Die aktuelle Fatwa: September 2021
26.09.2021
Darul Ifta Birmingham: Can a Group of Girls From the Community Get Together for Each Other’s Birthday
Diese auf den ersten Blick harmlos erscheinende Fatwa beinhaltet ein paar interessante Aspekte. Inhaltlich geht es um Geburtstagsfeiern von muslimischen Mädchen. Formal ist zunächst bemerkenswert, dass die Antwort von einer Frau erteilt wird, also einer Muftiya. Das ist trotz mancher Bemühungen den Frauenanteil zu steigern noch selten zu sehen. Die fragestellende Person, deren Geschlecht nicht bestimmt werden kann, geht zudem davon aus, dass es sich bei Geburtstagsfeiern um eine verbotene Neuerung (Bid'a) handelt.
Die Muftiya regt zunächst an die Zusammenkünfte der Mädchen zu islamischen Festen zu organisieren. Wenn das nicht möglich sei, sollten die Treffen zu regelmäßigen zeitlichen Terminen, also beispielsweise alle zwei Monate, organisiert werden. Beiläufig bezeichnet die Muftiya das Treffen von Freunden und den Austausch von Geschenken als belohnenswert (wohl im theologischen Sinne). Bis dahin erweckt die Antwort noch den Eindruck als würde sie die Meinung der verbotenen Neuerung teilen.
In einem dritten Schritt empfiehlt die Muftiya allerdings falls die Mädchen einen Geburtstag mit einem gemeinsamen Geschenk feiern wollen, sollten sie wenigstens auf alles Verbotene, wie Musik und Mischung der Geschlechter, verzichten. Auch auf die Nachahmung von Nichtmuslimen, wie Wünsche beim Ausblasen der Kerzen, soll verzichtet werden. Andererseits macht die Muftiya recht elegant deutlich, dass sie Geburtstagsfeiern nicht grundsätzlich für verboten hält.
Schlagworte: Geburtstagsfeier, Neuerung, islamische Feste, Geschenk, Musik, Geschlechtertrennung, Deobandi
19.09.2021
Borneo Post Online: Fatwa allows Muslim wives to get Covid-19 vaccine without husbands’ agreement
Laut dieser Pressemeldung hat der Fatwarat eines malaysischen Bundesstaates eine Fatwa erlassen, die Frauen erlaubt sich ohne Einwilligung ihrer Ehemänner gegen Corona impfen zu lassen. Die Verpflichtung muslimischer Frauen ihren Männern zu gehorchen würde keine unmoralischen oder (selbst)schädigenden Handlungen umfassen. Der Rat fasst darunter auch ausdrücklich die Vorsorge gegen künftige Schäden, also eine Impfung.
Folgerichtig sei eine Impfung gegen den Willen des Ehemannes dann auch keine Auflehnung (Nuschuz). Das ist eine wichtige Feststellung, denn Auflehnung kann ein Scheidungsgrund sein. Von einer Scheidungsdrohung eines Mannes aus genau diesem Grund berichtet der Artikel. Dass die Auflehnung auch der Frau ganz erhebliche Druckmittel in die Hand geben kann, legt Rebstock dar (vgl. Ulrich Rebstock: "Und schlagt sie ... " - Über die Behandlung widerspenstiger maurischer Ehefrauen, in: Benjamin Jokisch (Hg.): Fremde, Feinde und Kurioses: Innen- und Außenansichten unseres muslimischen Nachbarn, Berlin 2009, S. 279-300). Das hängt letzlich von den regionalen gesellschaftlichen und familiären Dynamiken ab.
Schlagworte: Familienrecht, Corona, Impfung, Gehorsam, Auflehnung, Scheidung, Fatwarat, Perlis, Malaysia
12.09.2021
Ask Imam: Emotional Torture During Pregnancy
Fatwas sind immer mal wieder lebensberatend und haben dann regelmäßig einen interessanten Sachverhalt, so wie in dieser Frage geschildert. Die Fragestellerin beklagt sich über emotionale Qualen während ihrer Schwangerschaften. Sie lebt bei der Familie ihres Ehemannes und dieser hetzt seine Familie nach Angaben der Fragestellerin auch während der Schwangerschaften gegen sie auf. Eine Fehlgeburt im fünften Monat führt sie bereits auf diese mentalen Spannungen zurück. Ein anderes Kind ist wohl gesund zur Welt gekommen. Allerdings bestand bei der aktuellen Schwangerschaft wohl wieder die Gefahr einer Frühgeburt.
Einen möglichen Grund für die Spannungen nennt sie bereits sehr früh in der Frage, sie verdiene nämlich viermal so viel wie ihr Ehemann - und das nur mit Heimarbeit. Streit über das Geld ist also nachvollziehbar. Hinzu kommt möglicherweise ein Minderwertigkeitskomplex des Mannes, der ihn durch solchen Druck versucht zu kompensieren. Diese Möglichkeit wird gestützt durch die Herkunft vom indischen Subkontinent, die sich aus dem Gebrauch entsprechender Verwandtschaftsbezeichnungen ergibt.
Mittlerweile denkt die Fragestellerin über eine Scheidung nach. Ihre Eltern und Freunde hatten ihr bereits früher dazu geraten.
Der Mufti bezeichnet diese Probleme zunächst als Versuchung Gottes, wozu er einen Koranvers und eine Überlieferung von Muhammad heranzieht. Wenn Gott Entlastung verschaffe, sei das seine Belohnung, wenn nicht, sei das seine Weisheit. Dann empfiehlt der Mufti den Intellekt zu nutzen und sich nicht von Emotionen leiten zu lassen. In diesem Zusammenhang weist er auf die Folgen einer Scheidung für Kinder hin. Schließlich empfiehlt er die Hinzuziehung eines einflussreichen alten Verwandten, eines Imams und eine Eheberatung. Geleitet von der Frage schreibt der Mufti nichts dazu, ob und unter welchen rechtlichen Bedingungen eine Scheidung möglich ist, sondern führt Aspekte auf, die die persönliche Entscheidungsfindung auf dem Weg zu einer möglichen Scheidung beeinflussen können.
Schlagworte: Schwangerschaft, Fehlgeburt, emotionaler Missbrauch, Einkommen, Scheidung, Versuchung, Intellekt, Emotionen, Hanafiten