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Die aktuelle Fatwa: November 2022

27.11.2022

Darul Ifta Birmingham: Is the Lawyer Entitled To Keep All of the Money if the Client Does Not Wish To Pursue With Him As His Lawyer Anymore

In dieser Fatwa geht es um die Anwaltsvergütung im Falle der Kündigung eines Mandates. Hier hatte der Mandant eine Anzahlung in Höhe der Hälfte der Gebühren geleistet.
Zunächst fällt auf, dass die Muftiya den Vertrag wohl als Kaufvertrag auffasst, da viel von Gütern und Kaufen und Verkaufen die Rede ist. Das begründet sie mit der Scharia. Nach deutschem Recht handelt es sich allerdings regelmäßig um einen Dienstvertrag, manchmal um einen Werkvertrag, wenn beispielsweise die Erstellung eines Gutachtens geschuldet ist.
Sodann führt sie die Möglichkeiten des Rücktritts wegen Irrtums (Khiyar Ru'ya) und wegen Mangels (Khiyar Aib) an. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt seien, sei die Transaktion abgeschlossen und der Vertrag könne nicht rückabgewickelt werden. Dabei ist für den Rücktritt wegen Irrtums erforderlich, dass der Käufer das Produkt vor dem Kauf nicht gesehen hat. Hier merkt man wie unpassend die Einordnung als Kaufvertrag ist, denn bei zu leistenden Diensten oder zu erstellenden Werken ist der Vertragsgegenstand vorher quasi immer unbekannt.
Schließlich nennt die Muftiya noch eine dritte Möglichkeit, nämlich den bedingten Rücktritt (Khiyar Schart). Dafür muss die Bedingung zuvor in den Vertrag aufgenommen worden sein.

Schlagworte: Schuldrecht, Dienstvertrag, Werkvertrag, Kaufvertrag, Rücktritt, Irrtum, Mangel, Bedingung, Deobandi

20.11.2022

eShaykh: shared milk donation

Milchverwandtschaft begründet laut einem Koranvers weitreichende Heiratsverbote. Weil zwischen solchen Verwandten allerdings andere Regeln lockerer sind, beispielsweise was die Verhüllung der Frau angeht, ist die Kategorie der sogenannten Säugefatwas entstanden. Erwachsene Männer können so gegebenenfalls eine Milchverwandtschaft begründen, indem sie die Muttermilch einer Frau trinken.
Andersherum liegt dieser Fall. Hier benötigt ein Kind Milch von einer Milchbank mit anonymen Spenderinnen. Das hält der sufisch orientierte Mufti für verboten, außer es liege Notwendigkeit (Darura) vor. Die Notwendigkeit setzt seiner Meinung nach hier eine Todesgefahr und keine Zeit für eine Alternative voraus.
Sodann begründet er das Verbot recht ausführlich, wobei er auch den eingangs erwähnten Koranvers zitiert. Sein Hauptargument ist allerdings der Schutz der Abstammungslinien. Aufgrund deren Bedeutung sei es auch verboten Wissen über die Beziehung zu verheimlichen oder zu unterdrücken. Sollten die Spenderinnen bekannt sein und nur ihr Anteil nicht, würde das Heiratsverbot gegenüber allen Spenderinnen und ihren jeweiligen vom Verbot umfassten Verwandten greifen. Die Anwendung des Zweifelssatzes thematisiert der Mufti hier nicht. Ansonsten greife das Verbot erst ab fünf Fütterungen.

Schlagworte: Familienrecht, Milchbank, Milchverwandschaft, Abstammung, Anonymität, Notwendigkeit

06.11.2022

Islamweb: Ruling on Believing in Scientific Theories and Findings Regarding Human Fossils

Dieser streng sunnitische Fatwa-Online-Dienst befasst sich mit der Frage, ob eher den religiösen Überlieferungen zur Entstehung menschlichen Lebens oder archäologischen Funden zu glauben ist. In der Fatwa wird zunächst Bezug genommen auf menschliche Fossilien, die in Äthiopien gefunden wurden. Ihr Alter sei dreimal unterschiedlich eingeschätzt worden, von 130.000 bis 300.000 Jahre.
Dagegen wird eine Überlieferung von Muhammad angeführt, nach der die Zeiträume zwischen Adam und Noah und Noah und Abraham jeweils 10 Jahrhunderte betragen würden. Ihr Lebensalter sei allerdings nicht bekannt. Es wird allerdings Bezug genommen zu einem Koranvers nach dem Noah zu seinem Volk gesandt wurde und dort 950 Jahre verweilte bis die Sintflut kam.
Man könne nicht den Fakt verneinen, dass Adam der Vater aller Menschen sei, während man den unterschiedlichen Datierungen der menschlichen Fossilien nicht glauben müsse. Was hier übersehen wird, ist, dass sich wissenschaftliche Methoden ändern können, so dass sich auch deren Ergebnisse ändern können. Hinzu kommt hier, dass es weitere Funde menschlicher Fossilien geben kann und gibt, die älter datiert werden können als bisherige Funde. Es bleibt somit eine erhebliche Differenz zwischen den wissenschaftlichen Datierungen und den religiös überlieferten Zeitspannen, außer das unbekannte Lebensalter Adams, Noahs und Abrahams ist extrem groß.

Schlagworte: Archäologie, Ursprung der Menschheit, Datierung, Koran, Hadith, Adam, Noah, Abraham