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Die aktuelle Fatwa: August 2023

20.08.2023

Ascharq Al-Awsat: 150 Muslim Scholars, Muftis Emphasize Control of Fatwas, Confronting Islam Defamation

Eine saudische Zeitung berichtet über eine Konferenz in Mekka, an der 150 muslimische Geistliche bzw. Muftis aus 85 Ländern teilgenommen haben. Die Muftis wollen die Fatwas an die Grundsätze des islamischen Rechts anpassen. Vor abweichenden Fatwas müsse gewarnt werden. Sie wenden sich aber auch gegen die Verbrennungen von Koranen. Die Muftis halten die Bekämpfung von Extremismus und moralischem Verfall für notwendig. Familiäre Werte sollten bewahrt werden. Das soll Gesellschaften vor atheistischen Wellen und moralischem Verfall schützen. Das ultimative Ziel sei Einheit und Konsens unter den Muslimen zu erzielen.
Erklärte Versuche Fatwas zu vereinheitlichen gibt es schon seit einigen Jahren. Dabei tauchen auch die Stichworte der Bekämpfung von Extremismus und abweichenden Fatwas immer wieder auf. Schon hier leuchtet durch, dass das die Bereiche sind, auf die sich die versammelten hochrangigen Muftis einigen konnten, ebenso wie beispielsweise familiäre Werte. Solche Erklärungen bleiben aber somit so grundsätzlich wie allgemein. Sie ändern nichts daran, dass Muftis in konkreten Einzelfällen sehr unterschiedlich entscheiden können. Und so beeindruckend eine Zahl von 150 hochrangigen Muftis sein mag, so gibt es weltweit doch noch viel mehr Muftis, vor allem auf niedrigeren Ebenen. Weiterhin wird es schwierig sein einheitlich zu definieren wo genau die Grenze verläuft außerhalb derer es sich um verbotenen Extremismus handelt (auch bei der Erteilung von Fatwas). Es gibt auch schlicht keine Instanz dafür. So bleibt es auch im islamischen Recht dabei, dass ein Mensch, der die formalen Voraussetzungen erfüllt, Mufti sein kann und unter Anwendung grundlegender Regeln der Kunst seine Rechtsmeinung frei äußern kann. Zwei Juristen, drei Meinungen!

Schlagworte: Fatwawesen, Werte, Extremismus, Koranverbrennung, Konsens, Konferenz, Mekka, Saudi-Arabien

13.08.2023

Islamweb: Wants to commit suicide due to a disease

Der Fragesteller leidet am sogenannten Werwolf Syndrom, einer Krankheit, die zu starkem Haarwuchs im ganzen Gesicht führt. Deshalb würde er als Hundejunge oder Affenmann bezeichnet werden. Deshalb möchte er sich umbringen, obwohl er weiß, dass Selbstmord verboten (haram) ist.
In der Tat meint der streng sunnitische Mufti sogleich dass Selbstmord eine Krankheit und keine Heilung sei. Dann zitiert er eine Überlieferung von Muhammad nach der derjenige, der sich ersteche sich in der hölle auf ewig weiter ersteche, derjenige, der sich vergifte in der Hölle ewig weiter Gift trinke und derjenige, der sich hinabstürze ewig in das Höllenfeuer stürzen werde. Der Mufti versucht also wohl mit solch drastischen Schilderungen den Fragesteller zunächst von seinem Vorhaben abzuschrecken.
Dann bezeichnet der Mufti das Leben als Prüfung und rät zu Geduld. Er solle Gottes gedenken (Sure, 13 28). Sodann kommt eine Wendung, die recht häufig gebraucht wird, wenn es um Krankheiten geht, nämlich dass Gott für jede Krankheit eine Heilung geschaffen habe. Diese Prüfung komme auch nicht notwendigerweise wegen einer begangenen Sünde. Hier verweist der Mufti auf die Weisheit Gottes. Auf die abfälligen Bezeichnungen durch Andere geht der Mufti nicht ein, obwohl sie durchaus eine gewichtige Rolle bei dem Gedanken an Selbstmord gespielt haben könnten.

Schlagworte: Selbstmord, Werwolf Syndrom, Hölle, Prüfung, Sünde, Heilung, Weisheit Gottes

06.08.2023

Duvar: Turkish mufti commits suicide after dismissed from post over 'lifestyle'

Eine bedrückende Meldung erreicht uns aus der Türkei. Dort hat ein lokaler Mufti Selbstmord begangen. Nun ist auch nach herrschender islamischer Meinung Selbstmord eine Sünde. Deshalb ist es notwendig die Hintergründe zu beleuchten.
Nach dieser Pressemeldung arbeitete der Mufti in einem Mufti-Büro in einer türkischen Provinz. Diese Büros gehören zum staatlichen Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet), der höchsten religiösen Instanz in der Türkei. Das Diyanet untersuchte zunächst seinen Kleidungsstil und dass er Fahrrad und Motorrad fährt. Dann wurde ihm gekündigt. Das Verwaltungsgericht der Provinz hob die Kündigung allerdings auf. Da dass Präsidium für Religionsangelegenheiten sich dieser Entscheidung nicht fügte, war der Prozess nunmehr beim Verfassungsgericht anhängig. Angeblich gäbe es bei Diyanet hunderte ähnliche Fälle.
Die Verfahrensweise von Diyanet wirft zumindest Fragen auf. Fahrrad- und Motorradfahren wird man kaum als unislamisch bezeichnen können, jedenfalls nicht dem Grunde nach. Über den Kleidungsstil des Muftis wird nichts Genaueres mitgeteilt. Allenfalls könnte man sich vorstellen, dass sich aus der Ausübung eines religiösen Amtes strengere Vorschriften ergeben. In der Tat gehören Rechtschaffenheit und Integrität (Adala), also gottgefällige Lebensführung zu den Voraussetzungen eines Muftis (vgl. Matthias Brückner: Fatwas zum Alkohol unter dem Einfluss neuer Medien im 20. Jhdt., Würzburg 2001, S. 21). Auch insofern ist allerdings fraglich, ob Fahrrad- und Motorrdfahren dem widersprechen. Und selbstverständlich ist fraglich welcher Kleidungsstil dem widerspricht. Vielleicht ging es ja auch bei der nicht beschriebenen Kleidung um Motorradkluft.

Schlagworte: Mufti, Selbstmord, Kündigung, Fahrrad, Motorrad, Kleidung, Präsidium für Religionsangelegenheiten, Türkei