Die Fatwa behandelt einen auch bei Nichtmuslimen vorkommenden Lebenssachverhalt. Sie zeigt daran beispielhaft die Auffassung dass auch Handlungen, die lediglich mittelbar mit etwas Verbotenem oder Missbilligtem zusammenhängen, als verboten oder missbilligt betrachtet werden können.
Dabei hängt die Wertung von der Betrachtung des eigentlichen Themas ab, was durchaus umstritten sein kann. Hier liegt u. a. die strenge wahhabitische Auffassung über die Bedeckung der Scham (Aura) zu Grunde. An diesem Punkt geht die Fatwa allerdings nicht in die Tiefe sondern verweist auf entsprechende Quellen.
Zudem wäre es hier durchaus naheliegend gewesen die Frage auch unter dem Aspekt von Riba (Zins- bzw. Wucherverbot) zu diskutieren.
Schlagworte: Sport, Musik, Scham, Zins, Wahhabiten