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Die aktuelle Fatwa: September 2016

25.09.2016

eShaykh: Where is Allah?

Dieser sufische Fatwa-Online-Dienst beantwortet die Frage wo Gott ist. Die Antwort fällt leider gemessen an der Bedeutung der Frage recht kurz aus. Hinzu kommt, dass die Bedeutung des entscheidenden Koranverses (Sure 20, 5) höchst umstritten ist. Es geht nämlich um die Frage, ob der Vers so zu verstehen ist, dass Gott körperlich auf seinem Thron (al-'Arsch) sitzt, also wörtlich, oder ob er eine darüber hinausgehende Bedeutung hat.
Erwartbar schließt sich der Fatwa-Dienst der Meinung an, dass Gott Zeit und Ort insgesamt umschließt und sich nicht an einem bestimmten Ort aufhält. Das wird durch Zitate verschiedener Autoritäten weiter belegt. Danach könne man u. a. das Wie von Gott nicht erklären. Maßgeblich geht es sodann um die Bedeutung des in dem Koranvers benutzten Verbes (istawa). Dieses wird von "sitzen auf" zu "einen Akt in Bezug auf den Thron bewirken" abstrahiert.

Schlagworte: Theologie, Auslegung, Gott, Thron

18.09.2016

Free Malaysia Today: Shias are still Muslims, says Penang Mufti

Nach dieser Pressemeldung hat der Mufti des malaysischen Bundesstaates Penang sich vom herrschenden Konsens (Idschma) in Malaysia entfernt, wonach Schiiten keine Muslime seien und ihnen damit möglicherweise die Todesstrafe droht. Er beruft sich auf eine Überlieferung von Muhammad wonach es ausreichend sei Richtung Mekka zu beten, um Muslim zu sein.
Es handelt sich hier zwar um eine Meinungsäußerung und keine Fatwa, sie bezieht sich laut der Meldung allerdings auf eine Fatwa die schon 1996 vom Nationalen Fatwarat erlassen wurde und genau diese herrschende Meinung festgelegt hat. Es ist hier wichtig zu wissen, dass Fatwas in Malaysia durch amtliche Veröffentlichung bindend werden können, was bei dieser Fatwa vermutlich der Fall ist. Der Mufti bewegt sich also nicht im normalen Pluralismus unterschiedlicher Rechtsmeinungen (Fatwas), sondern weicht von einem bindenden Konsens (Idschma) ab. Denn auch nach dem klassischen islamischen Recht lässt ein Konsens eine bindende Norm entstehen. Dieser lokale Konsens könnte also eventuell durch diese abweichende Meinung an Bindungskraft verlieren. Es steht also möglicherweise eine Rechtsänderung bevor. Insgesamt dürfte unter den sunnitischen Rechtsgelehrten weltweit die herrschende Meinung dahin gehen Schiiten als Muslime anzuerkennen.

Schlagworte: Sunniten, Schiiten, Für-Ungläubig-Erklären, Konsens, Bindungswirkung, Penang, Nationaler Fatwarat, Malaysia

11.09.2016

Darul Uloom Deoband: Zakat & Charity

Die Islamische Universität im indischen Deoband hat eine Fatwa zur verpflichtenden Almosengabe (Zakat) erteilt. Es geht um die Frage, ob ein Pflichtiger das Almosen einer eigenen Hausangestellten geben kann.
Der Mufti stellt zunächst fest, dass es nicht erlaubt ist der Hausangestellten die Almosengabe als Lohn zu geben. Das mag eine Andeutung auf die häufig schlechte Bezahlung von Hausangestellten im Orient sein. Es taucht sodann allerdings ein geradezu entgegengesetztes Problem auf, denn die Hausangestellte zahlt nach Angaben des Fragestellers selbst die verpflichtende Almosengabe. Das bedeutet ihr Vermögen liegt möglicherweise über dem Mindestwert (Nisab), ab dem man die Almosengabe zahlen muss. Der Mufti regt deshalb an das weiter zu erforschen und die Hausangestellte direkt zu fragen. Sollte sich dann herausstellen, dass die Hausangestellte aus dem Empfängerkreis herausfällt, ist die in der Vergangenheit gezahlte Almosengabe nach Ansicht des Muftis gleichwohl rechtswirksam. Das ist wichtig für den Fragesteller, denn bei der Almosengabe handelt es sich um eine wichtige Pflicht.

Schlagworte: Almosengabe, Mindestwert, Vermögen, Lohn, Deobandis

04.09.2016

Islam - Q & A: Does “committing evil” in al-Madinah al-Munawwarah include all kinds of sin?

Der Fragesteller dieser Fatwa möchte wissen, ob man für jede in Medina begangene Sünde von Gott verflucht wird. Der wahhabitische Mufti listet in seiner Antwort zunächst einige Überlieferungen von Muhammad auf wonach er gesagt hat, dass man für in Medina begangene Sünden von Gott verflucht wird.
Das Problem ist, dass das hier benutzte Wort für Sünde (Hadath) ein sehr weites Bedeutungsfeld hat. Dem Mufti ist also die Wortlautauslegung versperrt. Es gibt keine unmittelbar aus dem Wortlaut zu erfassende abgrenzbare Bedeutung. So wird diese Fatwa zu einem Beispiel für verschiedene Methoden der Auslegung. In deren Verlauf gibt der Mufti die Meinungen verschiedener alter und neuer Rechtsgelehrter wieder.
Nach der ersten Meinung sei die Sünde in der Tat allgemein zu verstehen. Nach der zweiten Meinung beziehe sich der Gebrauch auf eine spezifische Sünde. Nun stellt sich die Frage welche das ist. In Frage kommen zunächst Verbrechen und Anstachelung zu Aufruhr. Das wird belegt mit einer Überlieferung von Ayscha, Muhammads späterer Lieblingsfrau. Es handelt sich hier also um eine historische Auslegung. Die in der Überlieferung erwähnte Frau sei hingerichtet worden, weil sie einen Prophetengefährten getötet habe. Das habe sie selber mit dem Wort Sünde (Hadath) bezeichnet.
Dieses bisher als Sünde übersetzte Wort kann aber auch die Bedeutung Neuerung haben. Damit wird das Bedeutungsfeld nochmal erheblich weiter. Das Verbot von Neuerungen, die gegen die Tradition Muhammads verstoßen wird nun recht umfangreich mit Zitaten weiterer Rechtsgelehrter begründet. Dazu muss man wissen, dass insbesondere Wahhabiten vielerlei Verbote gerne mit dem Konzept der unerlaubten Neuerung begründen, wofür sie allerdings üblicherweise einen anderen etwas eindeutigeren Begriff (Bid'a) verwenden. Es dürfte sich also um eine Mindermeinung handeln.
So kommt der Mufti zu dem Ergebnis, dass nur derjenige von Gott verflucht würde, der in Medina Verbrechen begeht, zu Aufruhr anstachelt oder unerlaubte Neuerungen vornimmt. Andere kleinere Sünden würden nicht zu einer Verfluchung durch Gott führen.

Schlagworte: Theologie, Auslegung, Medina, Sünde, Verbrechen, Aufruhr, Neuerungen, Fluch Gottes, Wahhabiten