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Die aktuelle Fatwa: Oktober 2020

27.10.2020

The Week: Fatwa was issued against teacher in France who was beheaded

Mittlerweile erscheinen Pressemeldungen, die den Hintergrund der Enthauptung des französischen Lehrers am 16.10.2020 in einem Pariser Vorort weiter erläutern. Dieser Artikel enthält neben einigen interessanten Informationen auch Namen verschiedener Tatbeteiligter, was meines Erachtens zur Unterrichtung der Öffentlichkeit zwar zulässig, derzeit aber nicht erforderlich ist.
Die Tat steht möglicherweise im Zusammenhang mit einer Fatwa gegen den Lehrer, der im Unterricht Muhammad-Karikaturen gezeigt hatte, was nicht nur durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein dürfte, sondern auch durch das Recht auf Erziehung und Bildung. Ein Kausalzusammenhang zwischen der Fatwa und der Tat steht aber noch nicht definitiv fest. Der Vater einer Schülerin, der angeblich auch ein Prediger ist, soll diese Fatwa wohl mündlich erlassen haben. Das wäre durchaus denkbar, denn islamische Rechtsgutachten (Fatwas) können auch mündlich erlassen werden. Zweifel können eher daran bestehen, ob der Vater über die erforderliche islamische Ausbildung verfügt, um Fatwas erlassen zu dürfen. Das ist bei einem Prediger durchaus möglich. Es kommt aber insbesondere im islamistischen Spektrum auch vor, dass sich Personen selbst zu Predigern, Muftis u. Ä. ernennen ohne über die erforderliche Ausbildung zu verfügen. Das ist nicht verwunderlich, da sich Islamisten gerade von den klassischen Mehrheitsmeinungen lösen wollen.

Schlagworte: Anschlag, Muhammad, Karikatur, Schule, Form, Islamismus, Conflans-Sainte-Honorine, Frankreich

18.10.2020

The Jakarta Post: Muslims can follow MUI fatwas to face pandemic: VP Ma’ruf

Der indonesische Vizepräsident und Vorsitzender des Rates islamischer Gelehrter (MUI) hat gesagt, dass die Muslime im Land den Fatwas des Rates in Sachen Corona folgen können. Das ist an und für sich keine Meldung wert, denn Muslime können ohnenhin nicht bindenden Rechtsgutachten (Fatwas) folgen. Allerdings besteht in Indonesien die Besonderheit, dass Fatwas des Rates durch amtliche Veröffentlichung bindend werden können. Insofern wird die Äußerung doch wieder interessant, denn sie könnte darauf hindeuten, dass man derzeit keine bindenden Regeln plant, sondern auf die moralische Empfehlung durch Fatwas setzt.
Dann sei der Vizepräsident insbesondere auf Impfstoffe eingegangen. Nach seinem Willen soll der Rat islamischer Gelehrter von Anfang an an der Entwicklung eines Impfstoffes beteiligt werden. In diesem Zusammenhang erfahren wir auch woher der Impfstoff für Indonesien herkommen soll, nämlich aus China. Der Rat soll dort die Fabriken besuchen und prüfen, um sicherzustellen, dass der Impfstoff auch erlaubt (halal) ist. Der Rat soll insbesondere ein sogenanntes Halal-Zertifikat ausstellen bevor der Impfstoff der Bevölkerung verabreicht wird. Diese eventuell komplexe Prozedur ist notwendig, da es in muslimischen Bevölkerungen durchaus Vorbehalte gegen Impfstoffe geben kann, u. a. weil Medizinen und Impfstoffe für verboten gehaltene Substanzen wie Alkohol enthalten können.
Der Vizepräsident fuhr fort, dass Muslime im Notfall auch einen an sich verbotenen Impfstoff erhalten können und kündigt dazu schon die Zustimmung des Rates (voraussichtlich per Fatwa) an. Der Notfall bzw. die Notwendigkeit (Darura) ist ein gängiges Konzept um etwas doch ausnahmsweise für erlaubt zu erklären. Impfungen seien zudem schon grundsätzlich erlaubt.
Nicht unerwähnt bleiben soll, dass diese Ämterhäufung durchaus problematisch sein kann. Es könnte sich hier sogar um eine Mischung von Exekutive und Judikative handeln, sofern man den Rat zur Judikative zählt, was näher liegt. Jedenfalls wird diese Kombination vom Vizepräsidenten und Ratsvorsitzenden hier politisch geschickt genutzt um die Bevölkerung auf die Impfung vorzubereiten.

Schlagworte: Corona, Impfung, Notwenidkeit, Rat islamischer Gelehrter, Vizepräsident, Indonesien

11.10.2020

About Islam: What's the Father's Duty to His Children?

Diese Fragestellerin möchte wissen, welche Vaterpflichten im Islam bestehen. Der sunnitische Mufti erklärt, dass die Vaterpflichten über die materielle Versorung hinausgehen würden und legt dabei einen Schwerpunkt auf die spirituelle und moralische Erziehung. Als Beleg dazu zitiert er aus dem Koran und von Muhammad.
Auf diese Weise seien die Gelehrten zu fünf Hauptpflichten der Elternschaft gekommen. Dazu zählt u. a. die Schaffung eines friedlichen und liebevollen Umfelds. Die Eltern sollen mit praktischen Beispielen der Liebe und des Mitgefühls voran gehen. Dazu zählt auch die Verantwortung vor Gott einzuschärfen.
Zuletzt führt der Mufti einen Mann an, der zum zweiten Khalifen Umar kam, um sich über das schlechte Verhalten seines Sohnes zu beschweren. Nachdem Umar herausgefunden habe, dass der Mann seinem Sohn nie religiöse oder moralische Werte beigebracht hatte, schickte er ihn weg und sprach ihm das Recht zur Beschwerde ab. Das macht in der Tat, wie der Mufti meint, die Bedeutung der Erziehung deutlich, da sie erhebliche Fernwirkung haben kann.

Schlagworte: Familienrecht, Elternschaft, Pflichten, Erziehung, Glaube, Werte, Liebe, Mitgefühl, Verantwortung, Versorgung

04.10.2020

Ask Imam: Social distancing and Masks

Diese Fatwa über das Tragen von Alltagsmasken wegen der Corona-Pandemie enthält einige interessante Informationen. Der Fragesteller teilt zunächst mit, dass viele Moscheen und Imame dem Mufti hinsichtlich der Regelungen zum Tragen von Masken während des Gebets folgen würden. Das ist ein Hinweis darauf, dass die Fatwas prominenter Internetmuftis einen durchaus erheblichen Einfluss in der realen Welt haben können.
Der Fragesteller weist nun darauf hin, dass der Mufti in seiner eigenen Moschee während des Gebets keine Maske getragen und sich auch nicht an die Abstandsregeln gehalten habe. Diesen Widerspruch möchte er erklärt haben.
Der Mufti antwortet, dass er per Fatwa das Tragen von Masken und Abstand halten während der Pandemie in jeder Hinsicht erlaubt habe. Er würde weder darauf bestehen, dass man eine Maske tragen und Abstand halten solle, noch dass man keine Maske tragen und keinen Abstand halten solle, er habe beides lediglich erlaubt nicht verboten.
In der Tat findet sich auf der Website eine Fatwa vom 10.05.2020 zum Tragen von Masken während des Gebets (Ask Imam: Is it permissible to perform Salah in Jama'ah with a face mask on to prevent contracting Coronavirus?). Danach sei es zwar missbilligt das Gesicht während des Gebets zu bedecken, aber bei Notwendigkeit sei es erlaubt. Während der Pandemie sei es also erlaubt. Damit hat der Mufti den Widerspruch überzeugend aufgelöst.

Schlagworte: Corona, Masken, Abstand, Gebet, Moschee, Erlaubnis, Verbot, Missbilligung, Widerspruch, Hanafiten