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Die aktuelle Fatwa: September 2013

26.09.2013

OnIslam: Nairobi Attacks: A Heinous Crime

Die Stürmung eines Einkaufszentrums in Nairobi und die darauffolgende Geiselnahme durch die somalische Bewegung der Mudschahidin-Jugend (kurz: Schabab) führt zu dieser Fatwa. Schabab wird somit mindestens zum zweiten Mal in einer Fatwa für nicht islamisch erklärt (vgl. Die aktuelle Fatwa vom 12.09.2013). Mit Sure 5, 32 wird ein bekannter Koranvers herangezogen, um zu begründen, dass diese Greueltaten den Lehren des Islam widersprechen. Ausdrücklich wird die Bestrafung der Delikte gefordert. Der zweite Mufti fügt einen Ausspruch Muhammads hinzu wonach schon die Gewaltanwendung zu Unglauben führt.

Schlagworte: Einkaufszentrum, Geiselnahme, Gewalt, Unglaube, Bewegung der Mudschahidin-Jugend, Somalia, Nairobi, Kenia

19.09.2013

Dar al-Ifta al-missriya: The grand Mufti condemns storming the Aqsa mosque

Der neue ägyptische Staatsmufti sorgt dafür, dass die Webpräsenz seines Amtes endlich im 21. Jahrhundert ankommt. Ein Relaunch der Website wird gerade durchgeführt. So gibt es nun eine Rubrik "Video Fatwas", die bislang allerdings eher Pressemeldungen enthält.
Um eine Pressemeldung handelt es sich auch bei diesem Text. Immerhin besticht er durch seine außerordentliche Aktualität. Danach verurteilt der ägyptische Staatsmufti die gestrige Besetzung des Platzes rund um die al-Aqsa Moschee auf dem Tempelberg in Jerusalem durch jüdische Siedler. Insbesondere wendet er sich gegen den Bau einer Bühne auf dem Gelände, was bislang nicht verifiziert werden konnte. Diese und andere Meldungen auf der Website deuten auf ein stärkeres politisches Wirken von Dr. Shawqi 'Allam hin. Das ist auch in Anbetracht der Unruhe im eigenen Land bemerkenswert.

Schlagworte: al-Aqsa Moschee, Palästinenser, Staatsmufti, Ägypten, Israel

12.09.2013

BBC: Somali Islamic scholars denounce al-Shabab in fatwa

Aus einem (von den Medien) fast vergessenem Land, nämlich Somalia, stammt diese Fatwa. Die Zahl der Gelehrten ist beeindruckend, und das soll sie wohl auch sein. Es handelt sich offensichtlich um eine politische Fatwa. Es zeigt zudem, dass Fatwas im politischen Leben Einfluss zugemessen wird.
Bemerkenswert ist, dass sich hier in der Regel traditionell orientierte Gelehrte deutlich von Islamisten abgrenzen. Insbesondere wird Gewaltanwendung missbilligt und das gerade im Hinblick auf einen Zwischenfall, der offensichtlich mit dem islamischen Strafrecht begründet werden soll. Schließlich ist zu beachten, dass zwar die Bewegung für nicht islamisch erklärt wird. Das bedeutet allerdings nicht zwingend, dass auch ihre Mitglieder keine Muslime und damit möglicherweise Apostaten sind. Sollte der Wortlaut der Fatwa das decken, könnte sie in der Tat befriedend wirken.

Schlagworte: Gewalt, Bewegung der Mudschahidin-Jugend, Somalia

05.09.2013

OnIslam: Looking for Shari`ah Objectives: Not Recommended?

Diese Frage, die keine sein soll, führt trotz Ihrer Sperrigkeit zu einer interessanten Antwort. Diese behandelt im Grunde den Unterschied zwischen der Scharia, als dem göttlichen Gesetz, und dem Fiqh, als menschlicher Rechtswissenschaft bzw. -methode zur Auslegung der Scharia. Die Scharia hat der Muslim auch nach dieser Antwort unbedingt zu befolgen. Das wird entschärft, wenn man annimmt, was auch islamische Juristen tun, dass die Scharia nur einen kleinen Teil des islamischen Rechts ausmacht. Das eröffnet zudem in großen Teilen die Weiterentwicklung des Rechts. Genannt werden hier die Ziele der Scharia. Die Methode um diese Ziele zu erreichen ist die freie Rechtsfindung (Ijtihad). Das zuletzt gegebene Beispiel hinsichtlich der Wartezeit vor Eingehung einer neuen Ehe bleibt allerdings etwas blaß. Es begnügt sich damit den Sinn für diesen Vers zu finden. Die Ableitung konkreter Verhaltensregeln wird in zahlreichen anderen Fatwas beispielhaft dokumentiert. Letztlich lassen sich aus dieser Unterscheidung auch die unterschiedlichen Meinungen und möglichen Irrtümer islamischer Rechtsgelehrter erklären.

Schlagworte: Recht, Rechtswissenschaft, Methode, Ziele, freie Rechtsfindung, Ehe, Wartezeit