wegen der Corona-Pandemie hat Saudi-Arabien die Zahl der Pilger auf 60.000 im Land lebende Muslime begrenzt. Das ist zwar mehr als letztes Jahr, aber nur ein Bruchteil der Pilger vor Corona. Es geht hier allerdings nicht nur um Infektionsschutz, sondern die Begrenzung der Zahl der Pilger führt auch zu religiösen Vermutungen wie man an dieser Frage sehen kann. Der Fragesteller möchte nämlich wissen ob diese Begrenzung ein Zeichen des Tages des Jüngsten Gerichts ist.
Der Mufti stellt zunächst fest, dass der Tag des Jüngsten Gerichts nur Gott bekannt ist, was er mit einem Koranvers und einer Überlieferung von Muhammad belegt. Daraus leitet er als eines der Zeichen, dass der Jüngste Tag nah ist, die Herabsendung tödlicher Krankheiten her.
Der nächste gedankliche Sprung ist dann doch etwas überraschend, weil der Mufti feststellt, dass die Begrenzung der Pilger nicht als eines der Zeichen genannt wurde. Das ist zwar zutreffend, aber er hatte ja selbst zuvor tödliche Krankheiten als eines der Zeichen hergeleitet und die Begrenzung der Anzahl der Pilger beruht auf Corona, einer Krankheit die tödlich sein kann. Und später bezeichnet der Mufti den Schutz von Leben und Gesundheit als Prioriäten, die die vorübergehende Begrenzung der Pilgerfahrt rechtfertigen würde. Angesichts dessen, dass die Pilgerfahrt eine der fünf Grundpflichten ist, hätte hier wiederrum die Schlussfolgerung nahegelegen, dass Corona ein Zeichen des Jüngsten Tags sein kann, wenn es diese Pflicht modifizieren kann. Möglicherweise hat sich der Mufti mit dieser Möglichkeit nicht auseinander gesetzt, weil er von vorne herein keine Endzeiterwartungen beflügeln wollte.

Schlagworte: Pilgerfahrt, Begrenzung, Corona, Jüngstes Gericht, Zeichen, Krankheit

11.07.2021

Darul Ifta Birmingham: Husband Saying You Are Haram on Me From the First Day

Die Möglichkeit der einseitig durch den Ehemann erklärten Scheidung im islamischen Recht und selbstverständlich ihr in der Praxis häufiges Vorkommen sorgen für immer neue Varianten und damit auch für Fragen an die Muftis. Dieser Fragesteller hat seiner Frau in einem Streit eine SMS geschickt, in der er schreibt sie sei für ihn vom ersten Tag an haram (verboten) gewesen.
Schon die erste Differenzierung des Muftis wirft ein weiteres Schlaglicht auf die Problematik der Scheidung durch einseitige Erklärung. Er unterscheidet nämlich zwischen einer Scheidung durch eindeutige Worte und einer Scheidung durch mehrdeutige Worte. Dass eine Scheidung grundsätzlich auch durch zweideutige Worte möglich ist, eröffnet einen zentralen Problembereich. Im Unterschied zu der eindeutig erklärten Scheidung müsse in diesem Fall aber auch eine entsprechende Absicht vorliegen oder die Scheidung durch die Umstände bestimmt werden können. Da der Fragesteller mitteilte, dass er die Scheidung nicht beabsichtigte, ist er folglich nicht geschieden. Allerdings sind sowohl die Absicht als auch die Umstände regelmäßig nicht leicht zu bestimmen. Bei der Absicht handelt es sich um eine innere Tatsache. Die Umstände werden regelmäßig unterschiedlichen Interpretationen zugänglich sein.

Schlagworte: Familienrecht, Scheidung, Erklärung, eindeutig, mehrdeutig, Absicht, Umstände, Deobandis

04.07.2021

Islam - Q & A: What is the ruling on digital trade at the time of Jumu‘ah?

Der Islam kennt grundsätzlich keine Freitagsruhe, die etwa der Sonntagsruhe im Christentum entspricht. Gleichwohl ist das gemeinschaftliche Gebet ein wichtiger Aspekt des religiösen Lebens, der mit anderen Lebensinhalten kollidieren kann. Der Fragesteller möchte wissen wie es sich verhält, wenn er während des Freitagsgebets über seine Website digitale Produkte verkauft, die sofort nach dem digitalen Zahlungseingang ausgeliefert werden.
Der wahhabitische Mufti leitet zunächst ein Verbot des Handels nach dem zweiten Gebetsruf zum Freitagsgebet aus einem Koranvers her. Dann stellt er fest, dass der Grund für dieses Verbot darin liege, dass der Handel vom Gebet und der Predigt ablenke. Dadurch wird das Verbot zunächst erweitert, denn es sei folglich jede Tätigkeit verboten, die vom Freitagsgebet ablenkt. Schließlich empfiehlt der Mufti auf der Website einen Hinweis zu platzieren dass Käufer während des Freitagsgebets keine Käufe tätigen sollen. Interessant ist, dass der Mufti nicht mehr auf den Verkäufer eingeht. Das könnte bedeuten, dass er Verkäufe während der Zeit des Freitagsgebets des Verkäufers für diesen erlaubt, denn da die Vertragsabwicklung automatisiert ist, wird dieser nicht abgelenkt. Das würde der Herleitung des Grundes des Verbots entdprechen, aber mit dem ursprünglichen (koranischen) Wortlaut in Konflikt stehen, was der Grund für das Schweigen sein dürfte.

Schlagworte: Freitgsgebet, Handel, Gebetsruf, Ablenkung, Internethandel, Wahhabiten