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Die aktuelle Fatwa: Januar 2025

25.01.2025

AMJA: On The Purity Of Dogs And The Permissibility Of Owning Them For The Blind

Diese Fatwaanfrage wird im Namen der blinden Muslime bzw. eines entsprechenden Vereins gestellt. Es geht um Blindenhunde. Muslimische Taxifahrer hätten Blinden mit Hunden die Beförderung verweigert. Das dahinter liegende Problem ist die etwaige rituelle Unreinheit (Nadschasa) von Hunden. Rituelle Reinheit (Tahara) ist für rituelle Handlungen erforderlich, z. B. für das Gebet. Besteht Unreinheit, kann rituelle Reinheit durch eine rituelle Waschung wieder hergestellt werden. Diese Frage ist nicht mit der einer rechtlichen Erlaubnis oder eines Verbotes zu verwechseln. So geht eine weit verbreitete Meinung etwa davon aus, dass Alkohol zwar rituell rein, aber verboten sei. Ein Parfum mit Alkohol würde dann das Gebet nicht ungültig machen.
Ein Komitee muslimischer Juristen in Amerika beantwortet die Frage. Es meint, dass Blindenhunde ein Bedürfnis seien, das eine Analogie zu Fällen erlaube, die Muhammad erlaubt habe, nämlich Jagd- und Hütehunde. Die Juristen berufen sich dabei auf einen malikitischen und einen schafiitischen Gelehrten des Mittelalters, die aufgrund des Bedürfnisses die Bildung von Analogien zu dieser Überlieferung von Muhammad erlaubt hätten. Ein weiterer zitierter hanbalitischer Gelehrter stellt hingegen lediglich auf den Nutzen ab. Das ist deswegen bemerkenswert, weil die hanbalitische Rechtsschule gemeinhin als streng gilt. Bis hierhin geben die islamischen Juristen ohnehin nur den Meinungsstand zur rechtlichen Erlaubnis bzw. zum Verbot wieder.
Die rituelle Reinheit des Hundes sei unter den Gelehrten umstritten. Die zutreffende Ansicht sei, dass Schweiß und Haare des Hundes rituell rein seien. Seine Ausscheidungen seien unrein. Die Mehrheit der Gelehrten würde den Speichel als unrein betrachten. Die malikitische Rechtsschule würde das anders sehen. Bei starkem oder verbreitetem Bedürfnis dürfe man der malikitschen Position folgen. Die Gelehrten öffnen hier also die Position der Malikiten unter bestimmten Bedingungen für die Anhänger anderer Rechtsschulen. Dieses Argument wird durch ein Zitat eines mittelalterlichen hanbalitischen Gelehrten bekräftigt, der meinte, dass man den Speichel des Jagdhundes nicht von der Beute wischen müsse, da Muhammad ebenfalls niemanden dazu angewiesen habe. Es stellt sich allerdings die Frage, ob das überhaupt notwendig war, wenn das Beutetier ohnehin gehäutet wurde.
Im Ergebnis erteilen die Muftis den Taxifahrern die Erlaubnis Blinde mit ihren Hunden zu befördern. Interessant wäre nun zu erfahren, wie das den Taxifahrern bekannt gegeben wird. Bei jeder Taxifahrt einen Ausdruck der Fatwa dabei zu haben und dem Fahrer vorzulegen, erscheint jedenfalls reichlich umständlich.

Schlagworte: Blindenhunde, Taxi, Reinheit, Unreinheit, Bedürfnis, Haare, Schweiß, Speichel, Analogie Assembly of Muslim Jurists of America (AMJA), Malikiten, Schafiiten, Hanbaliten

11.01.2025

Darul Ifta Birmingham: Aircraft Maintenance And The Permissibility Of Alarm Sounds That Contain Music

Der Fragesteller möchte in der Flugzeugwartung arbeiten. Dabei müsse er Sicherheitsalarme durchgehen, die Musik enthalten würden. Darin seien Flöte und Klavier enthalten, die verboten (haram) seien. Er möchte nun wissen, ob sein Einkommen verboten (haram) sei. Der Fragesteller wendet sich mit seiner Frage an einen der strengen Richtung der Deobandis folgenden Mufti.
Von orthodoxen Muslimen wird Musik in der Tat für verboten gehalten. Der Mufti bestätigt auch, dass Musik zur Unterhaltung und wenn sie von religiösen Pflichten ablenkt, verboten sei. Die Alarme im Cockpit eines Flugzeuges seien aber nicht zur Unterhaltung gedacht, sondern dazu die Piloten vor Risiken zu warnen. Der Mufti unterscheidet hier also nach dem Zweck der Musik. Nach der hanafitischen Rechtsschule, der die Deobandis angehören, würde die Notwendigkeit (Darura) das Verbotene erlaubt machen. Die Sicherheit der Menschen sei notwendig. Außerdem müsse Schaden entfernt werden. Das sei auf Alarmsysteme in Cockpits auch anwendbar. Der Fragesteller dürfe also diese Alarme prüfen und sein Einkommen sei nicht verboten (haram).

Schlagworte: Arbeitsrecht, Flugzeugwartung, Sicherheit, Alarm, Musik, Einkommen, Zweck, Notwendigkeit, Schaden, Hanafiten, Deobandis