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Die aktuelle Fatwa: Dezember 2023

02.12.2023

Islamweb: Religious guidelines regarding a woman's travel

Die Fragestellerin oder der Fragesteller möchte wissen, ob sie bzw. er eine ältere Schwester zum Bahnhof bringen darf. Das Problem ist, dass die Schwester ohne einen Mahram, also einen Verwandten zu dem ein Heiratsverbot besteht, verreist. Außerdem trage sie kein Kopftuch. Wenn sie nicht begleitet würde, wäre sie alleine mit dem Fahrer im Taxi.
Der streng sunnitische Fatwa-Online-Dienst hält das für verboten. Sie sei verpflichtet sich selbst zu bedecken und ein Kopftuch zu tragen, egal ob sie reist oder nicht. Wenn die Schwester auf einen dahingehenden freundlichen Rat hören würde, wäre alles in Ordnung. Wenn sie aber in einer Weise reisen würde, die gegen den Gehorsam gegenüber Gott verstoßen würde, sei es erlaubt, sie zum Bahnhof zu begleiten. Das Verbot des Bösen habe verschiedene Grade. Der erste Grad sei das Böse zu eliminieren und durch Gutes zu ersetzen. Der zweite Grad sei das Böse zu reduzieren. Und dadurch wird vermieden, dass sie mit dem Taxifahrer alleine sei, was hier als das Böse betrachtet wird. Mithin hat der menschliche Wille, nämlich der der Schwester, Einfluss auf das, was als erlaubt oder verboten angesehen wird. Es ist fraglich, ob dieser menschliche Wille als Notwendigkeit (Darura) oder Bedürfnis (Hadscha) angesehen wird, denn beide Begriffe werden in der Antwort nicht erwähnt.

Schlagworte: Reise, Mahram, Kopftuch, Transfer, Böses, Grade