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Die aktuelle Fatwa: Dezember 2021

19.12.2021

AboutIslam: Can Muslims Take Medicine That Contains Alcohol?

Eine regelmäßig wiederkehrende Frage ist, ob man Alkohol als Medizin einnehmen kann. In dieser Fatwa wird sie recht ausführlich und differenziert beantwortet. Gerne wird zu Beginn medizinischer Fatwas auf eine Überlieferung von Muhammad hingewiesen, nach der Gott die Krankheiten und ihre Heilmittel herabgesandt hätte und die Menschen auffordert Heilung zu suchen - außer mit Verbotenem. Daraus ergibt sich schonmal eindeutig, dass Heilung grundsätzlich empfohlen wird.
Erstaunlicherweise fährt der Mufti mit weiteren Überlieferungen fort, statt die entsprechenden Verse aus dem Koran zu zitieren. Denn nun stellt er fest, dass man Traubenwein (Khamr) nicht als Medizin benutzen darf. Genau dieses Wort wird nämlich auch in den entsprechenden Koranversen gebraucht. Aber bereits im nächsten Satz wird die erste Ausnahme erwähnt. Die hanafitische Rechtsschule würde die Anwendung von Alkohol als Medizin erlauben, wenn es keine erlaubte Alternative gäbe. Da der Mufti hier keinen zusätzlichen Bezug auf das Konzept der Notwendigkeit (Darura) nimmt, darf man annehmen, dass die alkoholische Medizin nach seiner Ansicht bereits vor einem absoluten Notfall eingesetzt werden darf.
Die nächste Ausnahme bezieht sich auf das Konzept der Veränderung (Istihala), das allerdings ebenfalls nicht wörtlich erwähnt wird. Danach darf Alkohol in der Vorbereitung einer Medizin verwendet werden, wenn das Ergebnis nicht berauschend ist. Das sei sogar die Meinung des Ständigen Ausschusses für das Fatwawesen Saudi-Arabiens. Später macht der Mufti allerdings auch für diesen Fall die Einschränkung, dass keine gänzlich alkoholfreien Alternativen existieren dürfen.
Die äußere Anwendung von Alkohol ist unter islamischen Juristen umstritten, was der Mufti so auch als Nächstes feststellt. Hier führt der Mufti eine wichtige Differenzierung ein, die zu diesen Meinungsunterschieden führt. Seiner Meinung nach ist die Einnahme von Alkohol zwar rechtlich verboten (haram), aber die äußere Anwendung ist nicht rituell unrein (nadschis).
Eine Medizin sei auch nicht verboten, wenn die Dosis, die die berauschende Wirkung auslöst, so gering ist, dass man so viel von dem Medikament einnehmen muss, dass man stirbt bevor die berauschende Wirkung eintritt. Ein Gehalt von 5 % Alkohol in der nachgefragten Medizin sind dem Mufti allerdings zu viel, so dass er empfiehlt das Produkt zu meiden.

Schlagworte: Medizin, Alkohol, Wein, Alternative, Dosis, unrein, Behandlung, Hanafiten, Ständiger Ausschuss für das Fatwawesen, Saudi-Arabien

12.12.2021

The Libya Observer: Fatwa House: Elections with flawed laws will lead to new round of conflict

In Libyen waren Präsidentschafts- und Parlamentswahlen für den 24. Dezember geplant. Die Parlamentswahl wurde bereits auf Januar 2022 verschoben. Nun meldet das libysche Staatsmuftiamt weitere Zweifel am Ablauf an. Diese gründet es vor allem darauf, dass die Gesetze mangelhaft wären, was zu weiteren Konflikten führen würde. Insbesondere kritisiert das Staatsmuftiamt, dass verurteilte Mörder sich um das Präsidentenamt bewerben dürften. Das wäre ein Treubruch gegenüber Gott. Im Übrigen ist es auch kaum mit demokratischen Grundsätzen zu vereinbaren.
Das Fatwaamt meint, dass zunächst ein Referendum über die Verfassung durchgeführt werden müsste. In der Tat steht ein Referendum über die 2017 entworfene Verfassung noch immer aus. Eventuell kann diese Verfassung aber auch ohne Referendum Grundlage für die Wahlen sein. Insofern kommt es darauf an, ob sich die an den Wahlen maßgeblich beteiligten Akteure an die Verfassung gebunden fühlen. Des Weiteren würde ein vorheriges Verfassungsreferendum die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen weiter verzögern. Es ist fraglich, ob das die Demokratie und die Stabilität in Libyen fördern würde. Schließlich ist das Staatsmuftiamt keinesfalls neutral, sondern selbst ein politischer Akteur in Libyen.

Schlagworte: Präsidentschaftswahlen, Parlamentswahlen, Verfassungsreferendum, Konflikt, Treubruch, Libyen

05.12.2021

Darul-Ifta Birmingham: Is It True That Hell Is Situated on Earth

In dieser Fatwa geht es um den geografischen Ort der Hölle. Der Mufti führt einige Zitate islamischer Gelehrter auf, die auf Äußerungen von Muhammad oder von Prophetengenossen zurückgehen. Danach gibt es verschiedene Meinungen zum Ort der Hölle.
Nach Abu Hanifa, nach dem die hanafitische Rechtsschule benannt ist, seien Himmel und Hölle erschaffen, also nicht ungeschaffen und ewig. Andere Gelehrte vertreten die Meinung dass die Hölle auf der Erde bzw. in der siebenten tiefsten Erde zu finden sei. Ein anderer bedeutender mittelalterlicher Gelehrter meint, dass der Ort der Hölle nur Gott bekannt sei. Ein neuerer indischer Gelehrte meint, die Hölle sei dort wo Gott sie wünsche. Das eröffnet die Möglichkeit, dass sich der Ort der Hölle nach Gottes Wunsch ändern kann.
Leider zieht der Mufti aus dieser Auflistung von Zitaten keine weiteren (eigenen) Schlüsse. Wenn man der Meinung folgt, dass sich die Hölle auf Erden befindet und es sich möglicherweise um ein Gleichnis handelt, könnte man am Ende bei dem berühmtesten Zitat aus Sartres Geschlossener Gesellschaft herauskommen: "L'enfer, c'est les autres" (Die Hölle, das sind die Anderen).

Schlagworte: Gott, Hölle, Ort, Erde, Deobandis