Die aktuelle Fatwa: August 2026
29.08.2026
The Syrian Observer: Life Sentence Closes Chapter on Ahmad Hassoun: Former Assad Mufti Behind Bars
Die Medien sind derzeit voll mit Meldungen, dass der ehemalige syrische Staatsmufti zu lebenslanger Haft verurteilt worden sei. Zunächst ist wichtig darauf hinzuweisen, dass Ahmad Hassoun Sunnit ist. Gleichwohl hat er das alawitische Regime dermaßen unterstützt, dass es ihm den Spitznamen „Mufti der Fässer“ eingebracht hat, was sich auf seine Befürwortung des Einsatzes von Fassbomben im syrischen Bürgerkrieg bezieht. Er ist einer der höchsten religiösen Würdenträger, der sich vor Gericht verantworten muss. Zwar hat auch er versucht zu fliehen, wurde aber aufgegriffen.
Das vierte Strafgericht Damaskus verurteilte ihn wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, dem Aufruf zu Gewalt, der Rechtfertigung von Mord und der Ausnutzung seiner religiösen Autorität. Die Staatsanwaltschaft hatte die Todesstrafe gefordert.
In der Tat bestand im Vorfeld der Prozesse gegen Mitglieder des alten Regimes die Vermutung, dass es reihenweise zu Todesurteilen kommen könnte. Das ist hier nicht eingetreten. Im Unterschied zu Militärs, die direkte Befehlsgewalt hatten, dürfte beim Staatsmufti der Schwerpunkt im Bereich der religiösen Rechtfertigung der Gräueltaten gelegen haben. Das Urteil selbst ist bislang nicht veröffentlicht worden. Auch sonst ist wohl nicht viel vom Prozess öffentlich geworden. Es ist also schwer einzuschätzen, ob der neue Justizapparat tatsächlich unabhängig und gänzlich frei von Rachegefühlen ist.
Schlagworte: Staatsmufti, Syrien, Urteil, lebenslänglich, Strafrecht
09.08.2026
Darul Iftaa Mahmudiyyah: Fermented foods
In dieser Fatwa geht es um verschiedene fermentierte Produkte. Der hanafitische Mufti meint, dass nicht jede Art von Alkohol verboten (haram) sei. Natürliche Fermentation würde Ethanol produzieren. Nabidh dürfe ein bisschen fermentieren und sei erlaubt, bevor er stark alkoholisch werde. Dabei definiert der Mufti Nabidh als Rosinen oder Datteln in Wasser. Das sei von Muhammad und seinen Gefährten konsumiert worden.
Tatsächlich ist im Koran nur von Traubenwein (Khamr) die Rede. So meint auch der Mufti, dass Alkohol erlaubt sei, wenn er nicht aus Datteln oder Trauben gemacht sei und wenn er nicht absichtlich produziert werde. Das ist hinsichtlich der Datteln etwas inkonsistent, aber man muss hier wohl ergänzen, dass der Nabidh nicht stark alkoholisch sein darf.
Sauerteigbrot sei erlaubt, wenn es sich bei der Hefe nicht um Weinhefe handele. Bei Sauerkraut findet eine natürliche Fermentation statt. Das sei erlaubt. Kimchi ist koreanisch. Es handelt sich um fermentiertes Gemüse. Das sei erlaubt. Kefir und Kombucha seien fermentierte Getränke. Auch sie seien erlaubt, wenn sie den Trinker nicht leicht alkoholisieren würden.
Auf jeden Fall dürfe die Fermentation nicht so stark werden, dass schon ein bisschen berausche. Grund für das Verbot ist also letztlich der Rausch. Hinzu kommt ein Verbot von Alkohol aus Trauben, was auf den Wortlaut des Koran zurückgeht. Zu guter Letzt spielt auch noch die Frage, ob es sich um eine natürliche oder eine gezielte bzw. absichtliche Fermentation handelt, um Alkohol herzustellen handelt. Das gilt jedenfalls für die hanafitische Rechtsschule. Für andere Schulen scheint auch der Alkohol an sich Grund für das Verbot zu sein. Außerdem wird Dattelwein als verboten angesehen.
Schlagworte: Alkohol, Khamr, Nabidh, Trauben, Datteln, Fermentation, Absicht, Rausch, Hanafiten
01.08.2026
TRTWorld: Mosque arsons by illegal Israeli settlers 'systematic crime': Palestine's Fatwa Council
Der höchste Fatwarat Palästinas hat nach mehreren Meldungen eine Erklärung, keine Fatwa, zu Angriffen von israelischen Siedlern auf Moscheen abgegeben. Der Rat gehört zur palästinensischen Autonomiebehörde und es geht hier folglich um das Westjordanland. In dieser Erklärung hat er angeblich die eskalierenden systematischen Angriffe verdammt. Letzter Anlass war wohl der Brand zweier Moscheen bei Nablus und Tulkarem. Es seien auch rassistische Sprüche auf die Wände der Moscheen geschrieben worden. Moscheen zu verbrennen sei ein systematisches Verbrechen. Solche Angriffe seien Teil der israelischen Politik. Sie seien Verletzungen der religiösen Rituale in den palästinensischen Gebieten. Sie seien Teil der Besetzungspolitik, die auf die Palästinenser und ihre religiösen Rechte abziele. Israelische Verbrechen hätten ein schreckliches Maß an Missachtung von Leben und Eigentum erreicht. Die israelische Armee und Polizei würden die Siedler schützen.
Der Rat habe auch das Eindringen israelischer Kräfte in die Al Aqsa Moschee verurteilt. Er vermutet, dass die Moschee zeitlich und räumlich geteilt werden solle. Die Moschee steht zwar unter jordanischer Verwaltung, religiös verantwortlich ist allerdings der Großmufti von Jerusalem, der von der palästinensischen Autonomiebehörde eingesetzt wird. Auch der Großmufti war schon mehrfach von entsprechenden israelischen Verboten betroffen.
Brandstiftung ist ein Verbrechen. Nach deutschem Strafrecht handelt es sich bei einem der Religionsausübung dienenden Gebäude sogar um eine schwere Brandstiftung (vgl. § 306a StGB). Dass so etwas auch religiöse Gefühle enorm in Wallung bringen kann, ist nachvollziehbar. Wie immer wieder von israelischer Seite vorgebracht wird, dass für palästinensische Bauten keine Baugenehmigung vorlag, sie also illegal seien, dürfte auch nach israelischem Recht keine willkürliche Brandstiftung durch Privatpersonen rechtfertigen. Sofern es sich also tatsächlich um Brandstiftungen durch israelische Siedler handeln sollte und diese tatsächlich unter dem Schutz israelischer Kräfte gehandelt haben sollten, ist die Verbitterung, die dieser Erklärung entnommen werden kann, nachvollziehbar.
Schlagworte: Moscheen, Siedler, Brandstiftung, Al Aqsa, Israel, Polizei, Armee, Fatwarat, palästinensische Autonomiebehörde, Westjordanland