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Die aktuelle Fatwa: Oktober 2022

23.10.2022

Islam - Q & A: She was told that the twins could die and that she had to stay in the hospital, but she refused and the twins died

Einen tragischen Fall schildert diese Fragestellerin. Sie war mit Zwillingen im siebten Monat schwanger. Die Ärztin sagte zwar, dass alles in Ordnung sei, aber auch, dass die Fragestellerin einen Monat im Krankenhaus bleiben solle. Geplant war ein Kaiserschnitt, weil sie jederzeit auf die Nabelschnur drücken könnten und sterben könnten. Die Fragestellerin wollte sich allerdings noch um ihre vier Kinder zuhause kümmern. Die Ärztin war einverstanden, ließ sie aber ein Formular unterschreiben, dass die Fragestellerin abgelehnt habe im Krankenhaus zu bleiben. Drei Tage später sei sie ins Krankenhaus gegangen, weil sie die Zwillinge nicht mehr spürte. Dort sei festgestellt worden, dass sie gerade gestorben waren.
Die Frage wirft einige (straf)rechtliche Fragen auf, nämlich nach dem Beginn strafrechtlich schützenwerten Lebens, nach der Kausalität und vor allem nach der Abgrenzung von Tun und Unterlassen. Der wahhabitische Mufti entlastet die Fragestellerin allerdings zunächst gleich im ersten Satz von ihren Gewissensbissen, indem er feststellt, dass ihre Handlungen den Tod der Zwillinge nicht verursacht hätten. Sie hätte nicht im Krankenhaus bleiben müssen.
Der Mufti problematisiert die Frage, ob sie im Krankenhaus hätte bleiben müssen aber nicht weiter. Das war allerdings die ursprüngliche Empfehlung der Ärztin und man könnte argumentieren, dass die Zwillinge nicht gestorben wären, wenn sie im Krankenhaus geblieben wäre. Mithin hat das Unterlassen der weiteren Behandlung letztendlich zum Tod der Zwillinge geführt. Die Fragestellerin hat sogar ein entsprechendes Formular unterzeichnet. Andererseits war die behandelnde Ärztin mit diesem Vorgehen einverstanden. Das spricht wiederrum dafür, dass eine weitere Behandlung nicht zwingend zum Erhalt des Lebens notwendig war. Das ergibt sich auch sonst nicht aus dem von der Fragestellerin geschilderten Sachverhalt.
In der Tat werden in der Antwort noch zwei weitere wahhabitische Fatwas herangezogen. Daraus ergibt sich, dass selbst wenn zu einer dringenden Operation wegen der Gefahr des Todes des ungeborenen Lebens geraten wird, die Schangere keine Schuld trifft, wenn sie die Operation ablehnt und das Kind dann stirbt.

Schlagworte: Strafrecht, Schwangerschaftsabbruch, Tun, Unterlassen, Kausalität, Wahhabiten

16.10.2022

Daily Times: Jamia Al Azhar rejects fatwas against polio vaccination in Pakistan

Immer wieder ein Thema für gegenläufige Fatwas ist die Impfung gegen die Kinderlähmung. Aktuell hat sich die Azhar-Universität in Kairo dazu geäußert. Der Presseartikel bezeichnet es als Fatwa. Das ist es aber tatsächlich nicht. Es ist schon keine Frage erkennbar, die notwendig zu einer Fatwa gehört.
In der Stellungnahme wird allerdings vor Fatwas gewarnt, die die Impfung verbieten. In dem Presseartikel wird ferner eine Impfkampagne im August 2022 in der pakistanischen Provinz Khyber Pakhtunkhwa erwähnt, bei der mehr als 210.000 Kleinkinder geimpft worden seien. Das ist ein weiterer Hinweis darauf, wer die gegenläufigen Fatwas erlässt. In der an Afghanistan angrenzenden Provinz leben nämlich hauptsächlich Paschtunen und sind die Taliban besonders aktiv. Die im ganzen Artikel nicht erwähnten Taliban wenden sich auch gegen die Impfung.
Die Azhar bezeichnet sie hingegen als eine religiöse, medizinische und menschliche Pflicht. Wichtig ist hier insbesondere die religiöse Pflicht. Damit wird die Impfung zu einem religiösem Gebot.

Schlagworte: Kinderlähmung, Impfung, Azhar, Pflicht, Taliban, Pakistan

03.10.2022

The Mufti: The Islamic Ruling on Goodwill

Der ideelle Unternehmenswert stellt bei Verkäufen von Unternehmen insbesondere für den Käufer ein wirtschaftliches Risiko dar. Andererseits möchte der Verkäufer für den guten Ruf seiner Firma, in der eventuell seine ganze Lebensleistung steckt, entsprechend honoriert werden. Insofern geht es auch häufig um die Höhe der Rente des Verkäufers.
Der ideelle Unternehmswert führt auch zu rechtlichen Problemen, insbesondere im islamischen Recht. Hier möchte der Fragesteller wissen, ob der ideelle Unternehmenswert beim Verkauf separat berechnet werden kann. Der hanafitische Mufti meint, dass der ideelle Unternehmenswert keinen eigenen Wert darstelle, sondern immer mit dem Geschäft verknüpft sei.
Ein immaterielles Gut dürfe nach den allgemeinen Regeln nicht verkauft werden. Allerdings dürfe der ideelle Unternehmenswert auf den Wert der greifbaren Güter aufgeschlagen werden.

Schlagworte: Wirtschaftsrecht, Unternehmenskauf, ideeller Unternehmenswert, Hanafiten