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Die aktuelle Fatwa: Dezember 2020

30.12.2020

BOL News: COVID Vaccine: UAE Fatwa Council Approves The Use Even With Pork Gelatin

Weiterhin wird unter Muftis diskutiert, ob Impfstoffe gegen Corona Bestandteile vom Schwein enthalten dürfen. Der Vorsitzende des emiratischen Fatwarats, der mauretanische Gelehrte Abdullah bin Bayyah, hat eine Fatwa erlassen, nach der der Impfstoff selbst dann erlaubt ist, wenn er Bestandteile vom Schwein enthält. Er meint, da es keine Alternative zum Impfstoff gäbe, sei er zum Schutz des Lebens und der Gesundheit erlaubt. Schweinefasern würden in eine Mischung namens Gelatine umgewandelt. Aus dem Presseartikel geht nicht ganz klar hervor, ob hier das Konzept der Veränderung (Istihala) angewandt wurde, das Verbotenes erlaubt machen kann. Dementsprechend hatte sich allerdings schon das ägyptische Staatsmuftiamt geäußert (vgl. Egypt Independent: Egypt’s Dar al-Iftaa steps in debate over pig derivatives in COVID-19 vaccine) Offen bleibt auch, wie zu verfahren ist, wenn es Impfstoffe gibt, die Bestandteile vom Schein enthalten und Impfstoffe, die davon frei sind. Ist dann auf die Verfügbarkeit des Impfstoffes zu warten oder kann eventuell unter bestimmten Bedingungen der Impfstoff verabreicht werden, der Bestandteile vom Schwein enthält.

Schlagworte: Corona, Impfstoff, Schwein, Gelatine, bin Bayyah, Fatwarat, VAE

23.12.2020

Republic World: There Cannot Be Any Legality Attached To Fatwa In Respect Of Ownership Of Immovable Property: HC

Fatwas können sehr lange relevant sein, insbesondere im Erbrecht. Der Gerichtshof in Delhi hat sich laut dieser Pressemeldung in einem Urteil mit einer solchen Frage auseinandergesetzt. Die Kläger haben ein Haus von den Erben einer Person gekauft, der dieses Haus 1971 in einer Fatwa zugesprochen worden sei. Der Beklagte, ein Mieter des Hauses, führte an, die ursprüngliche Eigentümerin habe erklärt, dass ihre Mieter das Haus erben sollten. Außerdem macht der Mieter geltend, dass er das Eigentum durch Ersitzung erworben habe, da er dort seit 32 Jahren wohne ohne Miete zu zahlen.
Der Gerichtshof stellt nun fest, dass Fatwas nicht bindend sind. Das ist auch nach islamischer Dogmatik zutreffend, denn Fatwas sind lediglich Rechtsgutachten bzw. -meinungen und damit nicht bindend. Zudem meint der Gerichtshof, dass eine Fatwa einer dritten Partei nicht aufgezwungen werden kann. Das ist folgerichtig und erinnert an den ungültigen Vertrag zu Lasten Dritter im deutschen Recht. Dritter ist in diesem Fall aber nicht nur der Mieter, der durch diese Fatwa benachteiligt würde, sondern auch der Käufer, der durch die Fatwa begünstigt würde. Dem Käufer könnte zudem noch sein guter Glaube zugute kommen, wenn er nichts von der Erklärung der Erblasserin wusste. Dann stellt sich aber auch die Frage, ob er auf die angebliche Bindungswirkung der Fatwa vertrauen durfte.
Schließlich könnte es sich um einen der seltenen Fälle handeln, in dem Eigentum durch Ersitzung erworben wird, wenn nicht schon die Erklärung der Erblasserin alle Formerfordernisse erfüllen sollte. Der Gerichtshof hat den Fall jedenfalls zur Entscheidung zurück verwiesen.

Schlagworte: Sachenrecht, Erbrecht, Fatwa, Bindungswirkung, Ersitzung, Gerichtshof Delhi, Indien

13.12.2020

eShaykh: Vaccine

Die Impfung gegen das Coronavirus ist weiterhin ein Thema, das die Muftis beschäftigt. Der Mufti verweist zunächst auf einen Ausspruch Muhammads wonach Gott für jedes Leiden eine Medizin herabgesandt habe. Deshalb solle man verfügbare Medizin einnehmen.
Interessant ist der zweite Teil der Antwort, der auf einen Theologen verweist, der in Damaskus hanafitisches Recht lehrt (vgl. About Shaykh Samer Al-Nass). Er wurde gefragt, ob es eine Sünde sei den Anweisungen der Gesundheitsbehörden hinsichtlich des Tragens von Masken, des Einhaltens von Abstand und des Impfens nicht zu folgen. Der Theologe antwortete, dass es nur eine Sünde sei, wenn man an die Nützlichkeit dieser Maßnahmen glaube. Er macht damit das Vorliegen einer Sünde und das Befolgen der Maßnahmen zu einer Frage des individuellen Glaubens. Das geht insofern fehl als gerade die Wirksamkeit der Impfungen, wie verschiedene Medien kürzlich berichteten, durchaus gemessen werden kann.

Schlagworte: Corona, Impfstoff, Sünde, Gesundheitsamt, Glaube, Nützlichkeit

06.12.2020

Council of Ulama Eastern Cape: Fatwa (vaccine)

Dieser südafrikanische Fatwa-Online-Dienst befasst sich mit der Zulassung eines in Deutschland entwickelten Impfstoffes in Großbritannien. Die Frage, ob der gegen Corona entwickelte Impfstoff islamisch erlaubt (halal) ist, richtet sich dabei nicht auf seine Wirksamkeit, sondern auf etwaig verbotene Inhaltsstoffe.
Der Mufti stützt seine Antwort auf offizielle britische Quellen, die er zitiert, sogar den Pharmakonzern hat er kontaktiert. Danach enthält der Impfstoff keine Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs. Poblematisch sei der Inhaltsstoff Cholesterol, weil er aus tierischem Fett gewonnen werden könne. Da in den zitierten offiziellen Dokumenten tierische Inhaltsstoffe allerdings verneint werden, hält der Mufti den Impfstoff für erlaubt. Mit dazu beigetragen hat wohl, dass selbst wenn der Stoff tierischen Ursprungs sein sollte, er nach Angaben des Muftis üblicherweise aus Hühnereiern gewonnen wird. Denn was in der Fatwa mit keinem Wort erwähnt wird, ist worum es wohl eigentlich geht, nämlich dass es keine Inhaltsstoffe vom Schwein gibt, was nach der herrschenden Meinung im islamischen Recht verboten ist.

Schlagworte: Corona, Impfstoff, Pfizer, BioNTech, Schwein, Cholesterol, Südafrika