Einleitung
Tabakrauchen war in Asien erst seit dem 17. Jhrhdt. üblich
(Rudolf Gelpke: Vom Rausch im Orient und Okzident, Seite 46).
Im Jahre 1891/1308 kaufte ein britischer Kaufmann dem Schah von
Persien für 15.000 Pfund jährlich die Konzession für den
gesamten persischen Tabak ab. Dagegen regte sich seit Juni
1891/Dhu 'l-Qa'dah 1308 Widerstand in der persischen
Bevölkerung. Im Dezember 1891/Jumada I 1309 veröffentlichte
Schirazi die "Tabak-Fatwa" (Edward G. Browne: The
Persian Revolution of 1905-1909, Seite 15, Fußnote 3).
Muhammad Hasan al-Husayni asch-Schirazi an-Najafi wurde am Dienstag, den 15.5.1230/25.4.1815 geboren und starb am Mittwoch, den 24.8.1312/20.2.1895. Er war einer der bedeutendsten schi'itischen Rechtsgelehrten seiner Zeit (seine Biographie findet sich in: Agha Bozorg at-Tihrani: A'lam asch-Schi'a, Seite 436-441).
Die "Tabak-Fatwa"
Frage: "Was ist mit der Situation, die
sich in den islamischen Ländern betreffs der Tabakaktion
ereignete? Ist das Ziehen [keschidan] der Wasserpfeife gemäß
der Schari'a oder gibt es in diesem Fall eine Pflicht der
Muslime? Es ist erwünscht, daß Ihr die Pflicht der Muslime
konkretisiert."
"Antwort: Im Namen Gottes, des Gnädigen und Barmherzigen.
Zur Zeit ist die Benutzung des Wasserpfeifen- und
Zigarettentabaks so als ob er gemäß dem Kampfbefehl durch den
Imam der Zeit [Mahdi], Gott möge sich beeilen, aufgeschoben ist.
Antwort der ersten Frage: Im Namen Gottes, des gnädigen
Barmherzigen - Ja sie ist richtig. Und auf die Frage, ob die
Beständigkeit des Urteils unter der Annahme der Beilegung [des
Streites] zu bevorzugen ist, ist die Antwort, dass es unter der
Annahme der Beilegung kein Hindernis gibt [Wasserpfeife zu
rauchen] und Gott ist wissend den edlen Glauben des ergebenen
Muhammad Hasan al-Husayni [Schirazi]."