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Die aktuelle Fatwa: Juni 2014

30.06.2014

Der Tagesspiegel: Ramadan: Nahrungsaufnahme erlaubt oder Sünde?

Regelmäßig zu großen Sportereignissen stellt sich die Frage des Fastens, wenn auch der Ramadan in den Sommer fällt (vgl. Die aktuelle Fatwa vom 01.08.2012). Aufgrund des 11 Tage kürzeren islamischen Mondkalenders wandert er durch das Sonnenjahr.
Der hier begutachtende Mufti beruft sich auf die Ausnahme für Reisende. Das ist durchaus zweifelhaft, denn die Ausnahme mag zwar greifen solange man sich auf der Reise befindet. Allerdings kann die Verpflichtung zum Fasten wieder aufleben, wenn es am Zielort möglich ist. Es stellt sich also die Frage, ob der Wechsel zwischen den verschiedenen Austragungsorten der Fußballweltmeisterschaft noch eine Reise nach dem islamischen Recht darstellt. Immerhin liegen einige Tage Pause dazwischen.
Die anstrengende Arbeit ist meines Erachtens dann doch der überzeugendere Grund, um in solchen Fällen eine Ausnahme von der Pflicht des Fastens zu begründen. Schließlich ist zu bemerken, dass es sich um eine religiöse Frage handelt, die letztlich der Auffassung des einzelnen Spielers unterliegt. Zu solchen Fragen können nur Gutachten (Fatwas) und kein verbindliches Urteil (Hukm) erteilt werden.

Schlagworte: Weltmeisterschaft, Fußball, Ramadan, Reise, Arbeit, Algerien

23.06.2014

Dawn.com: Fatwa declares Zarb-i-Azb a jihad

Das Ausrufen des Dschihads entwickelt sich möglicherweise gerade zu einem Trend. Nun wird in Pakistan der Kampf u. a. gegen die Taliban per Fatwa zum Dschihad erklärt. Die Militäraktion ist eine Reaktion auf einen Angriff von 10 Taliban auf den Flughafen von Karachi in der Nacht vom 8. auf den 9. Juni.
Die Begründung wird auf einen Koranvers gestützt. Interessant ist die Ausführung, dass der Islam keinen individuellen Dschihad erlaubt. Das bedeutet, dass es sich nicht um eine Individualpflicht (Fard al-'Ain) handelt, wie die Dschihadisten behaupten, sondern um eine Kollektivpflicht (Fard al-Kifaya). Das bedeutet, dass nicht jeder Einzelne am Dschihad teilnehmen muss, sondern nur eine ausreichende Anzahl. Es wird ferner angedeutet, dass der Dschihad durch den islamischen Staat geführt wird. Da die Fatwa von über 100 Gelehrten unterzeichnet wurde, handelt es sich um eine kollektive Fatwa, die entsprechendes Gewicht hat.

Schlagworte: Dschihad, Taliban, Kollektivpflicht, Individualpflicht, Pakistan

16.06.2014

International Business Times: Why Ayatollah Al-Sistani's Iraq Fatwa Is So Important

Großayatollah Sistani hat angeblich eine Fatwa zur krisenhaften Situation im Irak erlassen. Darin ruft er alle Iraker auf ihr Land gegen die sunnitischen Islamisten der ISIS zu verteidigen. Da Sistani bisher politisch gemäßigt auftrat, zeigt es den Ernst der Lage. Da er der höchste schiitische Würdenträger im Irak ist, ist mit einer entsprechenden Befolgung der Fatwa zu rechnen. Zumindest in iranischen Quellen ist sogar von einem Dschihad die Rede. Insofern wäre es gut den Originaltext der Fatwa lesen zu können. Ein defensiver Dschihad ist in dieser Situation durchaus denkbar.
Erfreulicherweise ist eine Originalquelle eines anderen hochrangigen Muftis auffindbar, nämlich eine Pressemeldung des sunnitischen ägyptischen Staatsmuftis. Die Pressemeldung lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. ISIS wird der ideologische Missbrauch von Religion und die Verbreitung von Zerstörung vorgehalten. Deshalb ist die Mitgliedschaft in ihr verboten. Im Gegenteil, es ist notwendig ihren Aktivitäten die Stirn zu bieten (vgl. Dar al-Ifta al-misriyya: Dar al- Iftaa named Da'ish as a radical organization and prohibited joining their bloody activities).
Diese Stellungnahme ist wichtig, da sie helfen kann konfessionelle Streitigkeiten zwischen Sunniten und Schiiten zu verhindern. Stattdessen fördert sie den Mainstream des sunnitischen und schiitischen Islams. Es wird deutlich, dass ISIS sich außerhalb dieser anerkannten Hauptrichtungen befindet.

Schlagworte: defensiver Dschihad, ISIS, Mitgliedschaft, Sistani, Staatsmuftiamt, Ägypten, Irak

11.06.2014

Dawn.com: Ulema council’s fatwa declares honour killing un-Islamic

Bei dieser Fatwa handelt es sich um eine kollektive Fatwa, die von einem Gelehrtenrat getragen wird. Es handelt sich um die Organisation des pakistanischen Klerus. Das verleiht der Fatwa besonderes Gewicht.
Die Fatwa brandmarkt Ehrenmorde deutlich als nicht islamisch. In dem Artikel wird nicht konkret erwähnt welchen Fehlverhaltens die ermordeten Mädchen bezichtigt werden, man kann allerdings davon ausgehen, dass es sich um Unzucht handelt. Die Fatwa spricht insofern klar aus, dass, auch wenn die Anschuldigungen bewiesen werden können, die Mädchen nicht getötet werden dürfen. Damit wird Lynchjustiz verboten.
Auch der in der Konferenz erarbeitete Verhaltenskodex bietet interessante Punkte. Er spricht sich generell für religiöse Toleranz aus. Keine islamische Sekte soll als nicht islamisch deklariert werden. Sollte das auch die Ahmadiyya betreffen, wäre das ein echter Fortschritt.

Schlagworte: Ehrenmord, Unzucht, Pakistan Ulema Council

04.06.2014

Arab News: Unrelated men, women can’t have online chat: Scholar

Diese Fatwa ist ein Beispiel, dass Fatwas in allen Medien erteilt werden können. Hier ist sie im Radio erteilt worden. Solche Sendungen im Radio und Fernsehen bieten den Fragenden oft die Möglichkeit direkt im Studio anzurufen. Alternativ bzw. ergänzend können Fragen per Brief eingesandt werden.
Indem der Mufti das Mischen der Geschlechter als Sünde bezeichnet, argumentiert er eher theologisch als rechtlich. Er begründet seine Meinung weiterhin mit unangemessenen Themen der Unterhaltung. Die Meldung gibt nicht wieder, ob es um Textchats geht oder um Videochats, in denen sich die Teilnehmer auch sehen. Bemerkenswert ist, dass er sich auf einen one-on-one chat bezieht. Gruppenchats könnten also erlaubt sein. Ob Chats erlaubt sind, ist eine bei den Wahhabiten umstrittene Frage (vgl. Matthias Brückner: Fatwas zum Alkohol unter dem Einfluss neuer Medien im 20. Jhdt., Würzburg 2001, S. 60).

Schlagworte: Chat, Sünde, Radio, Wahhabiten, Saudi-Arabien