Die aktuelle Fatwa: Februar 2023
26.02.2023
Duvar: In new fatwa, Turkey's top religious body says foster families can marry adopted quake children
Das Erdbeben in der Türkei und Syrien treibt auch seltsame Blüten. So hat das türkische staatliche Präsidium für Religionsangelegenheiten eine Fatwa erlassen, nach der Pflegefamilien aufgenommene das Erdbeben überlebende Kinder heiraten könnten. Eine Adoption mit rechtlichen Wirkungen wird im islamischen Recht nicht akzeptiert. Insofern befindet sich das Präsidium für Religionsangelegenheiten in Einklang mit der absolut herrschenden Lehre im islamischen Recht. Insofern ist auch folgerichtig das Pflegekind nicht zu den Verwandten zu zählen, zu denen ein Eheverbot besteht (Mahram).
Was verwundert ist allerdings aus welchem Grund dieser Aspekt überhaupt erwähnt werden musste. Gefragt wurde nämlich lediglich, ob diese Kinder adoptiert werden könnten. Zudem scheint es kein drängender Aspekt zu sein, vor allem wenn man berücksichtigt, dass die Kinder zunächst noch ehemündig werden müssen. Gerade umgekehrt könnte man allerdings bei noch sehr kleinen Kindern daran denken, dass durch deren Säugen eine sogenannte Milchverwandtschaft begründet wird, die zu einem Heiratsverbot führt.
Schlagworte: Adoption, Mahram, Erdbeben, Türkei, Syrien
12.02.2023
AMJA: Paying Zakat To Earthquake Victims
In Folge des verheerenden Erdbebens in der Türkei und Syrien sind einige Fatwas zur verpflichtenden Almosenabgabe (Zakat) erschienen. Teilweise haben sie direktem Bezug zum Unglück, wie diese Fatwa.
Die sunnitischen Muftis stellen zunächst die Vermutung auf, dass die Reichen in der Lage sind die betroffenen Gebiete zu verlassen, sodass die Verbleibenden zakatberechtigt seien. Es sei ausreichend, dass es sehr wahrscheinlich sei, dass jemand Hilfe benötige, um ihm Zakat zu geben.
Auch sei es nach der Mehrheit der islamischen Gelehrten erlaubt die Zakat vor Fälligkeit zu zahlen. Das ist wichtig, denn die Zakat ist nur einmal bei Überschreitung eines Grenzwertes an Vermögen nach Ablauf eines islamischen Mondjahres fällig. So kann die Zakat jetzt gezahlt werden und damit akute Hilfe geleistet werden.
Weiterhin dürfe man die Zakat auch in Gütern leisten, die in dieser Situation hilfreich sind. Diese Regelungen werden mit Überlieferungen von Muhammad belegt.
Schlagworte: Zakat, Berechtigte, Fälligkeit, Güter, Erdbeben, Türkei, Syrien
05.02.2023
Darul Fiqh: Is Invoice Discounting Acceptable?
In dieser Fatwa geht es um den Kauf von Rechnungen. Der Fragesteller bezieht sich dabei auf eine ältere Fatwa desselben Fatwa-Online-Dienstes, in der das verboten wurde. Das Problem ist nämlich, dass die Rechnungen unter ihrem Rechnungsbetrag verkauft werden. Der Fragesteller kann hierin trotz intensiver Suche keine nach herrschender islamischer Meinung verbotenen Zinsen (Riba) entdecken. Dabei kann man schon den verwendeten englischen Begriff invoice discounting mit Rechnungsabzinsung übersetzen.
Erwartbar bleibt der hanafitische Mufti bei seiner Meinung, dass ein solches Geschäft verboten sei. Der Verkauf einer Schuld mit Nachlass sei auch Riba. Das sei ein Schuldkauf (Ba'i ad-Dayn). Die Argumente des Fragestellers greifen nicht durch. Er meinte es gäbe nun Internetplattformen, auf denen man direkt Schulden kaufen könne, ohne Zwischenschaltung eines Finanzinstituts. Für ihn sei es wie der Kauf eines Produktes zu einem herabgesetzten Preis, das er später zum vollen Preis verkaufen könne. Genau an dieser Stelle fehlt dem Fragesteller allerdings die notwendige Differenzierung. Kauf und Wiederkauf zu unterschiedlichen Preisen werden von den meisten islamischen Juristen für erlaubt gehalten. Bei diesen Verträgen ist allerdings ein Produkt im Spiel. Hier geht es aber lediglich um Geld(schulden), die verkauft werden. Und auf Geschäfte bei denen lediglich Geld vermehrt wird, haben die islamischen Juristen einen sehr kritischen Blick.
Schlagworte: Schuldkauf, Abzinsung, Riba, Hanafiten