The Telegraph: Awareness drive against talaq fatwa
Auch die Fatwa des Darul Ifta der Deobandis zur Scheidung im trunkenen Zustand wird wieder aufgenommen und führt zu gesellschaftspolitischen Diskussionen.
Die Darstellung der Entwicklung des Alkholverbots kann man als durchaus zutreffend bezeichnen (vgl. Matthias Brückner: Fatwas zum Alkohol unter dem Einfluss neuer Medien im 20. Jhdt., Würzburg 2001, S. 69f.). Und auch das Argument, dass etwas Verbotenes (Trunkenheit) nicht zu einer Wirksamkeit (einer Scheidung) nach islamischem Recht führen kann, ist gewichtig. Noch nicht thematisiert wird in der Kritik, ob der dreimal aufeinanderfolgende Ausspruch der Scheidung in einem Moment als auch ob die Übermittlung durch das Telefon wirksam sind.
Schlagworte: Familienrecht, Scheidung, Alkohol, Mobiltelefon, Deobandis
Seit einigen Tagen erscheinen auf der wahhabitischen Plattform IslamiCity Fatwas zum Sexualrecht. Die Offenheit der Fragen steht dabei teilweise im Widerspruch zu den rigiden Antworten. Im Unterschied zu den stark lebensberatenden Fatwas des hanafitischen Muftis Ebrahim Desai, werden hier regelmäßig schlicht Regeln aufgestellt. Häufig sind die Antworten sehr kurz und es fehlt eine rechtliche Herleitung. Eine weitere Entwicklung, die kritisch zu betrachten ist, ist die Tatsache, dass schon durch das Stellen von Fragen die Verrechtlichung zahlreicher Lebensbereiche ausgelöst wird.
Schlagworte: Sexualrecht, Ejakulation, rituelle Reinheit, Wahhabiten
Mail Online India: Diktats of Darul Uloom issue a fatwa against polygamy
Schon seit etwa einer Woche beobachte ich die oben stehende Meldung. Die Fatwa war bisher nicht auffindbar auf der Website des Darul Ifta der Deobandis.
Erst jetzt, nachdem es Kritik von dieser Seite (DNA: Four wives need of the hour: Women’s group) erfahren hat, ist es abrufbar.
Entgegen der Aufregung enthält es allerdings nichts dermaßen Spektakuläres. Tatsächlich gehen die Deobandis nicht soweit die Mehrehe zu verbieten. Sie empfehlen lediglich auf der nicht neuen Grundlage des Brauchs ('Urf) und des ebenfalls nicht neuen Arguments, dass Gleicheit nicht herstellbar sei, die Einehe. Genauso ist auf der Gegenseite das Argument der (Kriegs)Witwen nicht neu.
Schlagworte: Familienrecht, Mehrehe, Rechtsbrauch, Deobandis
AMJA: Study loan that turns into stipend upon passing the exams
Ich möchte gerne die Aufmerksamkeit lenken auf eine bereits am 04.04.2012 erteilte Fatwa des wohl zumindest überwiegend sunnitischen Assembly of Muslim Jurists of America. Es zeigt sehr schön die Verschränkung islamischen und westlichen staatlichen Rechts als auch der verschiedenen Themen Islamic Finance und Studienförderung. Meines Erachtens fällt die Antwort mit Augenmaß und Sinn für das Praktische aus.
In der Sache stellt sich die Frage, ob der zinsfreie Studienkredit schon grundsätzlich ohne Zuhilfenahme des Prinzips der Darura/Haja (Notwendigkeit) erlaubt wäre. Weiterhin stellt sich die Frage, ob, was angedeutet wird, diese Konstruktion nach dem Grundsatz der Notwendigkeit, auch erlaubt wäre, wenn die Rückzahlung nicht rechtzeitig stattfände und der Kredit verzinslich wird. Man sieht daran, dass es auch auf den jeweiligen Einzelfall ankommt.
Schlagworte: Islamic Finance, Zins, Stipendium, Studienkredit, Notwendigkeit, Assembly of Muslim Jurists of America (AMJA)
Todays Zaman: Turkey’s top Muslim cleric slams Saudi mufti over his call to destroy churches
Die Fatwa des saudischen Staatsmuftis zur Zerstörung aller Kirchen auf der arabischen Halbinsel sorgt weiterhin für (innerislamische) Debatten. An der Reaktion dieses obersten türkischen Geistlichen kann man sehen, wie schnell sich grundlegende Fragen stellen, was der "richtige" Islam sei. Dabei führt der Geistliche durchaus beachtliche inhaltliche Argumente an, die die Richtigkeit der Fatwa angreifen. Zudem wird in dem Artikel nun genannt, wer die Anfrage stellte, was zum Verständnis der Fatwas beiträgt.
Schlagworte: Christentum, Kirche, Hadith, Staatsmufti, Saudi-Arabien, Türkei
IPS: Mauritania – Small Steps Towards Ending Female Genital Mutilation
Sollte diese Fatwa tatsächlich erteilt worden sein, so ist es eine gute Nachricht in zweierlei Hinsicht. Sie verbietet die Mädchen- bzw. Frauenbeschneidung und sie zeigt nach Angaben der Meldung, dass die islamischen Autoritäten in Mauretanien in ihrer Rechtsauffassung fortgeschrittener sind, als das staatliche mauretanische Recht.
Da wiederrum der Originaltext fehlt, lässt es sich nicht inhaltlich überprüfen. Schon die Angabe wonach die Fatwa einmal 2010, einmal 2011 erteilt worden sein soll, lässt Zweifel aufkommen. Zumindest ist der eine Satz, mit dem der Mufti zitiert wird, recht deutlich.
Schlagworte: Sexualrecht, Beschneidung, Frau, Mauretanien