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Die aktuelle Fatwa: Dezember 2019

22.12.2019

Islam - Q & A: He divorced her in anger several times

Der Fragesteller möchte wissen, ob die von ihm ausgesprochenen oder per Textnachricht geschickten Scheidungserklärungen wirksam sind. Hinzu kommt, dass er selbst bekennt ein Hitzkopf zu sein und schnell in Ärger zu geraten. Zuerst schickte er zwei Scheidungserklärungen im Ärger ohne eine Scheidung zu beabsichtigen. Dann äußerte er zwei Scheidungserklärungen mündlich unmittelbar hintereinander in entsprechendem Ärger. Das dritte Mal hat er die Scheidung sogar dreimal erklärt, war aber angeblich in noch größerem Ärger und wusste nicht was er sagte. Er habe sie nur ängstigen und klar machen wollen, dass die Situation kritisch sei.
Der wahhabitische Mufti kommt zu einem recht milden Ergebnis für den Fragesteller. Mehrere Scheidungserklärungen in einem Augenblick würden nur als eine Erklärung zählen. Das wird beispielsweise in der hanafitischen Rechtsschule durchaus anders gesehen.
Schriftliche Scheidungserklärungen seien ebenso wirksam wie Mündliche, wenn die Scheidung auch beabsichtigt sei. Mangels Vorsatz dürften die per Textnachricht erklärten Scheidungen also nicht wirksam sein, was der Mufti aber nicht ausdrücklich schreibt.
Bei extremem Ärger sei die Erklärung nicht wirksam, bei mildem Ärger sei sie wirksam. Daraus folgert der Mufti, dass die letzten drei Scheidungserklärungen unwirksam seien. Lediglich der zweite Vorfall könne eine wirksame Scheidungserklärung enthalten.
Der Mufti hat damit möglicherweise Rechtssicherheit hergestellt indem er eine Ehe erhalten hat. Andererseits macht der Sachverhalt klar, dass bei Scheidungserklärung durch den Ehemann ganz erhebliche Rechtsunsicherheit besteht, was auch an den (unterschiedlichen) Lehrmeinungen liegt. Es kann insbesondere für rechtliche Laien, also als Erstes die Ehepartner, schwer sein innere Tatsachen, wie das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Vorsatzes, zutreffend zu erfassen. Entsprechendes gilt für einen die Geschäftsfähigkeit ausschließenden Ärger/Affekt.

Schlagworte: Scheidung, Erklärung, vorsatz, Geschäftsfähigkeit, Form, Wahhabiten

15.12.2019

Islamweb: Clarification about (Quran 4:140)

In dieser Fatwa wird ein Koranvers zu einem möglichen Abfall vom Islam (Apostasie) ausgelegt. Interessant ist schon die Frage, denn der Fragesteller bezieht den Vers auch auf Chaträume. In dem Vers geht es nämlich darum, dass Muslime nicht bei Menschen sitzen sollen, die Handlungen des Unglaubens und der Vielgötterei begehen.
Zunächst einmal hält der Mufti den Vers und die daraus abgeleiteten Regeln für auf das Internet anwendbar. Die inhaltliche Auslegung kreist nun hauptsächlich um die Wendung "dann seid ihr wie sie". Der streng sunnitische Mufti hält zwar das Sitzen bei solchen Menschen, wie der Wortlaut des Verses recht eindeutig nahe legt, für verboten. Die zitierte Wendung würde aber nicht bedeuten, dass man durch das Dabeisitzen zum Ungläubigen werde, sondern dass man eine Sünde begehen würde wie die Ungläubigen. Als Beleg wird ein Zitat aus einem Korankommenatar eines tunesischen islamischen Modernisten aus dem 20. Jahrhundert angeführt. Und selbstverständlich darf man an solchen Treffen teilnehmen, wenn man einen anerkannten Grund hat, z. B. wenn man Missbilligung der geäußerten Ansichten ausspricht. Dass die Fatwa jetzt erscheint ist möglicherweise kein Zufall, denn Weihnachtsfeiern könnten aus dieser Sicht als solche Treffen des Unglaubens angesehen werden.

Schlagworte: Apostasie, Unglaube, Vielgötterei, Sünde, Versammlung, Chat

08.12.2019

NRT: High Council of Fatwa issues decision on taxi drivers, women in Kurdistan Region

Zwischen zwei Organen der kurdischen Autonomieregion im Irak ist ein Streit über die Nutzung von Taxis durch Frauen ausgebrochen. Ihren Anfang nahm sie mit einer Fatwa des Hohen Rates für Fatwas nach einer diesbezüglichen Frage.
Hintergrund sind Übergriffe von Taxifahrern auf weibliche Fahrgäste bis hin zu Vergewaltigungen. Die kurdische Regierung hat darauf bereits reagiert indem sie alle Taxifahrer verpflichtet hat ihre Identifikation deutlich sichtbar zu machen.
Der Fatwarat empfiehlt nun, dass mindestens zwei Frauen ein Taxi nutzen oder dass sie mit anderen legitimen Personen wie Familienmitgliedern zusammen fahren. Alleine können sie mit einer Taxifahrerin fahren. Jene dürfe ohnehin nur weibliche Fahrgäste befördern.
Alleine mit einem Fahrer dürfen sie nur fahren, wenn sie sich dessen sicher sind und auf dem Rücksitz sitzen. Nachts dürfen sie das nur, wenn es zusätzlich notwendig für eine Arbeitsstelle sei.
Kompliziert wird es, wenn die Frau, der Fahrer oder beide erst während der Fahrt feststellen, dass die Gefahr illegaler Akte besteht. Dann nämlich soll sie das Taxi verlassen. Wenn sie das nicht tut, soll der Fahrer das Taxi sofort verlassen. Wie es danach weitergehen soll, wird nicht mitgeteilt.
Das Fahrtgeld sei nur erlaubt, wenn der Fahrer nichts Verbotenes tut. Sexuelle Gefälligkeiten können nie als Bezahlung genutzt werden.
Der Fatwarat hat sich einige Gedanken gemacht. Gleichwohl hat er sich die Kritik des Hohen Rates für Frauenangelegenheiten zugezogen. Die Fatwa würde die Würde von Frauen und Männern verletzen. Der Fatwarat habe die Rechte der Frauen missachtet. In der Tat reglementiert die Fatwa zum großen Teil das Verhalten weiblicher Fahrgäste, also der potentiellen Opfer. Einzig die Regelung zum Fahrtgeld betrifft allein den Fahrer. Und es ist sehr fraglich, ob die Illegalität des Fahrtgeldes überhaupt hinreichend abschreckend wirkt.

Schlagworte: Taxi, Frauen, Hoher Rat für Fatwas, Hoher Rat für Frauenangelegenheiten, Kurdistan, Irak

01.12.2019

eShaykh.com: Nudity during sex

Wie weit die Vorstellungen von Sexualmoral gehen können, zeigt diese Frage sehr anschaulich. Es wird nämlich gefragt, ob ein verheiratetes Paar Kleidung beim Geschlechtsverkehr anhaben muss.
Die erwartbare Antwort ist, dass sie komplett nackt sein dürfen. Interessant ist allerdings, dass solche Fragen schon sehr weit zurückreichen. So führt der Mufti eine Überlieferung sowohl von Muhammad als auch von seiner Ehefrau Aischa an, nach denen die Nacktheit vor dem Ehepartner erlaubt ist. Das Problem hat sogar Eingang in die Rechtsliteratur gefunden, was der Mufti durch zwei weitere Zitate belegt.

Schlagworte: Nacktheit, Kleidung, Geschlechtsverkehr, Sexualmoral