Die aktuelle Fatwa Cyberfatwa Publikationen zum Fatwawesen Personenverzeichnis Statistik zu Fatwas über Alkohol und neue Medien Verzeichnis der Signaturen der Fatwaanbieter Cyberislam News Impressum, Haftungshinweis und Datenschutzerklärung

Die aktuelle Fatwa: August 2019

31.08.2019

Al-Monitor: Will Iran-backed factions attack US troops in Iraq?

Mehreren Pressemeldungen zufolge hat Großayatollah Haeri in einer Fatwa zum Kampf gegen die amerikanische Truppen im Irak aufgerufen. Die Fatwa ist eine Reaktion auf Angriffe auf Volksmobilisierungseinheiten. In der Fatwa hat er die Präsenz amerikanischer Truppen im Irak ausdrücklich für verboten (haram) erklärt.
Haeri ist wohl sogar im Irak geboren und hat dort lange gelebt, wird aber jetzt als iranischer Geistlicher betrachtet, wo er ebenfalls bereits lange lebt. Deswegen hat er insbesondere Einfluss auf proiranische Milizen im Irak. Rechtlich ist es so, dass Schiiten im Unterschied zu Sunniten gegebenenfalls vermittelt durch niederere Gelehrte einem einzelnen Großayatollah folgen. Das bedeutet, dass auch Laien individuell unterschiedlichen Großayatollahs folgen.
So hat Muqtada Sadr, der eine Miliz führt und Haeri eigentlich folgt, schon zu Geduld aufgerufen. Großayatollah Sistani, der nicht nur im Irak angesehenste Großayatollah, hat sich bislang noch nicht geäußert, obwohl er seinerzeit eine Fatwa zum Kampf gegen den IS erlassen hatte. Andere proiranische Milizen haben sich allerdings schon zustimmend zu Haeris Fatwa geäußert.

Schlagworte: Amerikanische Truppen, Verbot, Kampf, Volksmobilisierungseinheiten, Großayatollah Haeri, Großayatollah Sistani, Muqtada Sadr, Irak, Iran

24.08.2019

Islam - Q & A: Ruling on using drugs (marijuana) to ease pain

Dieser wahhabitische Fatwa-Online-Dienst befasst sich mit der Frage, ob Drogen, namentlich Marihuana, zur Schmerzlinderung eingenommen werden dürfen. Zunächst bekräftigt der Mufti ein grundsätzliches Verbot. Sodann erlaubt er allerdings den Einsatz von Drogen zur Schmerzlinderung unter bestimmten Bedingungen.
Der Einsatz muss notwendig sein. Notwendigkeit (Darura) ist eine rechtliche Kategorie vergleichbar mit dem Notstand oder der Notwehr im deutschen Recht, die in solchen Zusammenhängen gerne herangezogen wird. Hinzu kommen aber noch weitere Bedingungen wie z. B., dass ein Arzt den Nutzen bestätigen muss. Es darf auch keine weniger verbotene Medizin vorhanden sein, die genutzt werden könne. Ferner muss der Einsatz auf das durch die Notwendigkeit gebotene Maß begrenzt werden.
Am Ende der Fatwa wird noch gefordert, dass die Substanz rituell rein (tahir) sein muss. Das dürfte allerdings eher kein Problem darstellen, da z. B. auch Alkohol zwar teilweise als verboten, aber nach herrschender Meinung als rituell rein angesehen wird.

Schlagworte: Medizinrecht, Schmerzlinderung, Drogen, Notwendigkeit, rituell rein, Wahhabiten

17.08.2019

ANI: No fatwa on triple talaq: Dargah-e-Ala Hazrat, Bareilly

Ein Sprecher der Barelwi-Bewegung am Schrein ihres Gründers hat angekündigt, dass sie keine Fatwas mehr zur sogenannten dreimaligen Scheidung erteilen wird. Das ist eine bemerkenswerte Selbstbeschränkung. Grund dafür ist, dass die zweite Kammer des indischen Parlaments (vergleichbar mit dem Bundesrat in Deutschland) beschlossen hat die dreimalige Scheidung unter Strafe zu stellen.
Die dreimalige Scheidung ist die dreimal unmittelbar hintereinander erklärte Scheidung durch den Ehemann. Diese wird zwar auch vom islamischen Recht missbilligt, aber gerade von der in Indien vorherrschenden hanafitischen Rechtschule letztlich als wirksam angesehen.
Zwar ist den Pressemeldungen nur eine Freiheitsstrafe für den Ehemann zu entnehmen, aber der Sprecher der Barelwi-Bewegung erklärte, dass es keine schriftliche Erklärung dazu geben werde, um nicht in Komplikationen zu geraten. Dennoch würde Ratsuchenden weiterhin Rat erteilt. Das ist interessant, denn Fatwas können auch mündlich erteilt werden. Es könnte hier also (für die Ratsuchenden) letztlich dieselbe Komplikation entstehen wie bei der mündlichen Scheidungserklärung durch den Ehemann: Es entstehen Beweisprobleme zur Erklärung der Scheidung bzw. der Erteilung einer Fatwa.
Aber auch der Sprecher lobte das Gesetz und bezeichnete es als Hilfe für Frauen. Inhaltliche Konflikte zwischen dem Gesetz und einer Fatwa sind danach also ohnehin nicht besonders wahrscheinlich.

Schlagworte: Familienrecht, Eherecht, Scheidung, Erklärung, Wirksamkeit, Beweis, islamisches Recht, staatliches Recht, Hanafiten, Barelwis, Indien