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Die aktuelle Fatwa: September 2017

10.09.2017

Cyprus Mail online: Power struggle to sack mufti in north

Der Staatsmufti der nur von der Türkei anerkannten Türkischen Republik Nordzypern soll abgesetzt werden. Anlass ist, dass er am 10.07.2017 in der Türkei unter dem Verdacht Verbindungen zur Organisation Fethullah Gülens zu haben, festgenommen wurde. Offensichtlich war die Haft in diesem Fall nur von kurzer Dauer. Möglicherweise hat sich der Verdacht rechtlich nicht erhärtet.
Plausibel ist in diesem Fall allerdings auch, dass man das politische Ziel erreicht wähnte oder erkannt hat, dass man den Staatsmufti politisch noch braucht. Die recht verworrene Situation schildert dieser lesenswerte Artikel. Danach hat sich der Mufti zum Einen dadurch unbeliebt gemacht, dass er neue Moscheen auf Zypern bauen wollte. Das lässt zunächst nur möglich erscheinen, dass er sowohl der AKP nahe stehen könnte als auch der Bewegung von Fethullah Gülen - oder keiner von beiden!
Tatsächlich geht es also vielleicht nicht nur um die religiös-politische Ausrichtung des Muftis, sondern auch darum, dass das Staatsmuftiamt ein verhältnismäßig mächtiges und unabhängiges Amt in islamischen Staaten ist. Beispielhaft sei nur das benachbarte Ägypten genannt.
Ein weiterer Grund für Missfallen war sein intensiver interreligiöser Dialog mit dem griechisch-orthodoxen Erzbischoff auf Zypern. Dieser wurde unter Schirmherrschaft der schwedischen Botschaft im Rahmen des zypriotischen Friedensprozesses geführt.
Den Antrag zur Entlassung des Staatsmuftis hat der Premierminister gestellt. Zu entscheiden hat darüber der laut des Presseartikels aus einem kemalistischen Umfeld kommende Staatspräsident. Er dürfte bei der Entscheidung verschiedenen Einflussnahmen ausgesetzt sein, was die Entscheidung nicht leichter macht.

Schlagworte: Staatsmufti, Staatspräsident, Premierminister, Türkische Republik Nordzypern, AKP, Fethullah Gülen, Moscheebau, Friedensprozess, Zypern

03.09.2017

South China Morning Post: What’s in a name? For Malaysian Muslims born out of wedlock, stigma and alienation

Laut dieses Berichts einer in Hong Kong erscheinenden Zeitung hat eine Fatwa im Zusammenwirken mit staatlichem Recht in Malaysia wieder einmal erhebliche Auswirkungen. Die Fatwa verbietet nämlich angeblich unehelichen Kindern den Namen ihres Vaters anzunehmen. Weitere Inhalte der Fatwa werden nicht mitgeteilt. Das Ergebnis ist allerdings aufgrund der Kriminalisierung außerehelichen Geschlechtsverkehrs durch den Straftatbestand der Unzucht im islamischen Recht nachvollziehbar.
Die Nationale Registrierungsbehörde (NRD) hat daraus die Praxis abgeleitet diesen Kindern die Staatsangehörigkeit zu verweigern. Das hat erhebliche Auswirkungen, weil sie u. A. nicht zu öffentlichen Schulen und zur öffentlichen Gesundheitsversorgung zugelassen werden. Möglicherweise leitet die Registrierungsbehörde dieses Praxis daraus her, dass die Fatwa durch amtliche Veröffentlichung bindend geworden ist, was der Artikel leider nicht mitteilt.
Dem widerspricht allerdings ein Berufungsurteil vom Juli diesen Jahres, das im Artikel zitiert ist. Die Angelegenheit ist mittlerweile beim Bundesgericht von Malaysia anhängig. Schließlich ist auch das Argument, dass Kinder nicht für das Verhalten ihrer Eltern verantwortlich sind, nachvollziehbar. Es steht im Kern noch nicht mal im Widerspruch zu einer etwaigen Bestrafung der Eltern wegen Unzucht. Ob eine solche vollstreckt wurde, teilt der Artikel ebenfalls nicht mit.

Schlagworte: uneheliche Geburt, Unzucht, Staatsangehörigkeit, Bindungswirkung, islamisches Recht, staatliches Recht, Malaysia