The Jakarta Post: Clerics issue fatwa allowing transgender marriage in Pakistan
Verschiedene Medien berichten gerade, dass mindestens 50 pakistanische Geistliche eine Fatwa erlassen hätten, die eine Heirat zwischen Hermaphroditen erlauben würde. Voraussetzung sei allerdings, dass sich je einer der Heiratenden dem männlichen und dem weiblichen Geschlecht zuordnen lasse. Hermaphroditen, die Merkmale beider Geschlechter aufweisen, dürfen demnach nicht heiraten. Die Fatwa betont ferner das Erbrecht des Hermaphroditen.Schlagworte: Familienrecht, Erbrecht, Hermaphrodit, Heirat, Pakistan
Dhaka Tribune: 100,000 sign anti-terror fatwa
Bangladesch hat ein eigenes Problem mit islamistischem Terrorismus. Seit einiger Zeit gibt es immer wieder Attacken mit Hieb- und Stichwaffen, bei denen vermeintliche Feinde des Islam regelrecht zerhackt werden. Dagegen richtet sich nun eine Fatwa, die laut dieser Meldung von mehr als 100.000 Muftis unterzeichnet wurde. Die Fatwa wurde nicht nur von einer großen Anzahl an Muftis herausgegeben, sondern umfasst angeblich auch 30 Bände. Bemerkenswert ist noch, dass die Fatwa von knapp 10.000 weiblichen Gelehrten unterzeichnet wurde. Wie man der Meldung entnehmen kann, listen die 30 Bände wohl nicht nur die Unterschriften auf, sondern enthalten verschiedene Fatwas zum Thema Terrorismus, so dass man vielleicht besser von einer Fatwasammlung sprechen sollte. Dafür spricht auch, dass insgesamt 10 lesenswerte Fragen gestellt werden. Diese Sammlung greift immerhin so weit aus, dass sie zumindest eine Fatwa des Darul Uloom Deoband enthält, einer bedeutenden islamischen Universität in Indien.Schlagworte: Islamismus, Terrorismus, Dschihad, Selbstmord, Bangladesch
NDTV: Darul Uloom Issues Fatwa Against Female Foeticide
Nach dieser Meldung hat die Fatwaabteilung des Darul Uloom, eine bedeutende islamische Universität in Indien, eine erfreuliche Fatwa erlassen. Jedenfalls in der englischen Version ihrer Website ist diese allerdings nicht zu finden. Es geht um die Abtreibung weiblicher Föten.Schlagworte: Strafrecht, Abtreibung, Geschlecht, Deobandis, Indien
Middle East Eye: Egypt's mufti endorsed Morsi death sentence
Gerade macht noch auf sehr dünner Basis die Meldung die Runde, der ägyptische Staatsmufti habe die Todesstrafe Muhammad Mursis bestätigt. Tatsächlich sieht Artikel 381 der ägyptischen Strafprozessordnung vor, dass der Staatsmufti bei Todesurteilen anzuhören ist. Dafür hat er allerdings nur 10 Tage Zeit. Danach wird das Urteil rechtskräftig. Die Stellungnahme, die im Gesetz nicht als Fatwa bezeichnet wird, ist (genauso wie eine Fatwa) nicht bindend. Schweigen bedeutet also gewissermaßen Zustimmung.Schlagworte: Strafrecht, Mursi, Todesstrafe, Gefängnisausbruch, Staatsmuftiamt, Ägypten