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Die aktuelle Fatwa: Dezember 2018

16.12.2018

Daily News Egypt: Parliament drafts new law to face ‘fatwa chaos’ amid division between Azhar, endowment ministry

Der Gesetzgebungsprozess zur Regelung des Fatwawesens verzögert sich weiter. Das liegt vor allem an zwei Gründen. Zum Einen hat das Ministerium für religiöse Stiftungen behauptet, dass es das Recht zur Erteilung von Fatwas habe, was die Azhar-Universität ablehnt. Das mag damit zusammenhängen, dass beide Institutionen Muftis Lizenzen erteilen sollen ohne die es verboten ist Fatwas zu erteilen. Was liegt da näher als anzunehmen, dass die Lizenzgeber selbst berechtigt sind Fatwas zu erteilen. Es geht also letztlich um einen Machtkampf. Die Azhar dürfte es begrüßt haben Lizenzen erteilen zu dürfen. Dass sie dafür einen Teil des Fatwakuchens abgeben soll, schmeckt ihr offensichtlich weniger.
Zum Anderen geht es um eine religiöse Frage. Das Ministerium hat wohl die Absicht zumindest manche Überlieferungen von Muhammad nicht mehr anzuwenden, sie mithin also als (mittlerweile) rechtlich unwirksam zu betrachten. Das lehnt die Azhar ebenso ab. Und dafür hat sie ein gewichtiges Argument, denn die Überlieferungen von Muhammad sind die Sunna genannte zweite Rechtquelle nach dem Koran. Allein die Möglichkeit Teile der Sunna für unwirksam zu erklären, dürfte in der Tat ein tiefer Einschnitt in das islamische Recht und die islamische Theologie sein.

Schlagworte: Fatwawesen, Regulierung, Lizenzierung, Sunna, Azhar, Ministerium für religiöse Stiftungen, Ägypten

05.12.2018

Islam - Q & A: Ruling on describing a professional player as “God” or “Godlike”

Dieser wahhabitische Fatwa-Online-Dienst befasst sich mit Computerspielen, aber nicht mit der Frage, ob Bilder, Musik oder Spiele an sich verboten sind. Stattdessen geht es um das Attribut göttlich oder Gott, das siegenden Spielern zugelegt wird.
Diese Wörter seien verboten, da man dadurch Vielgötterei betreibe, also Gott etwas Anderes beigeselle. Sodann zitiert der Mufti Überlieferungen von Muhammad. Daraus ergibt sich, dass man auch durch ein leichtfertig geäußertes Wort in der Hölle landen kann. Danach wäre also noch nicht einmal Vorsatz erforderlich.
Die Antwort bleibt rein theologisch. Auf etwaige strafrechtliche Folgen wird nicht eingegangen, genausowenig wie auf die Möglichkeit zur Reue. Ferner kann man aus den nicht behandelten Themen auch nicht schließen, dass etwa Bilder und Musik für erlaubt gehalten werden. Man kann aber doch schließen, dass Computerspiele von diesem wahhabitschen Dienst zumindest grundsätzlich als erlaubt angesehen werden, denn sonst hätte man sich von vorneherein gar nicht mit der Frage befassen müssen, ob man Spieler als göttlich bezeichnen kann.

Schlagworte: Vielgötterei, Apostasie, Vorsatz, Computerspiele, Wahhabiten