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Die aktuelle Fatwa: März 2017

12.03.2017

AboutIslam: Can a Muslim Work as a Judge in a Secular Country?

Dieser sunnitische Fatwa-Online-Dienst befasst sich mit der Frage, ob ein Muslim als Richter säkulares Recht anwenden darf, was er im Ergebnis bejaht. Beide antwortenden Muftis lösen das Problem mit einem rechtsvergleichenden und rechtsphilosophischen Ansatz. So sehen beide als übergeordneten Zweck des Rechts die Herstellung von Gerechtigkeit. Der erste Mufti sieht zwar keine Vergleichbarkeit zwischen göttlichem und menschlichem Recht, meint aber, dass die Herstellung von Gerechtigkeit ein so hehres Ziel sei, dass dafür auch die Begehung des Kleineren von zwei Übeln gerechtfertigt sei.
Der zweite Mufti fügt noch an, dass der Richter bei der Rechtsanwendung nicht eindeutig den verbindlichen Prinzipien des islamischen Rechts widersprechen dürfe. Hier ist also ein Gewissenskonflikt noch möglich. Insbesondere zu letzterem Punkt wären weitere Ausführungen wünschenswert gewesen.

Schlagworte: Richter, Gerechtigkeit, islamisches Recht, staatliches Recht

04.03.2017

The Star online: Sisters in Islam's case against fatwa goes back to High Court

Prozesse können lange dauern. Dieser Prozess geht auf eine Fatwa zurück, die bereits 2014 erteilt wurde, was ich damals auch besprochen hatte (vgl. Die aktuelle Fatwa vom 03.11.2014). Damals hatte der Islamische Rat des malaysischen Bundesstaates Selangor (MAIS) eine Fatwa veröffentlicht, nach der die Sisters in Islam (SIS), ein sozial engagiertes privates Unternehmen, verboten sind. Zwar sind Fatwas nicht bindende Rechtsmeinungen, aber das staatliche malaysische Recht sieht vor, dass sie durch (amtliche) Veröffentlichung Gesetzesrang erlangen können. Insofern war mit konkreten Rechtsfolgen zu rechnen. Deshalb hatte SIS vor den staatlichen Gerichten gegen die Fatwa geklagt.
Zwischenzeitlich hatte ein Richter des Obersten Gerichtshofs (vergleichbar mit dem Bundesgerichtshof in Deutschland) geurteilt, dass die Beurteilung einer Fatwa in die Zuständigkeit der Scharia-Gerichte falle und deshalb die Klage wohl als unzulässig abgelehnt, so dass SIS noch nicht einmal vor Gericht zur Sache gehört wurde.
Das Appellationsgericht (vergleichbar mit dem Bundesverfassungsgericht in Deutschland) hat den Fall nun an einen anderen Richter des Obersten Gerichtshofs zur Verhandlung in der Sache zurück verwiesen. Dazu hat wohl ein gewichtiges Argument des Rechtsanwalts von SIS geführt, nämlich dass Scharia-Gerichte lediglich entscheiden könnten, ob die Fatwa gegen das islamische Recht verstößt und nicht ob sie gegen die Verfassung verstößt. Damit käme man im Ergebnis zwar nicht zu einem Vorrang der Verfassung vor dem islamischen Recht, aber immerhin dazu, dass Fatwas an der Verfassung und am islamischen Recht gemessen würden.

Schlagworte: Fatwawesen, Bindungswirkung, islamisches Recht, staatliches Recht, Oberster Gerichtshof, Appellationsgericht, Sisters in Islam (SIS), Islamischer Rat Selangor (MAIS), Malaysia