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Die aktuelle Fatwa: Dezember 2015

28.12.2015

Reuters: Exclusive: Islamic State sanctioned organ harvesting in document taken in U.S. raid

Erhebliche Rätsel gibt derzeit eine Fatwa von ISIS auf, bzw. die Art ihrer Entdeckung. Diverse Pressemeldungen berichten, dass es amerikanische Spezialeinheiten bei einer Razzia im Osten Syriens im Mai diesen Jahres gefunden hätten. Tatsächlich war die Fatwa allerdings bereits im März bzw. sogar im Februar diesen Jahres online. Nach einer anderen Version hat nämlich ein angeblicher Einwohner des Islamischen Staates Fotos von diversen Fatwas hochgeladen (Jihadica: 32 Islamic State Fatwas). Diese unterschiedlichen Arten der Auffindung der Fatwa lassen einerseits Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. Andererseits stimmen Datum, Nummer und Inhalt der Fatwas überein. Das spricht für ihre Echtheit. Es ist auch möglich, dass die Fatwa auf zwei Wegen entdeckt wurde. Auch das würde für ihre Echtheit sprechen.

Schlagworte: Strafrecht, Apostasie, ISIS

10.12.2015

The Times of India: 70,000 clerics issue fatwa against terrorism, 15 lakh Muslims support it

Nach einer Meldung der Times of India haben etwa 70.000 Geistliche der sufisch orientierten Strömung der Barelwis eine Fatwa gegen ISIS und andere islamistische Organisationen erlassen. Anlass war ein Zusammenkommen zum Todestag des Gründers der Bewegung. Diese beeindruckend hohe Zahl lässt durchaus die Vermutung zu, dass diese Fatwa von nahezu allen Muftis der Barelwis unterstützt wird, vom Dorfmufti bis zum hochrangigen Gelehrten. Zumindest innerhalb der Strömung dürfte damit ein bindender Konsens (Idschma) zustande gekommen sein.
Inhaltlich problematisch ist, dass ISIS, al-Qaida und die Taliban zumindest nach der Pressemeldung als nicht islamisch und deren Mitglieder zu Nichtmuslimen erklärt werden. Wenn das so tatsächlich geschehen ist, handelt es sich um ein Für-Ungläubig-Erklären (Takfir), d. h. die Mitglieder dieser Organisationen wären Apostaten, was wiederrum die Todesstrafe nach sich ziehen kann. Andere Muftis, die bisher Fatwas gegen ISIS erlassen haben, haben das durchaus anders gesehen und die einzelnen verübten Taten als verboten bezeichnet. Es ist nämlich ein entscheidender Unterschied, ob man bereits durch Mitgliedschaft in einer solchen Organisation zum Nichtmuslim wird oder ob man erst durch eine konkrete Tat gegen das islamische Recht verstößt.
Schließlich wenden sich die Geistlichen noch gegen die Bombardierung Syriens, weil dadurch auch Zivilisten getötet werden. Dem Präsidentschaftskandidaten Donald Trump, der ein Einreiseverbot für Muslime in die USA gefordert hatte, werfen sie das Schüren von Hass vor. Ob das beides Eingang in die Fatwa gefunden hat, lässt sich der Pressemeldung nicht entnehmen.

Schlagworte: Strafrecht, Apostasie, ISIS, Konsens, Barelwis, Indien

03.12.2015

malaymail online: Selangor fatwa inaccurate, we are not deviants, Hizbut Tahrir says

Eine bereits vor einigen Monaten erteilte Fatwa der Fatwaabteilung des malaysischen Bundesstaates Selangor führt nun zu Diskussionen. Zunächst wichtig für das Verständnis der Fatwa ist, dass in Malaysia an sich nicht bindende Fatwas von staatlichen Fatwagremien durch offizielle Veröffentlichung bindend werden können. Diese Veröffentlichung fand hier am 17. September statt.
Die Fatwa erklärt die islamistische Organisation Hizbut Tahrir für von der islamischen Lehre abweichend und damit quasi für verboten. Die Organisation wehrt sich gegen diese Fatwa und meint die Fatwaabteilung habe ihre Lehren falsch verstanden. Tatsächlich mag es gute Gründe für ein Verbot der Organisation geben, wie es in Deutschland bereits verfügt wurde. Allerdings ist zu beachten, dass der Hintergrund in Malaysia ein Anderer ist. Es geht hier zumindest auch um die Deutungshoheit darüber was islamisch ist und was nicht, bzw. was sich außerhalb islamischer Lehren befindet. Staatsmuftis und staatlichen Fatwagremien in islamischen Ländern geht es eben auch um die Verbreitung ihres Staatsislams. Und gerade die Fatwagremien in Malaysia, insbesondere im Bundesstaat Selangor, vertreten immer wieder repressive und nicht pluralistische Positionen.

Schlagworte: Hizbut Tahrir, Bindungswirkung, Fatwaabteilung Selangor, Malaysia