Die aktuelle Fatwa Cyberfatwa Publikationen zum Fatwawesen Personenverzeichnis Statistik zu Fatwas über Alkohol und neue Medien Verzeichnis der Signaturen der Fatwaanbieter Cyberislam News Impressum, Haftungshinweis und Datenschutzerklärung

Die aktuelle Fatwa: August 2014

25.08.2014

Al Islam: Khalifah in Islam

Dieser südafrikanische Fatwa-Online-Dienst gibt eine Antwort auf die Frage nach den Bedingungen eines Khalifats. Diese erfolgt aus Sicht der Deobandis, d. h. einer strengen hanafitischen Auslegung. Angesichts des Vormarsches der ISIS im Irak und der Ausrufung ihres Khalifats, ist es verwunderlich, dass diese Frage so spät öffentlich gestellt und beantwortet wird.
Die Antwort entwirft eine Theokratie. Die Demokratie wird gleich zu Beginn deutlich abgelehnt. Auch der Khalif ist der islamischen Theologie und dem islamischen Recht unterworfen.
Um das Verfahren zu bestimmen, wie ein Mann Khalif werden kann, wird die frühislamische Geschichte als beispielgebend bemüht. Hier kristallisieren sich letztlich zwei Verfahren heraus, nämlich die Ernennung durch den Vorgänger und die Wahl durch ein Gremium qualifizierter Männer. Der Mufti verneint sodann dass im Falle der ISIS ein solches dem islamischen Recht entsprechendes Verfahren stattgefunden hat.
Interessant sind die dann folgenden Ausführungen, die sich nicht zwingend aus der islamischen Geschichte ergeben. Die islamischen Gelehrten und nicht näher bezeichnete Entscheidungsträger würden ein Parlament wählen. Dieses Parlament wählt sodann den Befehlshaber (Amir). Dieser Befehlshaber kann sich nicht eigenmächtig zum Khalifen ausrufen. Der Mufti geht sodann davon aus, dass jedem islamischen Staat ein solcher Befehlshaber vorsteht. Erst eine Versammlung dieser Befehlshaber kann dann einen Khalifen wählen. Die erforderlichen Mehrheitsverhältnisse bleiben dabei unklar.
Abschließend wirft er noch ein Licht darauf über welche persönlichen Eigenschaften ein Khalif verfügen muss. Fromm muss er sein und befähigt für das Amt.

Schlagworte: Khalif, ISIS, Irak, Theokratie, Demokratie, Verfahren, Ernennung, Parlament, Gelehrte, Befehlshaber, Frömmigkeit, Deobandis, Südafrika

18.08.2014

Bloomberg: Scholar Fees Targeted by Regulators: Islamic Finance

Muftis spielen u. a. in der Islamic Finance eine wichtige Rolle. Der Mufti bzw. das mit Muftis besetzte Sharia-Board überprüft, ob die Finanzgeschäfte dem islamischen Recht entsprechen, also insbesondere keine verbotenen Zinsen enthalten sind. Die Fatwa ist so ein entscheidendes Zertifikat für die (potentiellen) Kunden.
Da Expertise im Islamischen Recht und in Finanzen eher selten zusammentrifft, sind die entsprechenden Muftis begehrt. Folglich steigen die Preise solcher Experten. Eine zusätzliche Zertifizierung sorgt außerdem für zeitliche Verzögerungen im Vergleich zum konventionellen Bankgeschäft.
Wie man dieser Meldung entnehmen kann, sorgt das für Unbehagen. Als Lösung wird eine (weitere) Regulierung der Islamic Finance vorgeschlagen. Das mag bei einfachen Finanzgeschäften sinnvoll und machbar sein. Allerdings führt die Auslegung von Recht (nahezu) zwingend zu unterschiedlichen Meinungen, was vom islamischen Recht gut geheißen wird. Dementsprechend kann Einheitlichkeit durch einen Gelehrtenkonsens (Idschma) hergestellt werden. Angesichts jahrhundertealter islamischer Rechtsschulen ist mit einem allumfassenden Konsens nicht zu rechnen.
Wie bei Aufsichtsratsmandanten stellt sich auch bei Sitzen in Sharia-Boards die Frage, ob die Anzahl der Sitze pro Mufti begrenzt werden soll. Das wird nur funktionieren, wenn der Pool an entsprechend qualifizierten Muftis groß genug ist.

Schlagworte: Islamic Finance, Mufti, Sharia-Board, Gebühren, Regulierung, Konsens

11.08.2014

Rappler.com: Muslim conservatives boo 'jilboobs' in Indonesia

Diese Fatwa befasst sich mit einem Phänomen, das auch in Deutschland immer häufiger beobachtet werden kann, nämlich dem Mix klassischer islamischer Kleidung mit moderner Kleidung von Frauen. Es ist gut vorstellbar, dass ein solcher Trend in einem säkularen islamischen Land sehr viel weiter um sich greift.
So ist der Rat der islamischen Gelehrten nur eine Stimme im gesellschaftlichen Diskurs. Nach seiner Fatwa soll die Körperform nicht sichtbar sein. In die Diskussion eingeworfen wurde aber auch die Meinung eines anderen Muftis, der zwar ebenso von islamischen Kleidungsvorschriften ausgeht, aber die inneren Werte für gewichtiger hält. Die Meinung eines obersten Rates mag zwar gewichtiger sein, aber bindend ist sie nicht. Die Muslime können auch anderen Muftis folgen. Hier macht sich der Föderalismus negativ bemerkbar, da in einer Provinz eine Interpretation des islamischen Rechts für verbindlich und vollstreckbar erklärt wird.
Der Wortlaut des Korans ist in dieser Frage offen und interpretierbar. Sure 24, 31 spricht davon die Scham und das Décolleté zu bedecken. Sure 33, 53 und 33, 59 bezieht sich speziell auf die Frauen und Töchter Muhammads.

Schlagworte: Frau, Kleidung, Kopftuch, Gewand, Körperform, Scham, Indonesien

04.08.2014

Islam - Q & A: She suffers from bipolar disorder and asked her husband for khula‘

Diese Fatwa befasst sich mit der möglichen Scheidung durch eine psychisch kranke Frau. Der Mufti geht kaum auf die Möglichkeit einer durch die Frau eingeleiteten Scheidung (Khul'a) ein, wohl deshalb weil die Bedingungen dafür recht hoch sind. Eine durch den Mann erklärte Scheidung (Talaq) ist leichter möglich. Somit befasst sich der Mufti in seiner Antwort hauptsächlich damit.
Für die durch den Mann erklärte Scheidung ist die Absicht (Niya) das zentrale Kriterium. Als weiteres Kriterium führt der Mufti die Unsicherheit (Gharar) ein. Diese grenzt er zutreffend von der Absicht ab. Unsicherheit steht der Absicht geradezu diametral entgegen. Schließlich führt er das theologische Argument an, dass der Islam Ehe und Familie als schutzwürdige Rechtsgüter ansieht.

Schlagworte: Familienrecht, Scheidung, psychische Krankheit, Absicht, Wahhabiten