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Die aktuelle Fatwa: August 2025

30.08.2025

AboutIslam: Does Admitting Private Sins Make a Muslim a Disbeliever?

Der Fragesteller oder die Fragestellerin möchte wissen, ob die Offenbarung einer Sünde zu Unglauben führt. Der sunnitische Mufti geht in seiner Antwort nicht direkt auf einen möglichen Unglauben ein.
Er hält die Offenbarung einer Sünde für noch schlimmer als sie zu begehen. Laut Muhammad gäbe es keine Verzeihung für das offene Praktizieren von Sünden. Darunter würde auch eine Person fallen, die in der Nacht eine Sünde begangen habe und sie am nächsten Morgen offenbare. Der Mufti meint, es sei eine Form der Gnade, wenn Gott eine Sünde verberge. Durch die Offenbarung von Sünden könne Gottes Verzeihung und Schutz verloren gehen, solange die Person nicht ernsthaft bereue. Selbst wenn man Schuld ausdrücken wolle oder andere von Fehlern abbringen wolle, werde davon abgeraten, Sünden zu offenbaren.
Wenn man allerdings Rat von einer Vertrauensperson einholen wolle, um die Wiederholung der Sünde zu vermeiden, dann dürfe man die Sünde offenbaren. Laut eines mittelalterlichen schafiitischen Gelehrten solle man lieber aufhören die Sünde zu begehen, als sie zu offenbaren.
Durch seine Ausführungen hat der Mufti die Frage nach dem Unglauben so beantwortet, dass die Offenbarung einer Sünde noch kein Unglauben darstelle, auch wenn er ihre Offenbarung für schlimm hält. Die Offenbarung kann allerdings eine ernsthafte Reue notwendig machen. Unausgesprochen bleibt, dass durch die Offenbarung der Sünde dann auch die Demonstration der Reue nahezu zwangsläufig öffentlich zu erfolgen hat. Wird die Sünde nicht offenbart, kann auch die Reue im Privaten bleiben. Als Leitfaden zieht sich durch die Antwort, dass Gott Sünden verberge und dass das eine Gnade sei.

Schlagworte: Apostasie, Sünde, Offenbarung, Gnade, Verzeihung, Schutz, Reue

23.08.2025

Darul Iftaa Mahmudiyyah: Advertising

In dieser Fatwa geht es um Bilder von Menschen und Tieren auf Werbetafeln. Der hanafitische Mufti aus Sambia meint, dass Fotografien, die in einer greifbaren Form vorliegen, verboten seien, da Gott Zeichnungen von lebenden Wesen verboten habe. Darüber gäbe es keine Meinungsverschiedenheit. Es gäbe allerdings eine Meinungsverschiedenheit, wenn die Fotografie rein digital im Gerät vorliege. Sobald sie ausgedruckt sei, sei sie allerdings verboten. Daher sei es verboten, Bilder von lebenden Wesen für Werbung anzufertigen oder zu nutzen.
Der Mufti vertritt eine interessante Meinung. Tatsächlich wird das Bilderverbot gerne damit begründet, dass man keine Götzen anbeten solle. So wird auch die Meinung vertreten, dass Bilder von Lebewesen erlaubt seien, solange sie nicht der Anbetung dienen würden. Selbstverständlich wird auch die Meinung vertreten, dass jegliche Bilder von Lebewesen verboten seien. Der Mufti stellt also die tatsächlich bestehenden Meinungsverschiedenheiten nicht zutreffend dar. Stattdessen unterscheidet er bei der Erlaubnis zwischen Fotos in digitaler und analoger Form. Schließlich übersieht er ein nicht allzu fernliegendes Argument für seine Position. Denn in solchen Zusammenhängen wird gerne mal argumentiert, dass die Verehrung bekannter (nicht islamischer) Marken gleichbedeutend mit Götzenanbetung sei.

Schlagworte: Menschen, Tiere, Werbung, Bilder, Fotos, digital, analog, Anbetung, Hanafiten

09.08.2025

Egypt's Dar Al-Ifta: The extent to which a person who dies in a road and traffic accidents is considered a martyr

In dieser Fatwa geht es um die Frage, ob Opfer von Verkehrsunfällen Märtyrer sind. Der Märtyrerstatus ist durchaus attraktiv, wie sogleich mithilfe einer Überlieferung von Muhammad mitgeteilt wird. Märtyrern wird Vergebung zuteil. Sie sind vor dem Jüngsten Gericht geschützt und werden mit den Paradiesjungfrauen verheiratet. Schließlich darf er Fürsprache für 70 Familienmitglieder einlegen.
Mit einer weiteren Überlieferung von Muhammad werden verschiedene Arten des Märtyrertums dargelegt. Dazu zählen Seuchen und andere Krankheiten, Ertrinken, der Feuertod, der Einsturz eines Hauses und Tod im Kindbett. Die herrschende Meinung unter den islamischen Gelehrten würde den in der Überlieferung genannten Begriff Märtyrertum auf das Jenseits und die dortige Belohnung beziehen. Es würde sich rechtlich nicht um Märtyrer im Diesseits handeln, im Unterschied zu jenen, die für die Sache Gottes getötet worden seien. Allerdings würde es sich aufgrund der Schwere und der Intensität der Schmerzen um Märtyrertode handeln, was mit zwei Zitaten eines mittelalterlichen schafiitischen Gelehrten belegt wird. Wenn es sich nicht um absichtlichen Selbstmord oder Vernachlässigung der Sicherheitsmaßnahmen handele, würden Verkehrstote durch den Beschluss und Willen Gottes verursacht. Es ergibt sich also ein recht weiter Begriff der Märtyrer im Jenseits. Die Antwort rührt allerdings auch an sehr grundlegenden Fragen des Glaubens wie der Vorherbestimmung von Unfalltoten durch Gott. Es fällt auch eine unaufgeklärte Unstimmigkeit zwischen der Verheiratung mit Paradiesjungfrauen und dem Tod im Kindbett auf. Denn Letzteres bedeutet, dass auch Frauen von dem Märtyrerbegriff umfasst sind.

Schlagworte: Märtyrer, Verkehrstote, Jenseits, Diesseits, Schmerz, Vorsatz, Selbstmord, Sicherheit, Gottes Wille, Staatsmuftiamt, Ägypten