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Die aktuelle Fatwa: August 2020

30.08.2020

Pinkvilla: Fatwa issued by prominent Islamic educational institution against Turkish drama series 'Ertugrul'

Einer türkischen Fernsehserie über das osmanische Reich steht in Pakistan nun eine Fatwa entgegen. Die Dramaserie hatte zuvor sehr hohe Zuschauerzahlen in Pakistan erreicht. Die zur Richtung der Deobandis zählende Lehranstalt in Karachi erklärt die Serie für verboten, weil die dargestellten Ereignisse historisch nicht gesichert seien. Weiterhin bestehe bei Filmen ein hohes Risiko, dass historische Persönlichkeiten falsch dargestellt würden, was einer Beleidigung ihrer Würde gleichkäme. Durch die ausgewählten Kostüme und die eigene Sprache würde das Drama dem Islam keinen Dienst erweisen, sondern sei Teil einer Verschwörung gegen den Islam.
Überraschend ist zunächst, dass die Fatwa jedenfalls in den in der Pressemeldung zitierten Auszügen nicht versucht ein Verbot aus einem etwaigen Bilderverbot herzuleiten. Stattdessen folgt sie möglicherweise unbewusst Mustern westlicher Verschwörungstheoretiker, insbesondere wenn sie den Medien vorwirft Tatsachen falsch darzustellen. Allerdings stellen Historiendramen selbstverständlich keine Tatsachen dar und beabsichtigen das auch von vorneherein schon gar nicht, was wohl auch den meisten Fernsehzuschauern klar sein dürfte.

Schlagworte: Historiendrama, osmanisches Reich, Tatsachen, Verschwörung, Deobandi, Karachi, Pakistan

22.08.2020

The Jerusalem Post: PA's Grand Mufti issues fatwa banning Muslims from praying at al-Aqsa

Es gibt derzeit inhaltlich unterschiedliche Berichte zu Fatwas über die Normalisierung der Beziehungen zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Israel. Die beiden Fatwas sollen der palästinensische Großmufti als auch der Mufti von Jerusalem erteilt haben. Nach einem Bericht der Jerusalem Post hätten sie verboten mit einer emiratischen Fluglinie nach Israel zu fliegen und von dort zur Al-Aqsa-Moschee zu gehen und zu beten. Das Betreten der Al-Aqsa-Moschee von palästinensischer Seite um dort zu beten sei allerdings weiterhin auch für emiratische Staatsbürger erlaubt.
Ganz anders lautet der Bericht der emiratischen Zeitung Gulf News (Al Azhar Al Sharif rejects Palestinian fatwa forbidding Emirati prayers at Al Aqsa Mosque). Hier wird nur von einem pauschalen Verbot für Emiratis gesprochen in der Al-Aqsa-Moschee zu beten. In dem Bericht wird ausführlich ein Mitglied des Ältestenrats der Azhar-Universität in Kairo zitiert, das sich gegen dieses Verbot richtet. Das Verbot für eine bestimmte Gruppe Muslime in einer Moschee zu beten wäre möglicherweise tatsächlich ein Novum in der islamischen Geschichte und ist kaum aus dem islamischen Recht heraus zu begründen. Nur ein so allgemeines Verbot wurde nicht ausgesprochen, denn auch der Artikel der Jerusalem Post enthält einige Zitate der palästinensischen Muftis, insbesondere zur Erlaubnis die Al-Aqsa-Moschee von der palästinensischen Seite aus zu betreten. Ferner findet man sie auch in anderen Berichten.
Jedenfalls handelt es sich auch in dem Fall, dass nur die Einreise über Israel verboten ist, um politische Fatwas. Allerdings wäre auch eine islamrechtliche Begründung leichter, etwa im Sinne einer verbotenen Kooperation mit dem Feind, wie in den Äußerungen der palästinensischen Muftis anklingt.

Schlagworte: Diplomatische Beziehungen, VAE, Israel, Palästina, Al-Aqsa-Moschee, Einreise

15.08.2020

AboutIslam: How Can a Muslim Enjoy Summer at Beaches?

Dieser sunnitische Fatwa-Online-Dienst veröffentlicht erneut eine Fatwa zum Verhalten am Strand. Die grundsätzliche Erlaubtheit stützt der Mufti auf einen Koranvers und auf die Absicht der Erholung. Verboten ist es allerdings wenn sich die Geschlechter dort mischen, was sich aber wohl auf die Nacktheit bezieht. Denn es gäbe Regeln zu beachten. Für die Frauen ist das die islamische Kleiderordnung, für die Männer die Moralität. Das ist interessant, denn man kann sich nach dem Unterschied bzw. Zusammenhang fragen. Wird die Kleiderordnung als formalisierte Moralität gesehen? Andererseits muss die westliche Nacktheit auch nicht die allgemeingültige Norm sein. Dann würde der (westliche) Jurist allerdings fragen, ob die Nacktheit am Strand nicht in der Natur der Sache liegt. Die Frage ist aber wiederrum nicht leicht zu beantworten, da mit der Nacktheit beispielsweise das Risiko des Sonnenbrandes steigt. So sind von Orientalen genutzte Strände auch Orte an denen sich soziale und religiöse Unterschiede zeigen.

Schlagworte: Strand, Erholung, Absicht, Gechlechtermischung, Kleiderordnung, Moralität